Sonstiges
Die Götter helfen nur vor Gericht.

Als zumin­d­est inter­es­sant erachte ich es, dass § 64 Abs. 3 StPO es einem Zeu­gen vor Gericht freis­tellt, welche über­natür­lichen Mächte ihm zur Seite ste­hen sollen, Art. 64 Abs. 2 GG und Art. 56 GG von Bun­desmin­is­tern, ‑präsi­den­ten und ‑kan­zlern aber ver­lan­gen, entwed­er gar keinen Gott oder auss­chließlich JHWH (“Gott”) zum Bei­s­tand zu rufen. Eine Bun­desregierung, deren Kan­zler sich auf Apophis, Nep­tun oder Aphrodite beruft, wäre aber mal wirk­lich witzig.