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Groo­veshark und Sim­fy: Zwei Dien­ste, ein Lied

Dass das Inter­net dem geneig­ten Musik­freund dem Gar­ten Eden nicht unähn­lich erscheint, ist im Jahr 13 nach Nap­ster (heu­te erfin­den wir mal Zeit­rech­nun­gen) kei­ne Über­ra­schung mehr, allen Wid­rig­kei­ten und der GEMA zum Trotz. Die Tech­nik dahin­ter wird kon­ti­nu­ier­lich wei­ter diver­si­fi­ziert, Peer-to-Peer-Tausch­bör­sen sind längst nicht mehr die ein­zi­ge Bezugs­quel­le für Lie­der aller Art. Und wenn­gleich sich eMu­le auf­grund aus­ge­reif­ter Tech­nik und Dezen­tra­li­sie­rung noch immer als die benut­zer­freund­lich­ste und, neben Bit­Tor­rent, reich­hal­tig­ste Tausch­bör­se behaup­ten kann, so man­gelt es doch nicht an Alter­na­ti­ven, die oft völ­lig ande­re Kon­zep­te ver­fol­gen.

Der­zeit wird in deutsch­spra­chi­gen Blogs das Kon­zept der Musik­strea­ming­dien­ste, die gegen­wär­tig eine Blü­te­zeit erle­ben, geprie­sen, wohl auch bedingt durch den Umstand, dass der deut­sche Dienst Sim­fy, etwa von Caschy wort­reich für anse­hens­wert befun­den, den Kin­der­schu­hen ent­wach­sen ist. Im Fol­gen­den wer­de ich mich mit die­sem The­ma befas­sen und den von mir genutz­ten Dienst Groo­veshark als Ver­gleich her­an­zie­hen. Den, wohl aus psy­cho­lo­gi­schen Grün­den, noch in einer „geschlos­se­nen Test­pha­se“ befind­li­chen Daten­sam­mel­dienst „Music“ von Goog­le wer­de ich hier selbst­ver­ständ­lich nicht berück­sich­ti­gen.

Ein essen­zi­el­ler Unter­schied zwi­schen P2P-Tausch­bör­sen und Strea­ming­an­ge­bo­ten ist, dass letz­te­re grund­sätz­lich, wohl auch aus recht­li­chen Grün­den, kei­ne direk­ten Down­load­funk­tio­nen zur Ver­fü­gung stel­len, obgleich es Bestre­bun­gen gibt, dies, getarnt als „Off­linen­ut­zung“, zu ändern. Die­ser Unter­schied bedeu­tet auch, dass man zumin­dest wäh­rend des erst­ma­li­gen Kon­sums auf eine stän­di­ge Inter­net­ver­bin­dung ange­wie­sen ist; eine Über­tra­gung etwa auf den mobi­len MP3-Spie­ler ist nicht ohne Umwe­ge, etwa das Mit­schnei­den via Auda­ci­ty oder ähn­li­cher Soft­ware, mög­lich. Daher sind Strea­ming­dien­ste grund­sätz­lich kein Ersatz für die eige­ne Musik­samm­lung (und, kom­pres­si­ons­be­dingt, schon gar nicht für die Plat­ten­samm­lung), aber eine prak­ti­sche Mög­lich­keit, zwi­schen­drin mal „das eine Lied da“ zu hören. Ich kam zum Bei­spiel zu Groo­veshark, weil ich auf Rei­sen war und plötz­lich Lust auf das Lied Down By The Water bekam, das sich natür­lich nicht auf mei­nem mobi­len Spie­ler befand.

Groo­veshark wähl­te ich nach kur­zer Durch­sicht von Mar­cels (emp­feh­lens­wer­tem) Ver­gleich von Spo­ti­fy, Sim­fy und Groo­veshark aus, denn was für mich als poten­zi­el­lem Kun­den bei einem Musik­strea­ming­dienst zählt, ist nicht etwa die Anzahl der Wer­be­ban­ner, auch ist es nicht pri­mär der Preis, wenn­gleich Groo­veshark mit nur gerin­gen Ein­schrän­kun­gen gänz­lich kosten­frei nutz­bar ist (dazu unten mehr), son­dern es ist allein das Ange­bot, und einem Dienst, der „aus lizenz­recht­li­chen Grün­den“ schon bei der Suche nach AC/DC ver­sagt, traue ich nicht zu, mei­ne Ansprü­che zu befrie­di­gen, denn was aus einem Ange­bot wird, das auf Lizenz­ver­ga­be ange­wie­sen ist, ist am Nie­der­gang von You­Tube im deutsch­spra­chi­gen Raum gut zu erken­nen.

