Annalena Baerbock will im Fall, dass sie Kanzlerin wird, auf geschlechtergerechte Sprache auch bei Gesetzestexten achten.
Das ist ja eine lustige Idee, aber wie soll § 183 (1) StGB dann lauten?
Annalena Baerbock will im Fall, dass sie Kanzlerin wird, auf geschlechtergerechte Sprache auch bei Gesetzestexten achten.
Das ist ja eine lustige Idee, aber wie soll § 183 (1) StGB dann lauten?