Ich wedle feministisch mit den Händen vor meinem Gesicht herum, denn Simon Hurtz – hurz! – triumphiert auf Golem.de:
Weil ein automatisches Windows-Update länger dauert als gedacht, beginnt ein Heimspiel der Paderborner Basketballer mit Verspätung. Die Liga reagiert mit Punktabzug – der vermutlich den Abstieg der Paderborner besiegelt.
Groß ist die Häme in den einschlägigen Vorschulforen: Hahaha, Windoof! Macht einfach Updates! Mit Linux/Mac OS X/Stift und Papier wär‘ das und so weiter. – Nun könnte man allerdings auch davon ausgehen, dass so ein wichtiges System wie das betroffene gelegentlich auch einmal gewartet und nicht nur den Dingen freier Lauf gelassen wird. Versagt hat hier nicht, hahaha, Windoof, sondern derjenige, der für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur zuständig ist. Ein Administrator, der ein Windowssystem so einrichtet, dass so etwas überhaupt passiert, ist nicht nur ein Versager in seinem Beruf, sondern offensichtlich auch ein Feigling, wenn er den Spekulationen darum, dass, hahaha, Windoof schuld an den Folgen seines Tuns sei, kein Eingeständnis entgegenstellt.
Andererseits: Wer würde sonst über Paderborner Basketball berichten? Linuxfreundliche deutsche Medien sind dankbare Bühnenbildner.
Zu diesen linuxfreundlichen Medien gehört bekanntlich auch „SPIEGEL ONLINE“, wo, wenn nicht gerade ein kläglicher Versuch passiert, über Technik berichten zu wollen, zumindest manchmal Lesenswertes über Politik publiziert wird, darunter aktuell diese Meldung:
Im Juli 2013 hatte das europäische Parlament einheitliche Strafen für kriminelle Hacker beschlossen. Nun ist die Bundesregierung dabei, die EU-Richtlinie in nationales Recht zu überführen. Am Donnerstag wird der Entwurf für das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption in zweiter Lesung im Bundestag verhandelt. Darin enthalten: Für unter Paragraf 202c fallende kriminelle Hackeraktivitäten soll bald eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verhängt werden können.
§ 202c StGB („Paragraf 202c“, genauer will es ein SPIEGEL-ONLINE-Leser wahrscheinlich selten wissen) bezieht sich hierbei insbesondere auf § 202b StGB, in dem es heißt:
Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten (…) verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Der „Paragraf 202c“ bestimmt, dass jemand, der „Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, (…) mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft“ wird; was eben zum Beispiel auch für die meisten aktuellen Linuxdistributionen gilt, die das 1337-h4xX0r-Werkzeug nmap zur Installation anbieten, was bereits 2009 Thema beim Bundesverfassungsgericht war. Wenn ich das damalige Urteil richtig verstehe, so gilt ein Betriebssystem, auf dem nmap installiert ist, nur dann nicht als Hackersoftware gemäß § 202c StGB, wenn es ausdrücklich der Sicherheit des eigenen Systems dient. Wer – wie ich – zum Beispiel ein bestimmtes Betriebssystem dieser Art nur deshalb einsetzt, weil es besser funktioniert als andere Systeme, der könnte sich, je nach Wohlwollen des Gerichts, möglicherweise strafbar machen. Insofern sind die Paderborner Basketballer vermutlich mit Windows, auf dem nmap selten installiert oder direkt installationsbereit ist, nicht schlecht beraten.
Ich bin etwas skeptisch, was die Zuversicht betrifft, dass eine Verlängerung der Haftstrafe auf zwei Jahre für die meisten Menschen, die Linux installieren (obwohl das einige andere Probleme lösen würde), dazu geeignet ist, die NSA davon abzuhalten, unsere private Kommunikation zu analysieren, aber ich bin vielleicht einfach nicht sozialdemokratisch genug, um dieses Gesetz zu verstehen. Snowden ist schon wieder zu lange her, es interessiert den Michel nicht mehr. So lange es gegen den Iwan (Putin, Wladimir) hilft, sind unsere ärgsten Gegner noch unsere Freunde. Das Recht auf Informationsfreiheit mag vielleicht nicht so wichtig sein, wenn man nicht weiß, wie man morgen seine Miete bezahlen kann, aber es ohne einen Mehrwert für Volk oder Demokratie beständig zu unterminieren ist nicht unbedingt eine logische Konsequenz.
Ich hab‘ die nicht gewählt!
Wer übrigens auch etwas für die Demokratie tut: Ehemalige Mitglieder der Piratenpartei. Endlich müssen Schwimmer ihr Becken nicht mehr mit Menschen ohne eindeutiges Geschlecht teilen!
Was für ein selten bescheuerter Beitrag.
Du hast vollkommen Recht!
Welch entzückendes Beispiel für einen Penisverlängerungsartikel!
Linuxnutzer, nehme ich an?
Ich muss mich der Kritik mit anschließen. Du springst von der Berichterstattung über den Windows Admin völlig unbegründet du spiegel.de, dann du dem erwähnten Paragraphen, dann zu nmap, was schon wieder nicht in direkten Zusammenhang steht, und damit begründest du die wiese Entscheidung Windows statt Linux zu nutzen. Und zum Schluss noch ein wenig NSA.
Ein total wirrer Artikel.
Was wolltest du uns denn sagen?
Windowsadmin -> blöde Witze darüber von Linuxnutzern -> Linuxnutzer -> SPON über Linuxnutzer -> Hackersystem Linux -> nmap, das Hackertool -> NSA.
Ich finde das konsistent.