Erinnert sich noch jemand an Sascha Lobo?
Sascha Lobo („Blogger, Buchautor, Journalist und Werbetexter”, Wikipedia) wurde vor einigen Jahren, wenn er sich nicht gerade im Fernsehen blamierte, dafür bekannt, dass er eine Frisur und vor allem eine Meinung hatte; irgendwo beim Aufbau der „Blogosphäre” (ein Wort wie ein Elefant mit Blähungen) bog er falsch ab und machte Werbung für Vodafone und die SPD, woraus sich zumindest folgern lässt, dass er durchaus auch ein Herz für Gescheiterte hat. Konsequent arbeitete er in der Vergangenheit gelegentlich mit Christoph „Spinner” Kappes zusammen, zeigte bislang also erschreckend wenig Berührungsängste mit dem Gripsprekariat. (Andererseits: Sascha Lobo kolumniert derzeit regelmäßig für „SPIEGEL ONLINE” – das Niveau muss man sich erst mal antrainieren.)
Schon im September 2009 machten sich Sascha Lobo, Markus Beckedahl und andere verzichtbare Alpharüden mit dem Internet-Manifest einen schlechten Namen, das ein Vorläufer vieler späterer Entwicklungen, vermutlich auch des unsäglichen Vereins „Digitale Gesellschaft” (allein der Name schon!), war. Brauchen wir nicht. Trotzdem gingen die Protagonisten einfach nicht weg und drohen seit ein paar Stunden mit der baldigen papiernen Veröffentlichung dessen, was sie die Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union nennen, woraus ich vermutlich nicht zu Unrecht folgere, dass sie gar nicht wissen, welche ihre derzeit gültigen und sowieso unveräußerlichen Grundrechte eigentlich sind.
Auf die meisten Paragraphen der „Charta” möchte ich nicht unbedingt eingehen, da ist mir @tante doch deutlich voraus – zusammenfassend vielleicht so viel: Sascha Lobo, Christoph Keese, Anke Domscheit-Berg, ausgerechnet Frank Rieger (CCC, natürlich) und so weiter haben ein beängstigendes Bild davon, wer was wie dürfen soll und wie nicht. Ergänzend zu soeben verlinktem Blogartikel möchte ich allerdings insbesondere die aktuelle Fassung des 5. „Artikels” herausheben:
(1) Jeder hat das Recht, in der digitalen Welt seine Meinung frei zu äußern. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf oder die Unversehrtheit einer Person ernsthaft zu gefährden, sind zu verhindern.
(3) Ein pluraler öffentlicher Diskursraum ist sicherzustellen.
(4) Staatliche Stellen und die Betreiber von Informations- und Kommunikationsdiensten sind verpflichtet, für die Einhaltung von Abs. 1, 2 und 3 zu sorgen.
Dass Sascha Lobo, Christoph Keese, Anke Domscheit-Berg, ausgerechnet Frank Rieger und so weiter sich bei Unterzeichnung auf diese Formulierung einigen konnten, lässt einen von drei möglichen Schlüssen zu: Sie haben ihren eigenen Text nicht verstanden, die geltenden Gesetze nicht gelesen oder aber sie machen das mit Absicht. Gut, zumindest bei der Karrierefrau mittendrin ist die letzte der drei Möglichkeiten die unwahrscheinlichste – und sonst?
Jeder hat das Recht, in der digitalen Welt seine Meinung frei zu äußern. Eine Zensur findet nicht statt.
Ist das jetzt eine Erweiterung oder eine Einschränkung gegenüber Art. 5 GG? Dort ist immerhin nicht von der digitalen Welt, sondern von „Wort, Schrift und Bild” sowie „allgemein zugänglichen Quellen” die Rede. Dass dies für das Internet nicht ohnehin schon gelte, halte ich für eine etwas obskure Auffassung. Aber immerhin: „Eine Zensur findet nicht statt.”
Oder?
Gemäß BVerfG 1 BvR 23/94 gilt, was die Initiatoren und Förderer (meist: SPD) diverser staatlich geförderter Kampagnen gegen vermeintlich ehrverletzende Tweets und Blogtexte ebenfalls noch nie gelesen zu haben scheinen:
[Meinungen] genießen den Schutz des Grundrechts, ohne daß es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird (…). Der Schutz des Grundrechts erstreckt sich auch auf die Form der Aussage. Eine Meinungsäußerung verliert den grundrechtlichen Schutz nicht dadurch, daß sie scharf oder verletzend formuliert ist[.]
Dem gegenüber steht die Forderung, dass „staatliche Stellen” dazu „verpflichtet” sein sollen, „Aktivitäten”, die den „Ruf (…) einer Person ernsthaft (…) gefährden” können, bitteschön zu „verhindern” (wohlgemerkt: präventiv, nicht etwa erst hinterher eine Strafe für das Nichtverhinderte zu verhängen), was erstens nicht nur an das übliche Vorgehen in Präsidialdiktaturen und/oder, quasi als aktuelles Beispiel, der Türkei erinnert, sondern zweitens insbesondere auch die Definition von „Zensur” im besten politischen Sinne erfüllt.
Was hat Sascha Lobo eigentlich gegen eine liberale Gesellschaft?
Prima Geschäftsidee übrigens: Schminktipps für verprügelte Frauen. Erklärt so manches makeup auch in deutschen Städten.

Ist Leuten wie Frank Rieger wirklich nicht klar, dass sie gerade aktiv an der Abschaffung der Demokratie mitwirken?
Ich fasse es einfach nicht mehr