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Die Beschnei­dung des Patri­ar­chats

Ver­säum­te Gele­gen­heit der Woche: Fran­zis­ka Gif­fey (SPD) hat eine Men­ge Geld dafür aus­ge­ben las­sen, auf viel gedul­di­ges Papier zu drucken, dass ritu­el­le Beschnei­dung von Mäd­chen nicht gut ist (Archiv­ver­si­on).

Die Bun­des­re­gie­rung will Mäd­chen und Frau­en bes­ser vor Geni­tal­ver­stüm­me­lung schüt­zen. (…) 68.000 Frau­en in Deutsch­land haben laut Gif­fey die­se schwe­re Kör­per­ver­let­zung erlit­ten und lei­den ihr Leben lang dar­un­ter.

Zitiert wird auch eine Fach­frau:

Der Schutz­brief soll in meh­re­re Spra­chen über­setzt und auch in Bera­tungs­stel­len und Arzt­pra­xen ver­teilt wer­den. Für Gwla­dys Awo ist es ein wich­ti­ges Doku­ment. Sie ist Vor­sit­zen­de des Ver­eins Les­san e.V., der sich gegen Geni­tal­ver­stüm­me­lung ein­setzt.

Die dort ver­link­te Web­site wie­der­um zitiert, um zu erklä­ren, woge­gen sich der Ver­ein eigent­lich enga­giert, die Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on:

FGM umfasst alle Ver­fah­ren, die die teil­wei­se oder voll­stän­di­ge Ent­fer­nung der weib­li­chen äuße­ren Geni­ta­li­en oder deren Ver­let­zung zum Ziel haben, sei es aus kul­tu­rel­len oder ande­ren nicht­the­ra­peu­ti­schen Grün­den[.]

Ich bin jetzt kein Wirt­schafts­fach­mann, aber es schie­ne mir ins­ge­samt doch gün­sti­ger zu sein, statt die­ser groß ange­leg­ten Akti­on § 1631d BGB um das Wort „männ­li­chen“ zu berei­ni­gen, denn § 1631d Abs. 2 BGB klärt bereits jetzt alles Wei­te­re:

In den ersten sechs Mona­ten nach der Geburt des Kin­des dür­fen auch von einer Reli­gi­ons­ge­sell­schaft dazu vor­ge­se­he­ne Per­so­nen Beschnei­dun­gen gemäß Absatz 1 durch­füh­ren, wenn sie dafür beson­ders aus­ge­bil­det und, ohne Arzt zu sein, für die Durch­füh­rung der Beschnei­dung ver­gleich­bar befä­higt sind.

Kann ich die­ses Patri­ar­chat noch mal sehen?