Über­haupt ist You­Tube ein guter Ver­gleich, denn sowohl Sim­fy als auch Groo­veshark bezie­hen „ihr“ Ange­bot von ihren Benut­zern und berück­sich­ti­gen dabei auch Datei­tags, so dass auto­ma­tisch nach Alben, Inter­pre­ten und Gen­res kate­go­ri­siert wird. Dass so sowohl bei Groo­veshark als auch bei Sim­fy auch viel­fach Dupli­ka­te bereits vor­han­de­ner Lie­der hoch­ge­la­den wer­den, ist ver­mut­lich unver­meid­lich; ob es Bestre­bun­gen gibt, „Fin­ger­prin­ting“, also den Ver­gleich mit­tels digi­ta­ler „Fin­ger­ab­drücke“ von Lie­dern, wie es etwa Last.fm ein­setzt, ein­zu­füh­ren, ist mir nicht bekannt, jedoch wur­de sol­ches schon in ent­spre­chen­den Foren ange­regt.

In der Wahr­neh­mung des Publi­kums aber ver­hält sich die Sach­la­ge qua­si kon­trär, denn wäh­rend es weit­hin als „Kava­liers­de­likt“ gilt, deut­lich als nicht lizen­zier­te Kopien erkenn­ba­re Repli­ka­te urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Mate­ri­als via You­Tube ein­zu­se­hen, argu­men­tie­ren die Ver­fech­ter von Sim­fy damit, dass sich Groo­veshark wegen ähn­li­cher Gepflo­gen­hei­ten trotz bestehen­der Lizenz­ver­trä­ge, etwa mit EMI, in einer recht­li­chen Grau­zo­ne bewe­ge und somit total kacke sei; Sim­fy sei viel bes­ser, weil man sei­tens des Betrei­bers grund­sätz­lich mit allem und jedem Lizenz­ab­kom­men geschlos­sen hät­te, wes­halb man zwar mehr Geld für weni­ger Datei­en zah­len sol­le, aber man wenig­stens ein gutes Gefühl dabei habe. Das habe ich unge­fähr so ver­stan­den: Wäh­rend bei Sim­fy nur frei­ge­schal­tet wird, wofür das Unter­neh­men eine Lizenz abge­schlos­sen hat, akzep­tiert man bei Groo­veshark – wie auch bei You­Tube – auch Uploads von Künst­lern, mit denen kei­ne Ver­trä­ge bestehen. (Dan­ke an Hol­ger in den Kom­men­ta­ren für die Kor­rek­tur.)

Apro­pos Geld: Groo­veshark ist eben­so wie Sim­fy kosten­los nutz­bar, jedoch hat man als regi­strier­ter, womög­lich zah­len­der Nut­zer manch Vor­teil. Der gewich­tig­ste Grund für den „Höchst­ta­rif“, „Groo­veshark Any­whe­re“, dürf­te wie auch bei Sim­fy die dar­in ent­hal­te­ne Mög­lich­keit sein, den Dienst auch vom smart­phone aus, also eben unter­wegs („any­whe­re“), zu nut­zen und auf der eige­nen Abspiel­li­ste befind­li­che Lie­der off­line zu nut­zen. Wer den Daten­be­stand von Groo­veshark auch unter­wegs schätzt, aber, wie ich, die­se pro­fil­be­zo­ge­nen Zusatz­funk­tio­nen nicht benö­tigt, der fin­det im Android-Mar­ket die kosten­lo­se, flash­ba­sier­te Alter­na­ti­ve TinyS­hark, die ent­spre­chen­den Zugriff auf das Ange­bot ermög­licht. Das kosten­lo­se Ange­bot wird bei Sim­fy mit Wer­be­ein­spie­lun­gen, bei Groo­veshark mit Wer­be­ban­nern finan­ziert. Da es für letz­te­ren Dienst zahl­rei­che Mög­lich­kei­ten gibt, die­se Wer­bung aus­zu­blen­den, sei es nun im Brow­ser oder mit­tels eigen­stän­di­ger Abspiel­pro­gram­me, soll­te für die­je­ni­gen unter euch, die dies­be­züg­lich wenig Skru­pel ken­nen, klar sein, was weni­ger stört. (Wofür auch immer man sich ent­schei­det: Der bezahl­te Zugang glät­tet die­se Uneben­hei­ten jeweils ele­gant.)

