Erinnert sich noch jemand an dieses Enquête-Dingens? Ihr werdet es nicht glauben, aber die haben tatsächlich einen Zwischenbericht veröffentlicht angekündigt:
So sprach sich die Mehrheit gegen Angstkampagnen wie “Raubkopierer sind Verbrecher” und gegen 3‑Strikes-Regelungen aus, die nach mehrmaliger Verwarnung von angeblichen Urheberrechtsverletzern ein Sperren des Internetzugangs vorsehen. Zudem sprachen sich die Abgeordneten wie bereits in der vergangenen Woche dafür aus, Creative Commons-ähnliche Modelle weiterzuentwicklen und zu fördern. Außerdem soll eine Wiederverkäuflichkeit immaterieller Werke eingeführt werden. Auf Antrag der Opposition wurde zudem das als Kampfbegriff titulierte Wort “Kostenloskultur” aus den Empfehlungen genommen.
So weit, so absehbar; man hatte ja nun auch genug Zeit, sich darüber zu informieren, was das Volk eigentlich erwartet. (Die Identität der Enquête-Mitglieder, die dagegen gestimmt haben, kann ich mir ansonsten bereits selbst vorstellen, eine explizite Nennung ist tatsächlich nicht erforderlich.)
Weniger absehbar war dies:
Zwar wurde ein Antrag zur Kulturflatrate nicht von der Mehrheit goutiert – aber ein anderer Antrag, der inhaltlich eine Kulturflatrate bedeuten könnte, angenommen. (…) Zum anderen enthält der Passus aber auch die Empfehlung, “einen Anspruch von Urheberinnen und Urhebern gegen Provider auf Zahlung einer Vergütung durch die Verwertungsgesellschaften” gesetzlich zu verankern. Dass dies faktisch der Forderung nach Kulturflatrate gleichkommt, schien nicht allen Anwesenden gleichermaßen bewusst.
Bevor nun allerdings gejubelt wird, empfehle ich zwei Gedankengängen zu folgen:
- Die Enquête ist ein zahnloser Tiger und hat ungefähr so viel Durchsetzungsvermögen wie der Presserat. Sie spricht “Empfehlungen” aus, das kann ich allerdings als Bürger ebenso, und ob und wie die Regierung diese “Empfehlungen” dann umsetzt, obliegt nicht mehr meiner (oder der Enquête ihrer) Entscheidung.
- Selbst, wenn diese “Empfehlung” umgesetzt wird, hat das mit einer Kulturflatrate nur wenig zu tun, denn sie besagt eigentlich nur, dass für den Verbraucher das Internet wegen zusätzlicher Gebühren teurer werden soll, nicht aber, dass damit die “Urheberrechtsansprüche” jedwelcher Rechteinhaber automatisch vergolten werden sollen.
Diese Ankündigung einer Ankündigung eines Zwischenstandes, der unter anderem besagt, dass die nicht vorhandenen Internetsperren auch weiterhin nicht vorhanden sein werden, wird nun also als “gutes Zeichen” gewertet. Ich verstehe, man braucht ja was zu schreiben als “Journalist”.
Lesen Sie nächste Woche: Während einer Sitzung der Enquête klingelte in Berlin eine Straßenbahn. Ist dies das Ende der Enquête?

