Liegengebliebenes vom 17. Mai 2017
Ich bin mir nicht sicher, ab welcher Schwere der Vergehen einer Regierung gemäß Art. 20 Abs. 4 GG ein Widerstand geleistet werden darf, aber ich bin durchaus gewillt, diese Option gegen die schlimme SPD zumindest in Erwägung zu ziehen: Hassminister Heiko Maas würde gern das offensichtlich verfassungswidrige Netzwerkdurchsetzungsgesetz noch diese Woche beschließen lassen. Der Rechtsstaat, …







