Leistungsschutzrecht: Es tut mir leid!
Für mich war all das nur ein Running Gag, der witzig gemeint war. Ich konnte nicht ahnen, dass die SPD meine harmlosen Scherze zum Anlass nehmen würde, ein beliebtes Hobby noch stärker als bisher zu kriminalisieren: Onlinedienste dürften Bilder laut dem Entwurf nur in einer Größe von 128 mal 128 Pixel darstellen, Video- und Audioausschnitte dürften nicht länger als drei …




