In den NachrichtenNerdkrams
Einst­wei­li­ge Ver­fü­gung gegen UseN­eXT

Da pre­digt man seit Jah­ren, dass man als File­sha­rer eine recht pla­tin­far­be­ne Zukunft hat, jeden­falls ver­gli­chen mit denen, die aus­rei­chend leicht zu begei­stern sind, dass sie frei­wil­lig Geld an einen Kon­zern zah­len, nur um sicher Schwarz­ko­pien her­un­ter­la­den zu kön­nen, und man wird trotz aller Erfol­ge der Indu­strie müde belä­chelt. „eMu­le ist eh tot“, und das schon seit min­de­stens zehn Jah­ren, ver­steht sich.

Zur Abwechs­lung geht es jetzt auch mal ande­ren Anbie­tern an den Kra­gen:

Der ‚GEMA‘ ist den eige­nen Anga­ben zufol­ge erneut ein gro­ßer Erfolg gegen die Betrei­ber des Dien­stes UseN­eXT gelun­gen. Die am 17. Febru­ar die­ses Jah­res ver­han­del­te einst­wei­li­ge Ver­fü­gung gegen den Zugangs­an­bie­ter zum Use­net hat das Land­ge­richt Ham­burg nun erlas­sen.

Das Urteil des Land­ge­richts in Ham­burg bringt eine erwei­ter­te Haf­tung für Zugangs­ver­mitt­ler mit sich. Laut einer ver­öf­fent­lich­ten Mit­tei­lung der GEMA haf­ten die­se nicht nur wenn sie expli­zit auf ille­ga­le Nut­zungs­mög­lich­kei­ten ihres Ange­bots hin­wei­sen. Auch wenn der bewor­be­ne Dienst nicht aus­rei­chend zum Schutz der Rech­te­inha­ber modi­fi­ziert wird, ist von einer Haf­tung die Rede.

Ich hal­te übli­cher­wei­se nicht viel von den Ent­schei­dun­gen des LGs Ham­burg, das bis­wei­len auf­grund frag­wür­di­ger Ent­schei­dun­gen Auf­merk­sam­keit von eher moder­nen Medi­en erlangt, aber dies­mal, aus­nahms­wei­se, darf es sich beglück­wünscht füh­len.

Einem Unter­neh­men, das damit wirbt, dass man über es – nach Zah­lung eines gerin­gen Obu­lus‘ – nahe­zu unbe­grenz­ten Zugriff auf nicht gerin­ge Men­gen gra­tis Soft­ware habe, kann man, so mei­ne ich, durch­aus Vor­satz unter­stel­len. Wenn UseN­eXT, dank deren/dessen Ange­bot das Use­net der Mehr­heit der Inter­net­nut­zer wohl nur mehr als Ansamm­lung frag­wür­di­ger Inhal­te bekannt ist, nun gezwun­gen ist, Inhal­te her­aus­zu­fil­tern, dürf­te die­ses Ange­bot deut­lich an Attrak­ti­vi­tät ver­lie­ren. (Es erscheint mir ange­bracht, wie­der ein­mal auf eMu­le hin­zu­wei­sen; jeg­li­ches Fil­tern von Inhal­ten wäre dank dezen­tra­len Auf­baus wir­kungs­los.)

Tat­säch­lich ähnelt das Vor­ge­hen von Unter­neh­men, die den Aus­tausch von Geld gegen Schwarz­ko­pien för­dern, weit eher der tra­di­tio­nel­len Heh­le­rei als P2P-File­sha­ring, das ja ledig­lich dem unent­gelt­li­chen Daten­aus­tausch dient. Ich hof­fe, das Bei­spiel des LGs Ham­burg macht Schu­le, und die Inter­es­sens­ver­tre­ter küm­mern sich nun­mehr ver­stärkt um die kom­mer­zi­el­len Anbie­ter. File­sha­ring ist kein Ver­bre­chen.

„UseN­eXT? Ist eh tot.“