Einen ganz tollen Beschluss hat sich der Bundestag da zusammengeeimert:
Künftig werden alle Krankenversicherten ab 16 Jahren schriftlich aufgefordert, eine Erklärung zur Organspende nach dem Tod abzugeben.
Bemerkenswert ist allenfalls dieses Detail:
In Deutschland gilt damit weiterhin das Prinzip, dass Bürger zu Lebzeiten — oder aber nach Hirntod die Angehörigen — der Entnahme von Organen und Gewebe ausdrücklich zustimmen müssen, um eine Entnahme zu ermöglichen.
Somit haben die für den Beschluss Verantwortlichen auch weiterhin nichts zu befürchten, denn für ein traditionell hirnloses Mitglied einer der derzeitigen Regierungsparteien ist auch ein Herz bei der Ausübung der “Arbeit” eher hinderlich.
(Danke an L.!)

