So viel Überschrift, wo wenig Text reicht:
Baden-Württemberg hält einen digitalen Kirchenaustritt gar für „verfassungsrechtlich bedenklich“ und verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2008. Damals argumentierten die Richter allerdings nur, dass eine „formlose oder in der Form vereinfachte“ Austrittserklärung weniger Klarheit „über die Authentizität, die Ernsthaftigkeit und auch den genauen Zeitpunkt der Austrittserklärung“ biete als das aktuelle Verfahren.
Klar: Wo man kurz nach der Geburt weinend reinkommt, indem man von einem singenden Päderasten einen Schuss Wasser über den Schädel gegossen bekommt, kommt man nicht einfach raus, ohne zu beweisen, dass man das auch wirklich ganz ernsthaft will.
Zum Glück leben wir nicht in einem Gottesstaat, in dem eine der zahlreichen Ausprägungen menschlichen Glaubens besondere politische Macht hätte. Sonst würde ich das wirklich beschämend finden.
(Nachtrag vom 10. September 2022:) Das „Handelsblatt“ (will nicht verlinkt werden, cf.) erzählt zum Bundesparteitag der CDU:
Im Hier und Jetzt muss sich die CDU als Volkspartei neu erfinden – inhaltlich wie strukturell. (…) Mit Inhalten überzeugt eine Partei die Menschen, die besseren Konzepte für die Zukunft zu präsentieren.
Andere Beobachter des Bundesparteitages der CDU stellen hingegen fest:
Der #cdupt22 beginnt mit einem ökumenischen Gottesdienst.
Ja, hm, also.
„Der Mensch soll vom Gottesfreund zum Menschenfreund werden.“
( Ludwig Feuerbach )
Klaus Kinski – Jesus Christus Erlöser
https://www.youtube.com/watch?v=FB84Q4eYMl8