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Seid Terroristen! (3)

Das laut übere­in­stim­menden Medi­en­bericht­en — Län­der, in denen nur böse Men­schen wohnen, wer­den tra­di­tionell eher nicht berück­sichtigt — meist­ter­ror­isierte Land der Welt, näm­lich Frankre­ich, ist aus irgen­deinem bedauer­lichen Verse­hen her­aus auch das­jenige Land in der Europäis­chen Union, dem Frei­heit und Bürg­er­rechte die fremdesten sind. Seit inzwis­chen fast 18 Monat­en befind­et sich das Land im Aus­nah­mezu­s­tand, dessen Leg­is­latur neben anderen Unan­nehm­lichkeit­en auch Aus­gangssper­ren, Durch­suchun­gen und Hausar­reste ohne richter­lichen Beschluss, mit unseren west­lichen Werten kaum vere­in­bar, zu gel­ten­dem Recht erk­lärt. Selb­stver­ständlich bedeutet eine Entrech­tung von Frankre­ichs Bürg­ern nun nicht, dass nichts mehr passiert; die erhöhte exeku­tive Aufmerk­samkeit sorgt lediglich dafür, dass Dro­genkon­sumenten noch schneller als bis­lang tot­geschossen wer­den.

Statt Frankre­ich aber, wie es für eine Wertege­mein­schaft mit frei­heitlichen Prinzip­i­en eigentlich selb­stver­ständlich sein sollte, unehren­haft aus der ver­meintlichen “Europäis­chen Union” zu ent­lassen, auf dass es in sein­er Lib­er­al­itäts­feindlichkeit sich selb­st über­lassen bleibe, äußert man vielfach Ver­ständ­nis. Gebeuteltes Land. Muss ja. Geht ja nicht anders.

Und da das Erfol­gsmod­ell Überwachungsstaat als Pro­to­typ in Frankre­ich nun genug Zeit zur Rei­fung hat­te, passiert hierzu­lande über­raschen­der­weise dies:

Die Bun­desregierung will die Liste der Delik­te ver­längern, bei deren Ver­fol­gung Vor­rats­dat­en abge­fragt wer­den dür­fen. (…) Neben Delik­ten wie Völk­er­mord, Hochver­rat, Mord und Totschlag, Ver­bre­itung von Kinder­pornografie sollen Ermit­tler kün­ftig auch bei “Ein­bruchdieb­stahl in eine dauer­haft genutzte Pri­vat­woh­nung” auf die Dat­en zugreifen kön­nen, wie es im Geset­ze­sen­twurf heißt.

Möglich gemacht wird das von der üblichen Mehrheit der recht­spop­ulis­tis­chen Parteien CDU/CSU und SPD. Der christ­demokratis­che Schulz­zug ken­nt kein Hal­ten mehr, befeuert von der Angst, die Bösen kön­nten mal eine Wahl gewin­nen und Europa — dieses wun­der­bar west­lich-freie Europa — in einen einzi­gen großen Polizei- und Unrechtsstaaten­bund, hex-hex!, ver­wan­deln. Zum Glück haben die Pop­ulis­ten in Frankre­ich und den Nieder­lan­den nicht die wesentliche Mehrheit errun­gen; lei­der sind wir weit davon ent­fer­nt, die grund­los zweis­tel­lige Dauer­regierung durch den Lib­er­al­is­mus zu erset­zen, der uns nun endlich ein­mal zuste­ht.

Eine anlass­lose Spe­icherung der Kom­mu­nika­tions­dat­en all jen­er, die sich unter deutsch­er Juris­dik­tion aufhal­ten, senkt die Hürde für eine anlass­lose Auswer­tung immens. Die selb­st vorgenommene Ver­schlüs­selung jedes Daten­verkehrs ist und bleibt der let­zte Ausweg für den, der seine Frei­heit bewahren will. Seid Ter­ror­is­ten, seid keine Fran­zosen!

Nichts ist so gefährlich für die Frei­heit wie ein Bürg­er, dem sie egal ist.

Senfecke:

  1. Die Auf­nahme des Woh­nung­sein­bruchs­dieb­stahls in den Kat­a­log ist kon­se­quent, wenn man berück­sichtigt, dass der Tatbe­stand zum Ver­brechen hochgestuft wer­den soll und bere­its die amtl. Begrün­dung zum “Gesetz zur Nov­el­lierung des Rechts der Unter­bringung in einem psy­chi­a­trischen Kranken­haus gemäß § 63 des Strafge­set­zbuch­es und zur Änderung ander­er Vorschriften” den Woh­nung­sein­bruchdieb­stahl als “Tat, durch welche die Opfer seel­isch oder kör­per­lich erhe­blich geschädigt oder erhe­blich gefährdet wer­den” ein­stuft und sog­ar eine “schwere Gefährdung” für möglich hält.

    Ich tue mich auch etwas schw­er, dem zu wider­sprechen. Ein Ein­bruch in die eige­nen vier Wän­den ist eben doch etwas anderes als ein bloßer Dieb­stahl oder ein Ein­bruch in Lager­hallen oder Büros. Dass sich daraus für die Betrof­fe­nen gar nicht so sel­ten dauer­hafte psy­chis­che Fol­gen bis hin zu einem Umzug ergeben, erscheint mir jeden­falls nachvol­lziehbar. Dann aber ist die Ein­schätzung als “Straftat von auch im Einzelfall erhe­blich­er Bedeu­tung” und die Auf­nahme in den Kat­a­log des § 100g Abs. 2 StPO nicht verkehrt.

    • Wenn alles, was irgendwem schwere psy­chis­che Schä­den zufügt, bald eine valide Begrün­dung für eine Vol­lüberwachung ist, dürften ein paar Grup­pen mit sehr eigen­em Inter­esse ja bald ein geeignetes rechtlich­es Mit­tel haben, um das Land zu säu­bern.

      Das wird teuer.

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