Wer mit E‑Scootern Fußgänger überholt, muss bisher laut § 5 Abs. 4 Satz 2 StVO einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Diese Pflicht will der Verkehrsminister streichen.
Ein interessanter Nebeneffekt dieses Treibens dürfte es sein, dass in der Unfallstatistik die Automobilunfälle hinsichtlich ihres Anteils zurückgehen werden, wenn es — politisch betrieben — mehr Unfälle mit den Tretrollern für Betrunkene (“E‑Scooter”) geben wird. Bisher empfand ich zumindest Verständnis für Menschen, die im Weg stehende E‑Scooter missmutig umtreten, so lange dabei niemand zu Schaden kommt. Ich erwäge dieses Verständnis auf Menschen zu erweitern, die E‑Scooter umtreten, die gerade benutzt werden, so viel sei mitgeteilt.
(In eigener Sache: Ja, hier verschwinden manchmal Beiträge. Die meisten, weil sie eine größere Überarbeitung bräuchten, bevor sie mir selbst gefallen. So auch diesmal.)

@ “laut StVO”:
Laut StVO werden Fahrzeuge überholt, Fußgänger nicht. An Fußgängern wird vorbeigefahren.
(Sollte einem “Fachverband Fußverkehr” eigentlich bekannt sein, wenn er schon mit Paragrafen um sich wirft.)
@nömix
Stimmt. Schon der Walter Ulbricht selig wusste, dass man einholen kann ohne zu überholen.