Kurz verlinkt CII: Hirntot und herzlos.
Einen ganz tollen Beschluss hat sich der Bundestag da zusammengeeimert: Künftig werden alle Krankenversicherten ab 16 Jahren schriftlich aufgefordert, eine Erklärung zur Organspende nach dem Tod abzugeben. Bemerkenswert ist allenfalls dieses Detail: In Deutschland gilt damit weiterhin das Prinzip, dass Bürger zu Lebzeiten – oder aber nach Hirntod die Angehörigen – der Entnahme von Organen …
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