Authentisch und ernsthaft (und teuer) raus, weinend (aber gratis) rein: Die nichtstaatliche Kirche im Spiegel moderner Politik.
So viel Überschrift, wo wenig Text reicht: Baden-Württemberg hält einen digitalen Kirchenaustritt gar für „verfassungsrechtlich bedenklich“ und verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2008. Damals argumentierten die Richter allerdings nur, dass eine „formlose oder in der Form vereinfachte“ Austrittserklärung weniger Klarheit „über die Authentizität, die Ernsthaftigkeit und auch den genauen Zeitpunkt der Austrittserklärung“ biete …