In den NachrichtenWirtschaft
(Ein Spen­den­auf­ruf für Mark Z.)

Sehr geehr­te Leser­schar,

heu­te wen­de ich mich mit einem ern­sten Anlie­gen an euch.

Wie wir wis­sen, ist Deutsch­land eines der reich­sten Län­der hier in der Gegend. Wie am Bei­spiel Grie­chen­lands zu sehen ist, tra­gen wir somit eine gro­ße Ver­ant­wor­tung auf unse­ren Schul­tern, dro­hen­de Welt­wirt­schafts­kri­sen abzu­wen­den zu hel­fen und finan­zi­ell Schwa­che mit aller Kraft zu unter­stüt­zen, bevor die Armuts­spi­ra­le sich unauf­halt­sam abwärts schraubt.

Und so möch­te ich die Gele­gen­heit nut­zen, auf ein beson­ders erschrecken­des Schick­sal hin­zu­wei­sen, das Schick­sal des einst hoff­nungs­vol­len Öko­no­men Mark Z., der auf­grund unglück­li­cher Umstän­de an der Bör­se ein Ver­mö­gen ver­lo­ren hat und um sei­ne Exi­stenz ban­gen muss.

Das men­schen­na­he Maga­zin „hei­se online“ berich­tet mit­lei­dig:

Größ­ter Anteils­eig­ner und damit einer der größ­ten Leid­tra­gen­den des Kurs­ver­falls ist Grün­der Mark Zucker­berg. Ein Dol­lar mehr oder weni­ger beim Akti­en­preis macht eine hal­be Mil­li­ar­de an sei­nem Ver­mö­gen aus. (…) Der Ver­fall der Face­book-Aktie kann für Zucker­berg umso bit­te­rer gewe­sen sein, als die US-Bör­sen ins­ge­samt deut­lich nach oben gin­gen.

Was für ande­re eine Fra­ge von weni­gen Euro ist, bedeu­tet für Mark Zucker­berg den Ver­lust von Mil­li­ar­den. Unschwer zu erken­nen ist, wohin das füh­ren muss, wenn wir nicht gemein­sam ent­ge­gen­wir­ken. Habt ein Herz für die Armen und Bedürf­ti­gen, und mel­det euch bei Face­book an, anstatt mit eurem Geld unnö­ti­gen Krem­pel wie das deut­sche Sozi­al­sy­stem oder gar Grie­chen­land zu unter­stüt­zen; deak­ti­viert dort jeden Wer­be­fil­ter und kauft vie­le items für die dort ange­bo­te­nen Spie­le. Nur ihr könnt Schlim­me­res ver­hin­dern!

Stellt euch nur ein­mal die leuch­ten­den Augen von Mark Zucker­berg vor, mit denen er euch dan­ken möch­te! Ist das nicht die­se klei­ne Inve­sti­ti­on in unser aller Zukunft wert?

Senfecke:

  1. Mark Z. soll­te dafür beten, dass es in den USA lie­ber frü­her als spä­ter BGE oder HartzVI gibt, von dem Lohn den er für sei­ne non-Fair-Trade Arti­kel bekommt (ja, Face­book stellt ja rich­tig viel her) kann er ja gar nicht sei­ne Fami­lie mit­samt 12 Geschwi­stern ernäh­ren!

  2. … und Mil­li­ar­den an der Bör­se ver­liert.

    Ich habe Mark Zucker­berg eines vor­aus: Ich ver­die­ne mein Geld nicht damit, dass ich mei­ne Kun­den über’s Ohr haue und ihre pri­va­ten Daten ver­scherb­le.

    „Sie ver­trau­en mir, die­se Trot­tel.“ (Zitat)

  3. Das „Auf und Ab“ mag Dir fremd sein, ist aber durch­aus üblich. Auch das müsst Ihr noch ler­nen. Dafür ver­suchst Du nun. Men­schen mit die­ser Mup­pet Show über’s Ohr zu hau­en.

  4. Wel­cher Teil wür­de es den wagen, den Abzug zu betä­ti­gen? Der Teil Hells Angels oder Teil Mup­pet Show?

  5. Wo besteht der Kon­text?

    Aber da wir bei Straf­ta­ten waren: Mark Zucker­bergs Unter­neh­men ver­stößt mehr­fach gegen euro­päi­sche Daten­schutz­ge­set­ze. Inwie­fern ein Ver­bre­cher benei­dens­wert ist, musst du mir auch noch erklä­ren.

