Ah, Valentinstag. Der perfekte Tag, um viel Zeit mit dem Internet zu verbringen!
Dort gibt es gelegentlich lesenswertes:
Experten für IT-Security haben im Moment grob zwei Ziele. Erstens: Geräte sauber von Hintertüren halten. Zweitens: Starke, verifizierte Kryptografie ohne Hintertüren ausrollen. Ihr tut das glatte Gegenteil davon. Die Schnittmenge zwischen dem was ihr tut und dem was Experten tun ist leer.
Manche nennen es Headbangen, ich nenne es angemessen zustimmendes Nicken.
Mangelnde IT-Sicherheit führt zu Rekord-Datenverlusten, berichtet IBM in einer aktuellen Studie.
Wer nicht auf seine Daten aufpasst, dem gehen die Daten auch mal verloren? Hoffentlich war die Studie nicht so teuer! Dasselbe hoffe ich im Übrigen hinsichtlich des Gehalts von Markus Feilner („iX“), der im selben Artikel schrieb:
Der aktuelle IBM X‑Force Threat Intelligence Index 2020 von IBM Security berichtet von einer deutlichen Zunahme der Anzahl der gestohlenen Datensätze 2019.
Dem Bericht zufolge sind im letzten Jahr aus falsch konfigurierten Systemen 8,5 Milliarden Datensätze entwendet worden[.] Für den Einbruch dienen Hackern überwiegend gestohlene Passworte und bekannte Softwareschwachstellen.
(Hervorhebungen von mir.)
Das Problem ist doch nicht, dass Datensätze und Passwörter („Passworte“) gestohlen worden sind, was schon fachlich schwierig sein dürfte. (Nachtrag: Zur Definition des Diebstahls empfehle ich den Konsum der hiesigen Kommentare.) Das Problem ist, dass sie kopiert worden sind. Der Besitzer der Datensätze und Passwörter („Passworte“) ist noch immer derselbe, aber jemand hat eine Kopie davon und kann auch reingucken.
Was macht Markus Feilner („iX“) eigentlich beruflich?
Darf man Björn Höcke einen Faschisten nennen? Das hängt davon ab.
„Westliche Werte“ des Tages:
Ein katholischer Priester sagte, Pädophilie töte niemanden, nachdem er Unterstützer von Abtreibung von der Kommunion ausgeschlossen hatte.
(Freie Übersetzung von mir.)
Der beste Tag für einen Kirchenaustritt war schon immer der gestrige.
Verteidiger Rudolf Mayer hielt fest, dass die Beschuldigten beim Ableben der 13-Jährigen nicht nur am Bett gesessen seien, sondern „im festen Vertrauen darauf, dass Gott eingreifen wird“, gefastet und gebetet hätten. „Es ist nicht absurd, an Wunder und Wunderheilungen zu glauben“, sagte der Jurist – „sonst wäre unter anderem auch die katholische Kirche absurd“.
Undenkbar!



„Was gestohlen wird, ist danach woanders. “ Nein. So nicht zwingend. Vergleiche die Kommentierung und Rechtsprechung zum Gewahrsamsbruch und zur Gewahrsamslockerung, etwa Fischer, StGB, § 242.
Jedoch liegen bei Daten keine Sachen vor. Daher ist der Diebstahl gemäß § 242 StGB schon deshalb ausgeschlossen. Deshalb § 202a StGB.
So weit ich das verstehe, hat der „iX“-Autor aber Diebstahl und Entwendung gleichgesetzt. Entwenden ist von § 202a StGB nicht abgedeckt, womit mein Hinweis wieder greift. (So weit meine nicht fachliche Sicht.)
Entscheidend ist die Wegnahme. Das ist Bruch fremden und Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen Gewahrsams (sog. Sachherrschaft). Dazu ist eine Ortsveränderung nicht zwingend nötig, was Du aber behauptet hattest. Die Gleichsetzung Diebstahls mit Entwendung ist unerheblich. Lies einfach nach.
Ich korrigiere meinen Einwand oben entsprechend.
Verdammte Klugscheißer (berufl.).
Das kann der Laie
nicht wissen. Dein Gedanke ging aber in die richtige Richtung,
Dann ist es natürlich taktisch unklug von mir, dem Journalisten vorzuwerfen, das Fachliche der EDV nicht hinreichend zu kennen…
Na, hat keiner gesehen.
Bei Daten„diebstahl“ höre ich vor meinem geisten Ohr inzwischen immer die Pink Panther-Melodie
https://www.youtube.com/watch?v=oe_uqv5GNNw
‚die Manana düt düt dü düt
https://www.youtube.com/watch?v=01v9wALJ19w
übergeht