In den NachrichtenPolitik
Ramsteiner Recht

Der geneigte Leser möge sich nun set­zen und/oder irgend­wo fes­thal­ten, denn es ist Erschüt­tern­des geschehen:

Die US-Regierung hat gegenüber dem Auswär­ti­gen Amt erst­mals bestätigt, dass ihre Mil­itär­ba­sis Ram­stein als Relais­sta­tion für Drohne­nan­griffe dient.

Wenn das doch nur jemand geah­nt hätte!

Aber wir kön­nen natür­lich beruhigt sein:

Alles erfolge aber im Rah­men des gel­tenden Rechts.

Weil:

Die USA hät­ten für Drohnenein­sätze “konkrete, am Völk­er­recht ori­en­tierte Regeln entwick­elt” und “uns gegenüber zum Aus­druck gebracht”, dass die ein­schlägi­gen inter­na­tionalen Maßstäbe “selb­stver­ständlich auch für sie gel­ten”.

Weil das Völk­er­recht näm­lich kein Prob­lem damit hat, wenn zum Zwecke mil­itärisch­er Über­legen­heit (nicht auszu­denken, ließe man poten­ziell brandge­fährliche Zwölfjährige am Leben!) ein paar mut­maßliche Ter­ror­is­ten gemeuchelt wer­den, denn natür­lich ver­stoßen Drohne­nan­griffe gegen das Grundge­setz und son­st noch ein paar Regeln, aufgestellt von europäis­chen Weicheiern, aber so ein US-Amerikan­er, der ist nun mal kein Europäer. Da kann man schon mal in Deutsch­land rum­sitzen und einem Com­put­er im Aus­land Bescheid geben, wo mal hingeschossen wer­den darf. Oper­a­tio­nen unbe­man­nter Luft­fahrzeuge seien für die USA “kein völk­er­rechtlich­er Vor­gang”, weil eine Drohne eben keinem Volk ange­hört, son­dern Welt­bürg­er ist und als solch­er gar kein Völk­er­recht ken­nt. Dass demzu­folge so ein Flugzeug, das wegen aus­bleiben­der Pilotierung irgend­wo drauf­fällt, auch keinen Ver­stoß gegen das Völk­er­recht darstellen dürfte, stößt hinge­gen ver­mut­lich nicht auf beson­ders viel Zus­tim­mung in den USA.

Das gel­tende Recht (cf. Hin­rich­tun­gen in sog. “Unrechtsstaat­en”) ist eben immer eine Frage des Stand­punk­ts.