  6. Ver­ge­hen sind rechts­wid­ri­ge Taten, die im Min­dest­maß mit einer gerin­ge­ren Frei­heits­stra­fe oder die mit Geld­stra­fe bedroht sind.

    Ich emp­feh­le hier­zu die ent­spre­chen­de euro­päi­sche Gesetz­ge­bung betreffs des Daten­schut­zes. Immer­hin trägt er die allei­ni­ge Ver­ant­wor­tung.

  7. Also hat er nun Ver­bre­chen oder Ver­ge­hen began­gen? Oder viel­leicht sogar, wenn über­haupt, nur Ord­nungs­wid­rig­kei­ten?

  8. Laut dei­ner Defi­ni­ti­on Ver­bre­chen, auf Ver­let­zung der Daten­schutz­ge­set­ze steht Geld­stra­fe.

  9. Das kann man z. B. so oder aber auch so sehen. Wel­che Vorschrift(en) hat MZ denn nun genau ver­letzt?
    Jeman­den öffent­lich als Ver­bre­cher abzu­stem­peln, erfüllt übri­gens min­de­stens einen der fol­gen­den Tat­be­stän­de: §§ 185, 186, 187 StGB.

  10. Da mein vor­he­ri­ger Kom­men­tar offen­sicht­lich nicht frei­ge­schal­tet wird, erlau­be ich mir noch dar­auf­hin­zu­wei­sen, dass es sich nicht um mei­ne Defin­ti­on, son­dern um die des Gesetz­ge­bers han­delt. Danach ist die Andro­hung von Geld­stra­fe gera­de nicht für Ver­bre­chen kenn­zeich­nend.

    • Word­Press reagiert all­er­gisch auf zu vie­le Links. Ist bes­ser so.

      Ich schlie­ße mich der Auf­fas­sung des Gesetz­ge­bers an, hal­te es aber für uner­heb­lich, wie schwer ein Geset­zes­ver­stoß ist: Geset­zes­bre­cher sind für mich – ganz per­sön­lich – Ver­bre­cher.

  11. Inter­es­sant, dass du mich dort will­kom­men heißt.

    Ich unter­stel­le übri­gens, dass der Nerv­bal­ken in dei­nem Blog als Nöti­gung durch­geht, ich füh­le mich von ihm jeden­falls genö­tigt.

  12. Ja, durch­aus inter­es­sant. Denn Du wirst z. B. min­de­stens eini­ge Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­kei­ten began­gen haben (wenig­stens Rot­lich­ver­stö­ße zu Fuß, per Fahr­rad) usw.. Mein Nerv­bal­ken betrifft nur Win­dows­nut­zer. Die­se Taten sind gemäß §§ 32, 34 StGB gerecht­fer­tigt.

  13. Das Gesetz betrach­tet Win­dows­nut­zer nicht als weni­ger Rech­te haben­de Bür­ger.

    Im Übri­gen: Ich habe es nie so eilig.

  14. Des­we­gen ist der Tat­be­stand der Nöti­gung ja auch erfüllt, jedoch die Tat nicht rechts­wid­rig.

  15. Prü­fe: Not­wehr­la­ge, Not­wehr­hand­lung, Geeig­net­heit, Erfor­der­lich­keit. Not­stands­la­ge, Not­stands­hand­lung, Geeig­net­heit, Erfor­der­lich­keit, Ange­mes­sen­heit, Ret­tungs­wil­le.

  16. Ich hal­te eine Not­wehr gegen Win­dows­nut­zer für nicht erfor­der­lich und dich nicht für von uns bedroht.

  17. Es geht bei der Erfor­der­lich­keit nicht um die Vor­schrift als sol­che, son­dern um die Wahl der Mit­tel.

  18. Die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit ist nicht gege­ben. Win­dows­nut­zer ner­ven dich wohl kaum dadurch, dass sie dein Blog lesen.

  19. Prü­fe selbst Schritt für Schritt. Du sollst etwas ler­nen. Ich bin schließ­lich kein Auto­mat, in den man oben eine Mün­ze rein­wirft und bei dem dann unten irgend­et­was her­aus­kommt.

