Beim Sichten meines Musikbestandes für die anstehende zweite Rückschau 2010 (die erste gab’s hier) fiel mir aus noch ungeklärten Umständen das 1992er Album “Seleniko” der finnischen Folkrockpopirgendwasmusiker Värttinä in die Hände, und nachdem ich u.a. bei Peter selten ein positives Wort über skandinavische Volksmusik verliere, fällt es mir um so schwerer, zuzugeben, dass dieses Album ein beachtliches ist.
Ich verstehe zwar kein Wort, aber offenbar geht es um Beischlaf und Enten. (Bitte nicht auf die furchtbare Kleidung achten.)
Erfahrene Musikkenner erkennen hier vielleicht die Nähe zum Zeuhl und immerhin einige musikalische Gemeinsamkeiten mit der Folkmusik der 68er-Barden. Weniger analytische Musikfreunde können sich auch einfach über die grandiose Darbietung finnischer Weisen freuen.
Hätte ich 1992 bereits eine Rückschau auf die “Musik 1992” geschrieben, so wäre das Album “Seleniko” aus anderen Gründen vermutlich nicht auf die Bestenliste gekommen, zumal ich es damals noch nicht kannte. Ich möchte diesen Beitrag daher quasi als Ersatz für den bislang nicht erschienenen Beitrag “Musik 1992 — Favoriten und Analyse” verstanden wissen.
Übrigens erschien nach meinen Informationen 2002 eine Neuauflage des Albums. Wenn zugreifen, warum dann nicht jetzt?


Ich glaube ab und zu den Ausruf: “Leck mich!” heraushören zu können.
Du kannst finnisch?
Nicht nur bei der Auslegung von Willenserklärungen , sondern auch bei nicht beherrschten Sprachen ist nach dem wirklichen Willen zu forschen und nicht etwa an dem reinen Wortlaut zu haften. Ich meine, hier die wirklichen Bedürfnisse der Damen erkannt zu haben.
Gerade im Anwaltsgeschäft kann eine Formulierung wie “ich meine … erkannt zu haben” ungute Folgen haben, sollte man annehmen.
Es ist häufig sinnvoll, das Ergebnis offenzulassen. Denn sonst erklärst Du ein Anerkenntnis, das nach hinten losgehen kann. Also niemals: “Ich habe erkannt…”. http://dejure.org/gesetze/ZPO/307.html
Ist ja nicht so, dass es im Falle eines Gerichtsverfahrens auf Tatsachen ankäme.
Beim Zivilprozess gilt der Verhandlungsgrundsatz: Das heißt, es kommt im Zivilprozess auf der Vortrag der Parteien an. Trage ich also etwas vor, was der Gegenseite zugute kommt, egal wie richtig oder falsch es ist, bin ich in der Arsch gekniffen. Das gilt erst recht, wenn ich etwas zugestehe.
Im Strafverfahren gilt dieser Grundsatz nicht.
Ach, Klugscheißer.
N’abnd. Bei solch intelligenten wortgefechten versagt vor lachkrämpfen selbst meine schreibbereite rechte hand.
Weiter so.…auf daß uns der jurist zurechtweisen möge.
Wieso? Endlich mal was anderes als diese ewige Google-Firefox-Leier, zumal doch jeder weiß, dass Google das überlegene System bietet.
Dann nimm doch die linke aus der Hose.
… für Werbetreibende.
N’abnd. Bei solch intelligenten wortgefechten versagt vor lachkrämpfen selbst meine schreibbereite rechte hand.
Weiter so.…auf daß uns der jurist zurechtweisen möge.
Ciao … Jo
Tschuldigung. Mein erster beitrag hier. Jetzt hab ich’s;der wortlaut wird doch übernommen vom browser. Da denkt man, der fehler liegt bei einem selbst. Weit gefehlt…
Übung macht den Meister. ;-)
Wie bist du hierauf gestoßen?
Irgendwie erinnern die mich an Loituma…
http://www.sinn-frei.com/zensiert/3002.swf
Lustig! — Du bist schon der zweite, der diesen Vergleich zieht.