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Ram­stei­ner Recht

Der geneig­te Leser möge sich nun set­zen und/oder irgend­wo fest­hal­ten, denn es ist Erschüt­tern­des gesche­hen:

Die US-Regie­rung hat gegen­über dem Aus­wär­ti­gen Amt erst­mals bestä­tigt, dass ihre Mili­tär­ba­sis Ram­stein als Relais­sta­ti­on für Droh­nen­an­grif­fe dient.

Wenn das doch nur jemand geahnt hät­te!

Aber wir kön­nen natür­lich beru­higt sein:

Alles erfol­ge aber im Rah­men des gel­ten­den Rechts.

Weil:

Die USA hät­ten für Droh­nen­ein­sät­ze „kon­kre­te, am Völ­ker­recht ori­en­tier­te Regeln ent­wickelt“ und „uns gegen­über zum Aus­druck gebracht“, dass die ein­schlä­gi­gen inter­na­tio­na­len Maß­stä­be „selbst­ver­ständ­lich auch für sie gel­ten“.

Weil das Völ­ker­recht näm­lich kein Pro­blem damit hat, wenn zum Zwecke mili­tä­ri­scher Über­le­gen­heit (nicht aus­zu­den­ken, lie­ße man poten­zi­ell brand­ge­fähr­li­che Zwölf­jäh­ri­ge am Leben!) ein paar mut­maß­li­che Ter­ro­ri­sten gemeu­chelt wer­den, denn natür­lich ver­sto­ßen Droh­nen­an­grif­fe gegen das Grund­ge­setz und sonst noch ein paar Regeln, auf­ge­stellt von euro­päi­schen Weich­ei­ern, aber so ein US-Ame­ri­ka­ner, der ist nun mal kein Euro­pä­er. Da kann man schon mal in Deutsch­land rum­sit­zen und einem Com­pu­ter im Aus­land Bescheid geben, wo mal hin­ge­schos­sen wer­den darf. Ope­ra­tio­nen unbe­mann­ter Luft­fahr­zeu­ge sei­en für die USA „kein völ­ker­recht­li­cher Vor­gang“, weil eine Droh­ne eben kei­nem Volk ange­hört, son­dern Welt­bür­ger ist und als sol­cher gar kein Völ­ker­recht kennt. Dass dem­zu­fol­ge so ein Flug­zeug, das wegen aus­blei­ben­der Pilo­tie­rung irgend­wo drauf­fällt, auch kei­nen Ver­stoß gegen das Völ­ker­recht dar­stel­len dürf­te, stößt hin­ge­gen ver­mut­lich nicht auf beson­ders viel Zustim­mung in den USA.

Das gel­ten­de Recht (cf. Hin­rich­tun­gen in sog. „Unrechts­staa­ten“) ist eben immer eine Fra­ge des Stand­punkts.