Kurz verlinkt CLVIII: Gewöhnliche Behinderung.
Behindertenparkplätze sind eine bemerkenswerte Erfindung des Sozialsystems, dienen sie doch meist dazu, es gebrechlichen – vulgo eben behinderten – Personen zu ermöglichen, ohne einen allzu großen Umweg die Strecke vom Parkplatz zum gewünschten eigentlichen Ziel zurücklegen zu können. (Ähnliches gilt für Frauenparkplätze.) „Wie behindert muss man sein?“ ist in der Jugendsprache eine häufige Floskel. Nun: …
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