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Kurz verlinkt CII: Hirntot und herzlos.

Einen ganz tollen Beschluss hat sich der Bun­destag da zusam­mengeeimert:

Kün­ftig wer­den alle Kranken­ver­sicherten ab 16 Jahren schriftlich aufge­fordert, eine Erk­lärung zur Organspende nach dem Tod abzugeben.

Bemerkenswert ist allen­falls dieses Detail:

In Deutsch­land gilt damit weit­er­hin das Prinzip, dass Bürg­er zu Lebzeit­en — oder aber nach Hirn­tod die Ange­höri­gen — der Ent­nahme von Orga­nen und Gewebe aus­drück­lich zus­tim­men müssen, um eine Ent­nahme zu ermöglichen.

Somit haben die für den Beschluss Ver­ant­wortlichen auch weit­er­hin nichts zu befürcht­en, denn für ein tra­di­tionell hirn­los­es Mit­glied ein­er der derzeit­i­gen Regierungsparteien ist auch ein Herz bei der Ausübung der “Arbeit” eher hin­der­lich.

(Danke an L.!)