  20. Nicht? Ich dach­te, so funk­tio­niert das bei Juri­sten.

    Nach mei­nem Rechts­ver­ständ­nis setzt Not­wehr eine kon­kre­te Bedro­hung vor­aus, und der Umstand, dass jemand mit einem Win­dows­rech­ner – oder Mac – dein Blog lesen könn­te, ist kei­ne Bedro­hung im Sin­ne eines mir bekann­ten Geset­zes.

  21. A. Tat­be­stand

    Die Ver­wirk­li­chung des objek­ti­ven (Ver­wirk­li­chung aller objek­ti­ven Tat­be­stands­merk­ma­le) und des sub­jek­ti­ven Tat­be­stan­des (Vor­satz) des § 240 StGB durch den Ein­satz des gel­ben Nerv­bal­kens sei unter­stellt.

    B. Rechts­wid­rig­keit
    Die Ver­werf­lich­keit der Zweck- Mit­tel­re­la­ti­on i. S. d. § 240 II StGB sei eben­falls unter­stellt.

    I. § 32 StGB: Not­wehr schei­det schon des­halb aus, weil kein Angriff, also ein mensch­li­ches Han­deln, das eine noch nicht end­gül­tig abge­schlos­se­ne Rechts­guts­ver­let­zung oder einen Zustand ver­ur­sacht, der die unmit­tel­ba­re Gefahr einer Rechts­guts­ver­let­zung begrün­det, durch das Lesen an sich ‑anders wäre u. U. das Kom­men­tie­ren zu beur­tei­len- vor­liegt.

    II. § 34 StGB Not­stand.

    1. Not­stands­la­ge:

    Gegen­wär­ti­ge Gefahr für ein Rechts­gut: Gefahr = Mög­lich­keit des Ein­tritts eines schä­di­gen­den Ereig­nis­ses, das kurz bevor­steht, statt­fin­det oder noch andau­ert. Recht­gut: Hier vir­tu­el­les Haus­recht des Blog­be­trei­bers. Win­dows- oder Mac­nut­zer sind uner­wünscht. Hier hat sich durch den uner­wünsch­ten Besuch bzw. durch das Lesen des Blog durch einen Win­dows- oder Mac­nut­zer die Gefahr bereits rea­li­siert => Gefahr für ein Rechts­gut (vir­tu­el­les Haus­recht) (+)

    2. Not­stands­hand­lung:

    a. Geeig­net­heit: Das Mit­tel muss grund­sätz­lich geeig­net sein, den ange­streb­ten Zweck zu errei­chen. Hier schließt manch generv­ter Nut­zer wegen des Bal­kens die Sei­te => Geeig­net­heit grund­sätz­lich (+)

    b. Erfor­der­lich­keit: Kein mil­de­res Mit­tel vor­han­den: Ande­res, gerin­ger ein­grei­fen­des Mit­tel als schrift­li­cher Hin­weis, dass W- und Mac­nut­zer uner­wünscht sei­en nebst Auf­zei­gen der Nut­zung eines alter­na­ti­ven Betriebs­sy­stems (= Linux) nicht ersicht­lich => Erfor­der­lich­keit (+)

    c. Ange­mes­sen­heit: Das Inter­es­se am Schutz des bedroh­ten Rechts­gu­tes muss das Inter­es­se an der Unter­las­sung der Hand­lung über­wie­gen: Das Blog ist ein Linux­blog, das sich haupt­säch­lich der frei­en Soft­ware ver­schrie­ben hat. Der Blog­be­trei­ber allein bestimmt, nach wel­chen Regeln sei­ne Sei­ten besucht und gele­sen bzw. eben nicht besucht und nicht gele­sen bzw. kom­men­tiert oder nicht kom­men­tiert wer­den (vir­tu­el­les Haus­recht). Art 5. GG der W- oder Mac-Besu­cher blei­ben, da sich die­se der impe­ria­li­sti­schen und damit grund­rechts­wid­ri­gen Dik­ta­tur MS unter­wor­fen haben, außer Betracht.

    d. Ret­tungs­wil­le: Der Täter muss in Kennt­nis der der recht­fer­ti­gen­den Sach­la­ge gehan­delt haben. Hier dient der Nerv­bal­ken allein der Durch­set­zung des vir­tu­el­len Haus­rechts.

