Einen entrüsteten guten Abend, liebe Leserschar,
Ach, was muss man oft von bösen
Buben hören oder lesen?
(W. Busch, “Max und Moritz”)
Ja, mit der Vorratsdatenspeicherung ist das so eine Sache. Man ist, scheint’s, so lange ein potenzieller Terrorist, bis das Gegenteil bewiesen wurde — und auch dann steht man unter Beobachtung. Eigentlich beruhigend, dass es nicht nur uns Normalmenschen so geht, sondern dass auch die deutsche Prominenz nicht verschont wird:
Zu Unrecht beschattet fühlt sich derweil auch die Band “Mono für Alle!” (MfA). Die Punkformation aus Gießen stand aufgrund von kritischen Texten etwa beim Lied “Hallo Verfassungsschutz” (jawollja!) schon einmal im Zentrum der Aufmerksamkeit der bayerischen Staatsschützer, welche die Löschung der Songprosa von der Homepage der Musikgruppe verlangte.
Das Lustigste daran ist ja eigentlich die Begründung:
[ Der Staatsschutz ] unterstellt der Band ein “extrem konspiratives Vorgehen”, da es “keinerlei Anhaltspunkte zur Identifizierung der Mitglieder” gebe.
Hm, es gibt Videos ihrer Auftritte überall im Internet, genügt das nicht? Natürlich achtet man als Künstler auch ein wenig auf seine Privatsphäre, dafür gibt es ja Künstlernamen. Aber sind die jetzt ein Argument?
Verhaftet Heino! — “Schwarzbraun ist die Haselnuss, schwarzbraun bin auch ich”; da würde ich doch als Staatsschutz die Ohren spitzen, zumal er seinen echten Namen selten preisgibt. Verdachtsmomente scheinen doch zu genügen?
Gerade auch, wenn man als Staatsschutz, wie es scheint, ohnehin nicht der Schnellste und Hellste ist:
Erst acht Monate nach dem Beginn der Ermittlungen kommen die Staatsschützer laut der Akte auf die Idee, eine Whois-Abfrage über die Domain der Band-Webseite zu stellen.
Staatskritiker sind im Gemeinwesen unerwünscht, schreibt euch das hinter die Ohren, ihr Bengel!
Freundschaft,
— euer DDRinguin.