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Schuldenverbot ins Grundgesetz? Wie das?

Kurz­er Spaß für zwis­chen­durch:

Im Grundge­setz soll eine Bes­tim­mung aufgenom­men wer­den, die neue Schulden des Bun­des [ab 2011] zukün­ftig ver­bi­etet, sagte der haushalt­spoli­tis­che Sprech­er der CDU/C­SU-Bun­destags­frak­tion am Dien­stag zum Auf­takt der viertägi­gen Haushalts­ber­atun­gen des Bun­destages.

(via CDUCSU.de [natür­lich])

Neue Schulden sollen “ver­boten” wer­den — so weit respek­ta­bel. Hoch genug sind sie wahrlich schon jet­zt.

Dass vom Schuldenabbau keine Rede ist, sei hier ein­mal bei­seite geschoben; allein: Wie soll das Ziel erre­icht wer­den? Durch weniger Aus­gaben wohl kaum — son­st wäre dies längst passiert. Wahrschein­lich­er sind Steuer­erhöhun­gen.
Zum Wohle der Wirtschaft. Wir ken­nen das ja.

Wollen wir hof­fen, dass es nicht so weit kommt. Die Chance, die CDU/CSU abzuwählen, ist ja nicht mehr allzu fern; wen­ngle­ich zu bezweifeln ist, dass die Wahlum­fra­gen repräsen­ta­tiv sind (dem­nach hät­ten die Linke und die Piraten­partei schon längst mehrere absolute Mehrheit­en! — was sich­er auch eine amüsante Koali­tion ergäbe).

Auf jeden Fall gilt ver­mut­lich auch 2010 noch:
Den meis­ten Murks fab­rizieren meist die, die ger­ade “die da oben” sind.