    C. Ergeb­nis: Not­stand (+) => Tat gerecht­fer­tigt.

  22. Ach so, ich ver­ste­he. Eben­so ange­mes­sen wäre es also, uner­wünsch­te Gäste aus dei­nem Haus mit Strom­schlä­gen zu ver­trei­ben, statt ihnen die Sach­la­ge nahe zu legen?

    Win­dows- oder Mac­nut­zer sind uner­wünscht.

    Kon­se­quen­zen gezo­gen und dein Blog aus mei­nem wider­li­chen Win­dows-Feed­le­ser ent­fernt. Ich möch­te dich ja nicht beein­träch­ti­gen.
    Das geht übri­gens auch freund­li­cher.

    (Neben­bei: Wer ins Inter­net schreibt, soll­te sich damit abfin­den, dass „vir­tu­el­les Haus­recht“ nicht unver­än­dert aus der Rea­li­tät über­nom­men wer­den kann. Ich zum Bei­spiel zie­he auch als Sei­ten­be­trei­ber Kon­se­quen­zen und habe kein Pro­blem mit dem Besuch von Mac-OS-Nut­zern, da es kei­ne zuver­läs­si­ge Mög­lich­keit gibt, die­sen zu unter­bin­den. Oben­drein wür­de das bedeu­ten, ich bestraf­te Men­schen für ihre Dumm­heit, an der sie oft nicht ein­mal selbst die Schuld tra­gen. Jedem sei­ne Makel!)

  23. Heul doch.
    Ich hat­te die Sub­sum­ti­on übri­gens nicht spe­zi­ell auf Dich bezo­gen, son­dern woll­te Dir ledig­lich die jur. Vor­ge­hens­wei­se auf­zei­gen. Die von Dir gezo­ge­ne Kon­se­quenz hät­te ich, falls gewollt, schon viel eher her­bei­füh­ren kön­nen. Das vir­tu­el­le Haus­recht kann schließ­lich durch­aus fle­xi­bel gehand­habt wer­den. Aber auch gut, Dei­ne Ent­schei­dung ist gefal­len, b.b..

  24. Du begrün­de­test dei­ne Nöti­gung von uns Win­dows­nut­zern damit, dass du der Ansicht bist, es sei ange­mes­sen, uns mit Ner­ve­rei fern­zu­hal­ten, weil du aus­schließ­lich ein Linux­blog führst (was mir neu war). All­ge­mein auf uns, nicht spe­zi­ell auf mich – oh, dan­ke.

    Ent­we­der du willst uns als Leser – dann hörst du auf, uns zu ner­ven – oder nicht, aber dann rude­re nicht her­um. Du argu­men­tierst schwam­mig wie eine Frau, statt ein­fach mal Tache­les zu reden. Eine prä­zi­se Aus­drucks­wei­se ist doch sonst juri­sten­ei­gen?

    Du kannst natür­lich auch zuge­ben, dass dei­ne Vor­ge­hens­wei­se voll­kom­me­ner Unsinn ist, denn Win­dows­nut­zer wis­sen nor­ma­ler­wei­se, war­um sie Win­dows nut­zen… (mei­ne Fra­ge mit den Strom­schlä­gen wur­de absicht­lich igno­riert?)

  25. Ich mache das und nur das, was ich will. Der Bal­ken bleibt. Damit ist die Sache für mich hier erle­digt.

  26. Kei­ne Ahnung. Ich wer­de die­se Fra­ge nicht beant­wor­ten. Dein Pro­blem bleibt, dass Du zwar bei jeder Gele­gen­heit erheb­lich aus­tei­len, jedoch nichts ein­stecken kannst. Ich möch­te see­li­sche Schä­den Dei­ner­sei­tes durch Ant­wor­ten mei­ner­seits aus recht­li­chen Grün­den ‑und nicht etwa aus Mit­leid, was mir fremd ist- zumin­dest vor­erst ver­hin­dern.

  27. Im Übri­gen soll­test Du nach all dem hier Geschrie­be­nen im Rah­men einer Trans­fer­lei­stung selbst in der Lage sein, Dei­ne Fra­ge zu beant­wor­ten. Doch offen­sicht­lich bist Du selbst damit über­for­dert.

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