Da predigt man seit Jahren, dass man als Filesharer eine recht platinfarbene Zukunft hat, jedenfalls verglichen mit denen, die ausreichend leicht zu begeistern sind, dass sie freiwillig Geld an einen Konzern zahlen, nur um sicher Schwarzkopien herunterladen zu können, und man wird trotz aller Erfolge der Industrie müde belächelt. “eMule ist eh tot”, und das schon seit mindestens zehn Jahren, versteht sich.
Zur Abwechslung geht es jetzt auch mal anderen Anbietern an den Kragen:
Der ‘GEMA’ ist den eigenen Angaben zufolge erneut ein großer Erfolg gegen die Betreiber des Dienstes UseNeXT gelungen. Die am 17. Februar dieses Jahres verhandelte einstweilige Verfügung gegen den Zugangsanbieter zum Usenet hat das Landgericht Hamburg nun erlassen.
Das Urteil des Landgerichts in Hamburg bringt eine erweiterte Haftung für Zugangsvermittler mit sich. Laut einer veröffentlichten Mitteilung der GEMA haften diese nicht nur wenn sie explizit auf illegale Nutzungsmöglichkeiten ihres Angebots hinweisen. Auch wenn der beworbene Dienst nicht ausreichend zum Schutz der Rechteinhaber modifiziert wird, ist von einer Haftung die Rede.
Ich halte üblicherweise nicht viel von den Entscheidungen des LGs Hamburg, das bisweilen aufgrund fragwürdiger Entscheidungen Aufmerksamkeit von eher modernen Medien erlangt, aber diesmal, ausnahmsweise, darf es sich beglückwünscht fühlen.
Einem Unternehmen, das damit wirbt, dass man über es — nach Zahlung eines geringen Obulus’ — nahezu unbegrenzten Zugriff auf nicht geringe Mengen gratis Software habe, kann man, so meine ich, durchaus Vorsatz unterstellen. Wenn UseNeXT, dank deren/dessen Angebot das Usenet der Mehrheit der Internetnutzer wohl nur mehr als Ansammlung fragwürdiger Inhalte bekannt ist, nun gezwungen ist, Inhalte herauszufiltern, dürfte dieses Angebot deutlich an Attraktivität verlieren. (Es erscheint mir angebracht, wieder einmal auf eMule hinzuweisen; jegliches Filtern von Inhalten wäre dank dezentralen Aufbaus wirkungslos.)
Tatsächlich ähnelt das Vorgehen von Unternehmen, die den Austausch von Geld gegen Schwarzkopien fördern, weit eher der traditionellen Hehlerei als P2P-Filesharing, das ja lediglich dem unentgeltlichen Datenaustausch dient. Ich hoffe, das Beispiel des LGs Hamburg macht Schule, und die Interessensvertreter kümmern sich nunmehr verstärkt um die kommerziellen Anbieter. Filesharing ist kein Verbrechen.
“UseNeXT? Ist eh tot.”

