Als zumindest interessant erachte ich es, dass § 64 Abs. 3 StPO es einem Zeugen vor Gericht freistellt, welche übernatürlichen Mächte ihm zur Seite stehen sollen, Art. 64 Abs. 2 GG und Art. 56 GG von Bundesministern, ‑präsidenten und ‑kanzlern aber verlangen, entweder gar keinen Gott oder ausschließlich JHWH („Gott“) zum Beistand zu rufen. Eine Bundesregierung, deren Kanzler sich auf Apophis, Neptun oder Aphrodite beruft, wäre aber mal wirklich witzig.
Hirnfick 2.0
digitales Fledermausland
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