Überraschung: Man überzeugt Menschen gar selten mit Argumenten. Die Überschrift gefällt mir gut.
Gedanke: An den strengen Gesetzen in Deutschland, den Umgang mit Toten betreffend, stört mich am meisten die Aussicht darauf, nach meinem Ableben womöglich mit so Leuten am selben Ort zu „ruhen“.
2022 hatte die kanadische Restaurantkette Gabby’s unter allgemeinem Beifall beschlossen, Moscow Mules künftig „Kyiv Mule“ zu nennen, um es dem Russen mal so richtig zu zeigen. Ich habe heute mal spaßeshalber nachgesehen, was daraus geworden ist: Inzwischen nennen sie das Getränk „Traditional Mule“ und es kommt schwedischer Wodka hinein. Ganz schön unsolidarisch.
Lustige Nachrichten aus einem anderen Nordland: In Schweden ist es künftig verboten, Pornobildchen zu kaufen. Haha, diese Schweden. Müssen Pornos künftig gratis gucken, so will es das Gesetz. Schwer haben sie es. So schwer.
Amüsant-bizarre Anmerkung der Woche:
Unklar ist, ob man als Mann jetzt ein Anrecht auf weibliche Freunde hat. Wenn ja: Bekommt man diese nach Männlichkeitsnachweis automatisch gestellt oder muss man ihre Bereitstellung beantragen? Muss man dafür gemeinsame Interessen finden oder reicht schon das Vorhandensein verschiedener Geschlechtsteile? Muss ich die jeweils zugewiesene weibliche Freundin akzeptieren oder gibt es ein Umtauschrecht?
Das „Kötzerchen“ (Quelle u.a.: Reimlexikon, hier scheiternd) der Woche gleich hinterher: Der Nürnberger Zoo möchte ein paar Paviane abknallen, weil selbige einfach zu zahlreich sind. Interessehalber – schon aus ethischen Gründen – gefragt: Wo zieht man hinsichtlich der Gruppe „Lebewesen, deren Zahl zu groß scheint“ eigentlich die Grenze zwischen „darf man umbringen“ und „darf man nicht umbringen“ und warum?














