Marktschutzgrundverordnung
Offensichtlich endet der Wirkungsbereich der Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) dort, wo der Markt beginnt: „Das Ausmaß, in dem persönliche Profile angelegt und weitergegeben werden, erscheint ausufernd, aufdringlich und unfair“. Insbesondere werde den Nutzern bei der jetzigen Praxis nicht klar, in welchem Ausmaß und zu welchem Zweck Daten freigegeben werden, wenn sie auf die überall verbreiteten Zustimmungs-Popups klicken. …





