Erinnert sich noch jemand an das kurze Aufflammen der Netzbewegung im Jahr 2009, das auch die technisch geringstversierten Journalisten dazu motiviert hatte, sich wenigstens oberflächlich mit der Funktionsweise des Internets zu beschäftigen, um süffisant erklären zu können, warum der von Ursula “Zensursula” von der Leyen (CDU) geforderte DNS-seitige Kinderpornofilter nicht nur nicht wirksam, sondern überdies kontraproduktiv sei, woraufhin selbst in Haushalten ohne besondere EDV-Kenntnisse oft freie DNS-Server wie die von Quad9 anstelle derer des Zugangsanbieters eingestellt wurden?
Hoffentlich wurde diese Einstellung seitdem nicht rückgängig gemacht:
Die Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) ist eine gemeinsame Initiative von betroffenen Unternehmen, Branchenverbänden und Internetzugangsanbietern, die die Sperrung strukturell urheberrechtsverletzender Webseiten prüft. Heute hat sie die Sperrung der Webseite S.TO SERIEN STREAM aufgrund von urheberechtsverletzenden Inhalten veranlasst. Mit einer Domain-Name-System-Sperre (DNS-Sperre) können Provider den Zugriff auf eine solche Seite für Ihre Kunden beschränken.
Dass die Bundesnetzagentur, dem Wirtschaftsministerium (CDU) unterstellt, die Seite in der eigenen Bekanntmachung angibt, ist immerhin als netter Dienst an diejenigen zu verstehen, die mal gucken wollen, ob ihr DNS-Server noch funktioniert. Dass diejenigen, die das bejahen können, auf “der Webseite S.TO SERIEN STREAM” nicht nur die gewohnten Inhalte, sondern auch einen Hinweis darauf sehen können, dass der Wechsel einer Domain deutlich weniger Zeit- und Geldaufwand mit sich bringt als der Zwang dazu, diesen Wechsel zu vollziehen.

Die Frage, warum diese Dienste überhaupt Kunden haben, scheint sich der “Clearingstelle Urheberrecht im Internet” dabei überhaupt nicht zu stellen, obwohl die Antwort auf diese Frage dabei helfen könnte, die Ursache für die Existenz solcher Streamingportale zu erkennen und zu beheben; dass nämlich Serien, die legal konsumiert werden, entweder zu großen Teilen aus Werbeblöcken oder — bei vermeintlichen Kaufversionen — aus Trailern, Urheberrechtswarnungen und sonstigen Verschwendungen bestehen, die man mitunter nicht mal überspringen kann. Vielleicht wäre es für alle Beteiligten einfacher, man hörte auf, zahlende Kunden zu belästigen; dann hätte vielleicht auch wieder jemand Lust, zahlender Kunde zu sein.
Oder man macht das mit den Fähnchen Stoppschildern.
(siehe auch Fefe.)



Meiner Meinung nach ist die einzige benutzerfreundliche und legale Art sich Filme zu kaufen die gute alte DVD.
Diese kann man ohne weiteres mit dd 1 zu 1 auf die eigene Platte kopieren und mit VLC anschauen. Auch das rippen geht mit entsprechenden Tools recht einfach.
Einzig allein die Lieferzeit und die geringe Auflösung sprechen gegen diese Variante.
Streamingdienste kann man aufgrund der Fragmentierung leider vergessen (gäbe es alle Inhalte bei Netflix wäre dies wiederum eine Überlegung wert), Filme auf Amazon kaufen kommt wegen den Kopierschutz auch nicht in Frage (wenn ich etwas kaufe, möchte ich das kopierschutzfrei haben) und selbiges gilt bei BlueRays.
Die Musikindustrie, die E‑Book Branche und teilweise die Spielebranche (GoG) haben das ja auch auf die kette bekommen. Nur die Filmindustrie wehr sich vehement dagegen.
Was ist der Unterschied zwischen dem “Kopierschutz” der DVD und dem “Kopierschutz” der Blu-Ray. Ich sehe da keinen.
Der Kopierschutz der DVD wurde schon lange komplett geknackt (der ist quasi wertlos). Man kann eine DVD direkt mit dem VLC Player abspielen oder mit OpenSource Tools rippen. Bei einer BlueRay geht das nicht ohne weiteres.
LibreDrive regelt.
Ich prüfe, bisher durfte $LebensgefährtePerson keinen Blauschimmer mehr kaufen, weil dieser unter Linux so gar nicht funktioniert.
Bei der DVD hab ich zwar ab und an Probleme, dass die DVD nicht unter mpv läuft und damit nicht hoch skaliert wird, aber damit kann man leben. Generell ja, DVD ist das einzige Medium welches ich zum konsumieren von Videos nutze.
Also premiumsim aus dem O2 Netz hatte schon schön gesperrt. Das schöne ist, dass 9.9.9.9 bei /e/ automatisch als Alternative drin war