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Wenn ein Administrator im Basketball versagt

Ich wedle fem­i­nis­tisch mit den Hän­den vor meinem Gesicht herum, denn Simon Hurtz — hurz! — tri­um­phiert auf Golem.de:

Weil ein automa­tis­ches Win­dows-Update länger dauert als gedacht, begin­nt ein Heim­spiel der Pader­borner Bas­ket­baller mit Ver­spä­tung. Die Liga reagiert mit Punk­tabzug — der ver­mut­lich den Abstieg der Pader­borner besiegelt.

Groß ist die Häme in den ein­schlägi­gen Vorschul­foren: Haha­ha, Win­doof! Macht ein­fach Updates! Mit Linux/Mac OS X/Stift und Papi­er wär’ das und so weit­er. — Nun kön­nte man allerd­ings auch davon aus­ge­hen, dass so ein wichtiges Sys­tem wie das betrof­fene gele­gentlich auch ein­mal gewartet und nicht nur den Din­gen freier Lauf gelassen wird. Ver­sagt hat hier nicht, haha­ha, Win­doof, son­dern der­jenige, der für die Aufrechter­hal­tung der Infra­struk­tur zuständig ist. Ein Admin­is­tra­tor, der ein Win­dowssys­tem so ein­richtet, dass so etwas über­haupt passiert, ist nicht nur ein Ver­sager in seinem Beruf, son­dern offen­sichtlich auch ein Fei­gling, wenn er den Speku­la­tio­nen darum, dass, haha­ha, Win­doof schuld an den Fol­gen seines Tuns sei, kein Eingeständ­nis ent­ge­gen­stellt.

Ander­er­seits: Wer würde son­st über Pader­borner Bas­ket­ball bericht­en? Lin­uxfre­undliche deutsche Medi­en sind dankbare Büh­nen­bild­ner.


Zu diesen lin­uxfre­undlichen Medi­en gehört bekan­ntlich auch “SPIEGEL ONLINE”, wo, wenn nicht ger­ade ein kläglich­er Ver­such passiert, über Tech­nik bericht­en zu wollen, zumin­d­est manch­mal Lesenswertes über Poli­tik pub­liziert wird, darunter aktuell diese Mel­dung:

Im Juli 2013 hat­te das europäis­che Par­la­ment ein­heitliche Strafen für krim­inelle Hack­er beschlossen. Nun ist die Bun­desregierung dabei, die EU-Richtlin­ie in nationales Recht zu über­führen. Am Don­ner­stag wird der Entwurf für das Gesetz zur Bekämp­fung der Kor­rup­tion in zweit­er Lesung im Bun­destag ver­han­delt. Darin enthal­ten: Für unter Para­graf 202c fal­l­ende krim­inelle Hack­er­ak­tiv­itäten soll bald eine Frei­heitsstrafe von bis zu zwei Jahren ver­hängt wer­den kön­nen.

§ 202c StGB (“Para­graf 202c”, genauer will es ein SPIEGEL-ONLINE-Leser wahrschein­lich sel­ten wis­sen) bezieht sich hier­bei ins­beson­dere auf § 202b StGB, in dem es heißt:

Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwen­dung von tech­nis­chen Mit­teln nicht für ihn bes­timmte Dat­en (…) ver­schafft, wird mit Frei­heitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geld­strafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schw­er­erer Strafe bedro­ht ist.

Der “Para­graf 202c” bes­timmt, dass jemand, der “Com­put­er­pro­gramme, deren Zweck die Bege­hung ein­er solchen Tat ist, her­stellt, sich oder einem anderen ver­schafft, verkauft, einem anderen über­lässt, ver­bre­it­et oder son­st zugänglich macht, (…) mit Frei­heitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geld­strafe bestraft” wird; was eben zum Beispiel auch für die meis­ten aktuellen Lin­uxdis­tri­b­u­tio­nen gilt, die das 1337-h4xX0r-Werkzeug nmap zur Instal­la­tion anbi­eten, was bere­its 2009 The­ma beim Bun­desver­fas­sungs­gericht war. Wenn ich das dama­lige Urteil richtig ver­ste­he, so gilt ein Betrieb­ssys­tem, auf dem nmap instal­liert ist, nur dann nicht als Hack­er­soft­ware gemäß § 202c StGB, wenn es aus­drück­lich der Sicher­heit des eige­nen Sys­tems dient. Wer — wie ich — zum Beispiel ein bes­timmtes Betrieb­ssys­tem dieser Art nur deshalb ein­set­zt, weil es bess­er funk­tion­iert als andere Sys­teme, der kön­nte sich, je nach Wohlwollen des Gerichts, möglicher­weise straf­bar machen. Insofern sind die Pader­borner Bas­ket­baller ver­mut­lich mit Win­dows, auf dem nmap sel­ten instal­liert oder direkt instal­la­tions­bere­it ist, nicht schlecht berat­en.

Ich bin etwas skep­tisch, was die Zuver­sicht bet­rifft, dass eine Ver­längerung der Haft­strafe auf zwei Jahre für die meis­ten Men­schen, die Lin­ux instal­lieren (obwohl das einige andere Prob­leme lösen würde), dazu geeignet ist, die NSA davon abzuhal­ten, unsere pri­vate Kom­mu­nika­tion zu analysieren, aber ich bin vielle­icht ein­fach nicht sozialdemokratisch genug, um dieses Gesetz zu ver­ste­hen. Snow­den ist schon wieder zu lange her, es inter­essiert den Michel nicht mehr. So lange es gegen den Iwan (Putin, Wladimir) hil­ft, sind unsere ärg­sten Geg­n­er noch unsere Fre­unde. Das Recht auf Infor­ma­tions­frei­heit mag vielle­icht nicht so wichtig sein, wenn man nicht weiß, wie man mor­gen seine Miete bezahlen kann, aber es ohne einen Mehrw­ert für Volk oder Demokratie beständig zu unter­minieren ist nicht unbe­d­ingt eine logis­che Kon­se­quenz.

Ich hab’ die nicht gewählt!


Wer übri­gens auch etwas für die Demokratie tut: Ehe­ma­lige Mit­glieder der Piraten­partei. Endlich müssen Schwim­mer ihr Beck­en nicht mehr mit Men­schen ohne ein­deutiges Geschlecht teilen!

Senfecke:

  1. Ich muss mich der Kri­tik mit anschließen. Du springst von der Berichter­stat­tung über den Win­dows Admin völ­lig unbe­grün­det du spiegel.de, dann du dem erwäh­n­ten Para­graphen, dann zu nmap, was schon wieder nicht in direk­ten Zusam­men­hang ste­ht, und damit begrün­d­est du die wiese Entschei­dung Win­dows statt Lin­ux zu nutzen. Und zum Schluss noch ein wenig NSA.
    Ein total wirrer Artikel.
    Was woll­test du uns denn sagen?

    • Win­dowsad­min -> blöde Witze darüber von Lin­uxnutzern -> Lin­uxnutzer -> SPON über Lin­uxnutzer -> Hack­er­sys­tem Lin­ux -> nmap, das Hack­er­tool -> NSA.

      Ich finde das kon­sis­tent.

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