Die Götter helfen nur vor Gericht.
Als zumindest interessant erachte ich es, dass § 64 Abs. 3 StPO es einem Zeugen vor Gericht freistellt, welche übernatürlichen Mächte ihm zur Seite stehen sollen, Art. 64 Abs. 2 GG und Art. 56 GG von Bundesministern, ‑präsidenten und ‑kanzlern aber verlangen, entweder gar keinen Gott oder ausschließlich JHWH („Gott“) zum Beistand zu rufen. Eine …









