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Die Enquête rauscht im Blätterwald

Erin­nert sich noch jemand an dieses Enquête-Din­gens? Ihr werdet es nicht glauben, aber die haben tat­säch­lich einen Zwis­chen­bericht veröf­fentlicht angekündigt:

So sprach sich die Mehrheit gegen Angstkam­pag­nen wie “Raubkopier­er sind Ver­brech­er” und gegen 3‑Strikes-Regelun­gen aus, die nach mehrma­liger Ver­war­nung von ange­blichen Urhe­ber­rechtsver­let­zern ein Sper­ren des Inter­net­zu­gangs vorse­hen. Zudem sprachen sich die Abge­ord­neten wie bere­its in der ver­gan­genen Woche dafür aus, Cre­ative Com­mons-ähn­liche Mod­elle weit­erzuen­twicklen und zu fördern. Außer­dem soll eine Wiederverkäu­flichkeit imma­terieller Werke einge­führt wer­den. Auf Antrag der Oppo­si­tion wurde zudem das als Kampf­be­griff tit­ulierte Wort “Kosten­loskul­tur” aus den Empfehlun­gen genom­men.

So weit, so abse­hbar; man hat­te ja nun auch genug Zeit, sich darüber zu informieren, was das Volk eigentlich erwartet. (Die Iden­tität der Enquête-Mit­glieder, die dage­gen ges­timmt haben, kann ich mir anson­sten bere­its selb­st vorstellen, eine explizite Nen­nung ist tat­säch­lich nicht erforder­lich.)

Weniger abse­hbar war dies:

Zwar wurde ein Antrag zur Kul­tur­fla­trate nicht von der Mehrheit goutiert – aber ein ander­er Antrag, der inhaltlich eine Kul­tur­fla­trate bedeuten kön­nte, angenom­men. (…) Zum anderen enthält der Pas­sus aber auch die Empfehlung, “einen Anspruch von Urhe­berin­nen und Urhe­bern gegen Provider auf Zahlung ein­er Vergü­tung durch die Ver­w­er­tungs­ge­sellschaften” geset­zlich zu ver­ankern. Dass dies fak­tisch der Forderung nach Kul­tur­fla­trate gle­ichkommt, schien nicht allen Anwe­senden gle­icher­maßen bewusst.

Bevor nun allerd­ings gejubelt wird, empfehle ich zwei Gedankengän­gen zu fol­gen:

  1. Die Enquête ist ein zahn­los­er Tiger und hat unge­fähr so viel Durch­set­zungsver­mö­gen wie der Presser­at. Sie spricht “Empfehlun­gen” aus, das kann ich allerd­ings als Bürg­er eben­so, und ob und wie die Regierung diese “Empfehlun­gen” dann umset­zt, obliegt nicht mehr mein­er (oder der Enquête ihrer) Entschei­dung.
  2. Selb­st, wenn diese “Empfehlung” umge­set­zt wird, hat das mit ein­er Kul­tur­fla­trate nur wenig zu tun, denn sie besagt eigentlich nur, dass für den Ver­brauch­er das Inter­net wegen zusät­zlich­er Gebühren teur­er wer­den soll, nicht aber, dass damit die “Urhe­ber­recht­sansprüche” jed­welch­er Rechtein­hab­er automa­tisch ver­golten wer­den sollen.

Diese Ankündi­gung ein­er Ankündi­gung eines Zwis­chen­standes, der unter anderem besagt, dass die nicht vorhan­de­nen Inter­netsper­ren auch weit­er­hin nicht vorhan­den sein wer­den, wird nun also als “gutes Zeichen” gew­ertet. Ich ver­ste­he, man braucht ja was zu schreiben als “Jour­nal­ist”.
Lesen Sie näch­ste Woche: Während ein­er Sitzung der Enquête klin­gelte in Berlin eine Straßen­bahn. Ist dies das Ende der Enquête?