In den NachrichtenNerdkrams
Einstweilige Verfügung gegen UseNeXT

Da predigt man seit Jahren, dass man als File­shar­er eine recht plat­in­far­bene Zukun­ft hat, jeden­falls ver­glichen mit denen, die aus­re­ichend leicht zu begeis­tern sind, dass sie frei­willig Geld an einen Konz­ern zahlen, nur um sich­er Schwarzkopi­en herun­ter­laden zu kön­nen, und man wird trotz aller Erfolge der Indus­trie müde belächelt. “eMule ist eh tot”, und das schon seit min­destens zehn Jahren, ver­ste­ht sich.

Zur Abwech­slung geht es jet­zt auch mal anderen Anbi­etern an den Kra­gen:

Der ‘GEMA’ ist den eige­nen Angaben zufolge erneut ein großer Erfolg gegen die Betreiber des Dien­stes UseNeXT gelun­gen. Die am 17. Feb­ru­ar dieses Jahres ver­han­delte einst­weilige Ver­fü­gung gegen den Zugangsan­bi­eter zum Usenet hat das Landgericht Ham­burg nun erlassen.

Das Urteil des Landgerichts in Ham­burg bringt eine erweit­erte Haf­tung für Zugangsver­mit­tler mit sich. Laut ein­er veröf­fentlicht­en Mit­teilung der GEMA haften diese nicht nur wenn sie expliz­it auf ille­gale Nutzungsmöglichkeit­en ihres Ange­bots hin­weisen. Auch wenn der bewor­bene Dienst nicht aus­re­ichend zum Schutz der Rechtein­hab­er mod­i­fiziert wird, ist von ein­er Haf­tung die Rede.

Ich halte üblicher­weise nicht viel von den Entschei­dun­gen des LGs Ham­burg, das bisweilen auf­grund frag­würdi­ger Entschei­dun­gen Aufmerk­samkeit von eher mod­er­nen Medi­en erlangt, aber dies­mal, aus­nahm­sweise, darf es sich beglück­wün­scht fühlen.

Einem Unternehmen, das damit wirbt, dass man über es — nach Zahlung eines gerin­gen Obu­lus’ — nahezu unbe­gren­zten Zugriff auf nicht geringe Men­gen gratis Soft­ware habe, kann man, so meine ich, dur­chaus Vor­satz unter­stellen. Wenn UseNeXT, dank deren/dessen Ange­bot das Usenet der Mehrheit der Inter­net­nutzer wohl nur mehr als Ansamm­lung frag­würdi­ger Inhalte bekan­nt ist, nun gezwun­gen ist, Inhalte her­auszu­fil­tern, dürfte dieses Ange­bot deut­lich an Attrak­tiv­ität ver­lieren. (Es erscheint mir ange­bracht, wieder ein­mal auf eMule hinzuweisen; jeglich­es Fil­tern von Inhal­ten wäre dank dezen­tralen Auf­baus wirkungs­los.)

Tat­säch­lich ähnelt das Vorge­hen von Unternehmen, die den Aus­tausch von Geld gegen Schwarzkopi­en fördern, weit eher der tra­di­tionellen Hehlerei als P2P-File­shar­ing, das ja lediglich dem unent­geltlichen Date­naus­tausch dient. Ich hoffe, das Beispiel des LGs Ham­burg macht Schule, und die Inter­essensvertreter küm­mern sich nun­mehr ver­stärkt um die kom­merziellen Anbi­eter. File­shar­ing ist kein Ver­brechen.

“UseNeXT? Ist eh tot.”