Schwere Zeiten für Schwarzfahrer, Raser und Leute, die bei Rot über Ampeln gehen: Demnächst werdet ihr nicht nur von Rentnern aufgeschrieben, sondern auch von der Bundeswehr gejagt.
Die Bundeswehr darf auch bei Einsätzen im Inland in Ausnahmefällen militärische Mittel zur Abwehr von Gefahren einsetzen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Diese „Ausnahmefälle” sind genau so klar definiert wie die Voraussetzungen zum Einsatz des Staatstrojaners, räusper:
In ihrem Beschluss unterstrichen die Verfassungshüter, dass bei einem Einsatz „militärischer Kampfmittel” strikte Voraussetzungen zu beachten seien. Ein Einsatz zur Abwehr von Terrorangriffen sei nur zulässig bei „Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes”.
Solche Ausnahmesituationen sind zum Glück dank des Staatstrojaners inzwischen konkret festgelegt; so könnte man die Bundeswehr künftig einsetzen, um Drogendealer beim Geschlechtsakt zu belauschen. Endlich tut mal jemand was!
(via @bundesamtfvs)
Als ob jemand über Ampeln gehen würde.
Gelegentlich.
eher bei jeder verdammten Gelegenheit.
Auch, wenn du gar nicht die Straßenseite wechseln willst?