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Safe Pearl Harbor

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Der Europäis­che Gericht­shof in Lux­em­burg hat das Safe-Har­bor-Abkom­men zwis­chen den USA und der EU für ungültig erk­lärt. Per­sön­liche Dat­en europäis­ch­er Nutzer seien in den USA nicht aus­re­ichend vor dem Zugriff von Behör­den geschützt.

In den Vere­inigten Staat­en ist man ent­täuscht, von ein­er “Jagd­sai­son” ist die Rede; was ja bei deren Sta­tis­tik betr­e­ffs der Morde mit einem Gewehr nicht allzu absurd klingt. Aber worum geht es eigentlich genau?

“Safe Har­bor”, einige von euch haben das vielle­icht schon gele­sen, ist der Szenebe­griff für qua Gesetz sichere Herkun­ft­slän­der flüchtiger Dat­en, wie auch De-Mail qua Gesetz für sich­er erk­lärt wurde, und besagt im Wesentlichen, dass eure Dat­en aus der EU gefahr­los auf US-amerikanis­che Serv­er weit­ergeleit­et wer­den dür­fen, weil denen dort ja nichts Gravieren­des passiere. Im Juli 2000 hat­te zumin­d­est die Europäis­che Union, um aus­bleiben­den Daten­verkehr (dazu gle­ich mehr) zu ver­hin­dern, beschlossen, US-amerikanis­chen Unternehmen freizustellen, sich diesem Abkom­men anzuschließen, um sich dadurch als Daten­schützer zu erken­nen zu geben. Damit wurde schon früh der Grund­stein für das geplante “Frei­han­delsabkom­men” zwis­chen der Europäis­chen Union und den Vere­inigten Staat­en gelegt. Die transat­lantis­che Part­ner­schaft, so sagte Bun­de­spräsi­dent Gauck heute, sei “das essen­zielle strate­gis­che Bünd­nis unser­er Tage”, wie man das eben so gel­ernt hat, wenn man als “Bürg­er­rechtler” in einem Überwachungsregime seine erste Kar­riere gemacht hat.

Zu den das “Safe-Harbor”-Abkommen unterze­ich­nen­den Unternehmen zählten Face­book, Google und Microsoft; jedes dieser Unternehmen ist aufmerk­samen Lesern vielle­icht schon im Zusam­men­hang mit dem PRISM-Pro­gramm der ver­brecherischen Wider­linge von der NSA aufge­fall­en, an dem sie eben­falls im Rah­men der dor­ti­gen Ver­brecherge­set­zge­bung teilgenom­men haben. Daten­schutz und nationale Inter­essen sind miteinan­der eben oft nicht zu vere­in­baren. Die Älteren unter euch ken­nen das vielle­icht noch aus einem ihrer früheren Heimat­staat­en.

Und was passiert “jet­zt” mit “unseren” Dat­en? Das jeden­falls wollen Fabi­an Rein­bold und Chris­t­ian Stöck­er — bei­de sind regelmäßi­gen Lesern hier nicht unbekan­nt — für das hippe Tech­mag “SPIEGEL ONLINE” wis­sen und erk­lären:

Dür­fen jet­zt keine Dat­en mehr in die USA weit­ergegeben wer­den?

Doch. Aber wer dies tut, ist nicht mehr automa­tisch durch “Safe Har­bor” vor Über­prü­fung durch nationale Daten­schutzbe­hör­den geschützt.

Mit dem neuen Urteil ändert sich also in der Prax­is erst ein­mal nichts, zumal der sichere Hafen ja nur ein­er der Tun­nel war, während die anderen bis auf Weit­eres wohl nicht zugeschüt­tet wer­den:

Es gibt neben “Safe Har­bor” noch zwei weit­ere Wege, mit deren Hil­fe Unternehmen per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en in die USA über­tra­gen dür­fen: Soge­nan­nte verbindliche Unternehmen­sregeln (…), die von Daten­schutzbe­hör­den abge­seg­net wer­den, und bes­timmte Klauseln, die die EU-Kom­mis­sion zu diesem Zweck als Ver­trags­bausteine zur Ver­fü­gung stellt.

Man muss also als Kunde eines US-amerikanis­chen Unternehmens auch weit­er­hin davon aus­ge­hen, dass die “eige­nen” Dat­en zwecks Ter­rorab­wehr geheim­di­en­stlich erfasst wer­den, man darf darüber nur nicht mehr bel­o­gen wer­den. Verk­lag’ uns doch! Es würde sich indes, dies hat die Europäis­che Union unmissver­ständlich klargemacht, schädi­gend auf die Volk­swirtschaft auswirken, wären EU-Bürg­er kün­ftig den US-amerikanis­chen Hunger auf Per­so­n­en­dat­en weniger zu stillen bere­it: Diese seien “das Rück­grat unser­er Wirtschaft”.

Eure Wirtschaft muss mal zum Orthopä­den, sie ist kaputt.