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Die Enquête rauscht im Blät­ter­wald

Erin­nert sich noch jemand an die­ses Enquête-Din­gens? Ihr wer­det es nicht glau­ben, aber die haben tat­säch­lich einen Zwi­schen­be­richt ver­öf­fent­licht ange­kün­digt:

So sprach sich die Mehr­heit gegen Angst­kam­pa­gnen wie „Raub­ko­pie­rer sind Ver­bre­cher“ und gegen 3‑Strikes-Rege­lun­gen aus, die nach mehr­ma­li­ger Ver­war­nung von angeb­li­chen Urhe­ber­rechts­ver­let­zern ein Sper­ren des Inter­net­zu­gangs vor­se­hen. Zudem spra­chen sich die Abge­ord­ne­ten wie bereits in der ver­gan­ge­nen Woche dafür aus, Crea­ti­ve Com­mons-ähn­li­che Model­le wei­ter­zu­ent­wick­len und zu för­dern. Außer­dem soll eine Wie­der­ver­käuf­lich­keit imma­te­ri­el­ler Wer­ke ein­ge­führt wer­den. Auf Antrag der Oppo­si­ti­on wur­de zudem das als Kampf­be­griff titu­lier­te Wort „Kosten­los­kul­tur“ aus den Emp­feh­lun­gen genom­men.

So weit, so abseh­bar; man hat­te ja nun auch genug Zeit, sich dar­über zu infor­mie­ren, was das Volk eigent­lich erwar­tet. (Die Iden­ti­tät der Enquête-Mit­glie­der, die dage­gen gestimmt haben, kann ich mir anson­sten bereits selbst vor­stel­len, eine expli­zi­te Nen­nung ist tat­säch­lich nicht erfor­der­lich.)

Weni­ger abseh­bar war dies:

Zwar wur­de ein Antrag zur Kul­tur­flat­rate nicht von der Mehr­heit gou­tiert – aber ein ande­rer Antrag, der inhalt­lich eine Kul­tur­flat­rate bedeu­ten könn­te, ange­nom­men. (…) Zum ande­ren ent­hält der Pas­sus aber auch die Emp­feh­lung, „einen Anspruch von Urhe­be­rin­nen und Urhe­bern gegen Pro­vi­der auf Zah­lung einer Ver­gü­tung durch die Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten“ gesetz­lich zu ver­an­kern. Dass dies fak­tisch der For­de­rung nach Kul­tur­flat­rate gleich­kommt, schien nicht allen Anwe­sen­den glei­cher­ma­ßen bewusst.

Bevor nun aller­dings geju­belt wird, emp­feh­le ich zwei Gedan­ken­gän­gen zu fol­gen:

  1. Die Enquête ist ein zahn­lo­ser Tiger und hat unge­fähr so viel Durch­set­zungs­ver­mö­gen wie der Pres­se­rat. Sie spricht „Emp­feh­lun­gen“ aus, das kann ich aller­dings als Bür­ger eben­so, und ob und wie die Regie­rung die­se „Emp­feh­lun­gen“ dann umsetzt, obliegt nicht mehr mei­ner (oder der Enquête ihrer) Ent­schei­dung.
  2. Selbst, wenn die­se „Emp­feh­lung“ umge­setzt wird, hat das mit einer Kul­tur­flat­rate nur wenig zu tun, denn sie besagt eigent­lich nur, dass für den Ver­brau­cher das Inter­net wegen zusätz­li­cher Gebüh­ren teu­rer wer­den soll, nicht aber, dass damit die „Urhe­ber­rechts­an­sprü­che“ jed­wel­cher Rech­te­inha­ber auto­ma­tisch ver­gol­ten wer­den sol­len.

Die­se Ankün­di­gung einer Ankün­di­gung eines Zwi­schen­stan­des, der unter ande­rem besagt, dass die nicht vor­han­de­nen Inter­net­sper­ren auch wei­ter­hin nicht vor­han­den sein wer­den, wird nun also als „gutes Zei­chen“ gewer­tet. Ich ver­ste­he, man braucht ja was zu schrei­ben als „Jour­na­list“.
Lesen Sie näch­ste Woche: Wäh­rend einer Sit­zung der Enquête klin­gel­te in Ber­lin eine Stra­ßen­bahn. Ist dies das Ende der Enquête?