Der geneigte Leser möge sich nun setzen und/oder irgendwo festhalten, denn es ist Erschütterndes geschehen:
Die US-Regierung hat gegenüber dem Auswärtigen Amt erstmals bestätigt, dass ihre Militärbasis Ramstein als Relaisstation für Drohnenangriffe dient.
Wenn das doch nur jemand geahnt hätte!
Aber wir können natürlich beruhigt sein:
Alles erfolge aber im Rahmen des geltenden Rechts.
Weil:
Die USA hätten für Drohneneinsätze “konkrete, am Völkerrecht orientierte Regeln entwickelt” und “uns gegenüber zum Ausdruck gebracht”, dass die einschlägigen internationalen Maßstäbe “selbstverständlich auch für sie gelten”.
Weil das Völkerrecht nämlich kein Problem damit hat, wenn zum Zwecke militärischer Überlegenheit (nicht auszudenken, ließe man potenziell brandgefährliche Zwölfjährige am Leben!) ein paar mutmaßliche Terroristen gemeuchelt werden, denn natürlich verstoßen Drohnenangriffe gegen das Grundgesetz und sonst noch ein paar Regeln, aufgestellt von europäischen Weicheiern, aber so ein US-Amerikaner, der ist nun mal kein Europäer. Da kann man schon mal in Deutschland rumsitzen und einem Computer im Ausland Bescheid geben, wo mal hingeschossen werden darf. Operationen unbemannter Luftfahrzeuge seien für die USA “kein völkerrechtlicher Vorgang”, weil eine Drohne eben keinem Volk angehört, sondern Weltbürger ist und als solcher gar kein Völkerrecht kennt. Dass demzufolge so ein Flugzeug, das wegen ausbleibender Pilotierung irgendwo drauffällt, auch keinen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellen dürfte, stößt hingegen vermutlich nicht auf besonders viel Zustimmung in den USA.
Das geltende Recht (cf. Hinrichtungen in sog. “Unrechtsstaaten”) ist eben immer eine Frage des Standpunkts.