Die Ele­ganz der ver­füg­ba­ren Ober­flä­chen selbst, von sepa­ra­ten Abspiel­pro­gram­men ein­mal abge­se­hen, ist eher als zweck­mä­ßig zu bezeich­nen. Bei Groo­veshark herrscht die Far­be grün vor, bei Sim­fy ist es blau, anson­sten lei­det vor allem die Web­ober­flä­che von Sim­fy an den Ein­schrän­kun­gen, die die Dar­stel­lung im Brow­ser mit sich bringt: Man ver­sucht, mög­lichst vie­le ver­meint­lich hilf­rei­che Infor­ma­tio­nen so zu plat­zie­ren, dass es nicht lieb­los hin­ge­quetscht aus­sieht; statt­des­sen kommt MySpace-Atmo­sphä­re auf. Zu vie­le Infor­ma­tio­nen auf zu viel Flä­che – die­ses Pro­blem hat man bei Desk­top­an­wen­dun­gen immer­hin nur sel­ten. Zum Glück befin­det sich bei bei­den Dien­sten jedoch der Abspiel­be­reich als brei­te Bedien­lei­ste immer an der­sel­ben Stel­le, so dass man trotz­dem nicht lan­ge suchen muss, wenn man eben nur zwi­schen­drin mal „das eine Lied da“ hören will.

Zum Bei­spiel „Down By The Water“. Auf Groo­veshark oder auf Sim­fy.
Und zwar genau jetzt.


Nach­trag vom 18. Janu­ar 2012: Seit heu­te ist Grooveshark.com aus Deutsch­land, offi­zi­ell aus Kosten­grün­den, nur noch per „mobi­ler“ Ober­flä­che erreich­bar. Ich hof­fe, das wird sich wie­der ändern.

Senfecke:

  1. Groo­veshark nut­ze ich seit Dei­ner Emp­feh­lung damals mitt­ler­wei­le regel­mä­ßig. Goo­gles Dienst selbst­ver­ständ­lich auch. Mit oder ohne Sicher­heits­lücke.

  2. Ich höre sol­che Dien­ste nicht aktiv, son­dern nur als Hin­ter­grund­be­rie­se­lung. Des­halb ist mir völ­lig egal, wel­che Vor- und Nach­tei­le vor­han­den sind. Haupt­sa­che, sie bie­ten Musik nach mei­nem Geschmack. Soll­te also nur Hard­rock und Metall im Pro­gramm sein, flö­ge der Kram gleich wie­der aus mei­nen Book­marks.

  3. Mag sein. Mir reicht der Brow­ser, Groo­veshark, Goog­le und Radio. Da gibt es soviel Musik, dass ich sicher sein kann, jeden Tag etwas ande­res zu ent­decken. Man kann das natür­lich auch bis zur Per­fek­ti­on trei­ben. Aber ich nicht.

  4. Du schreibst

    Sowohl auf Sim­fy als auch auf Groo­veshark darf grund­sätz­lich jeder alles hoch­la­den

    und rückst Sim­fy damit in die glei­che Grau­zo­ne wie Groo­veshark. Das war in der Früh­ver­si­on von Sim­fy auch tat­säch­lich mög­lich, heu­te geht das aber nicht mehr.

  5. Oh, dan­ke – wuss­te ich nicht. Ich hat­te da wohl ver­al­te­te Infor­ma­tio­nen. Nun gut, das erklärt das ver­min­der­te Ange­bot womög­lich bes­ser als schlich­te Über­for­de­rung der Betrei­ber. Ich wer­de es oben trans­pa­rent kor­ri­gie­ren!

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