E‑Roller umtreten
FUSS e.V.: Wer mit E‑Scootern Fußgänger überholt, muss bisher laut § 5 Abs. 4 Satz 2 StVO einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Diese Pflicht will der Verkehrsminister streichen. Ein interessanter Nebeneffekt dieses Treibens dürfte es sein, dass in der Unfallstatistik die Automobilunfälle hinsichtlich ihres Anteils zurückgehen werden, wenn es — politisch betrieben — mehr …










