Juristisch nicht uninteressant sind ja auch die AGB (vulgo auch AGBs bzw., besonders ekelhaft, AGB’s, also Allgemeine Geschäftsbedingungen’s) der meisten Internetdienste, die man täglich so nutzt. Wer etwa Google Drive (ehemals „Google Docs“ (ehemals „Google Text & Tabellen“)) zum Erstellen geschäftlicher Dokumente nutzt, der weiß vielleicht gar nicht, dass er zeitweise das Nutzungsrecht an diesen Dokumenten an Google übertragen hatte.
(Weshalb man das mit der cloud in Deutschland im geschäftlichen Umfeld ja auch gar nicht machen darf, weil die Kontrolle über die eigenen Daten nichts ist, was man outsourcen sollte, sonst hat sich das mit den Geschäftsgeheimnissen dann auch bald erledigt; aber wir schweifen ab.)
Wie wir kulturell interessierten Menschen spätestens seit der South-Park-Folge „HUMANCENTiPAD“ wissen, könnte das Nichtlesen von Nutzungs- und/oder Geschäftsbedingungen unter Umständen zu Problemen führen, die gravierenden Einfluss auf unser Leben haben können. Dummerweise sind selbige Bedingungen meist so umfangreich (oder schlicht stinklangweilig), dass der übliche Klick auf „Ich habe die Bedingungen gelesen und bin mit ihnen einverstanden“ eine der häufigsten Lügen im Internet geworden ist: „Wir erfassen vielleicht Ihre Telefonnummer“ (ich berichtete).
Im Netzjargon hat sich für lange, unspannende Texte das Akronym „TL;DR“ (Too Long; Didn’t Read – „zu lang, nicht gelesen“) etabliert. Auf diese Abkürzung ist wahrscheinlich der Name des Dienstes ToS;DR (Terms of Service; Didn’t Read – „AGB; nicht gelesen“) zurückzuführen, dessen Betreiber momentan noch mit Unterstützung von den Benutzern die AGB vieler großer Webdienste in Stichpunkten zusammenfassen und diese Dienste in fünf „Klassen“ – je nach Freiheit der AGB – einteilen.
Martin Weigert berichtet:
Die im Aufbau befindliche Website listet momentan 32 bekannte Dienste, von Facebook über Google und foursquare bis zu Twitter und Dropbox, und versucht sich an einer kompakten Zusammenfassung der wichtigsten Bedingungen sowie an einer Kategorisierung der einzelnen Anforderungen ausgehend von den vier Attributen “gut”, “mittelmäßig”, “alarmierend” und “informativ”. Das Ziel der Macher ist es, für jeden aufgeführten Service ein Gesamtprädikat zu vergeben, das einen Eindruck über die Aggressivität und Benutzerfreundlichkeit der jeweiligen Geschäftsbedingungen vermittelt.
Natürlich sind AGB immer nur ungefähre Richtlinien, und nicht alles, was ein Unternehmen sich in ihnen erlaubt, wird es auch tun. Vorsicht ist dennoch geboten: Der beliebte Bildhostingdienst Twitpic etwa beansprucht ähnlich Facebook volle Rechte an jedem hochgeladenen Bild und löscht auch „gelöschte“ Bilder nicht.
Auf der ToS;DR Working Group, einer Mailingliste, kann über Dienste diskutiert werden, die noch nicht vollständig analysiert und klassifiziert worden sind. ToS;DR ist also ein schnell wachsendes Projekt, das Aufmerksamkeit verdient. Meine hat es hiermit bekommen.














