Etwas wirklich Feines las ich da bei Didi, der ausnahmsweise mal schneller war als ich:
Nach Gugel Analytics (ich berichtete) stehen nun endlich auch die von Facebook bereitgestellten und selbst bei Leuten mit Ahnung nicht selten zu findenden “dynamischen” Funktionen, um mal eben etwas zu mögen (“Gefällt mir”), unter juristischem Beschuss.
Wer den Like-Button mittels IFrame vom Facebook-Server einbaut (oder via Javascript etc.), der lädt die Daten von dort. Wann immer jemand mit seinem Browser darauf zugreift, werden dann dessen Daten an den Facebook-Server (auch die IP-Adresse) übermittelt.
Wer jetzt (wie auch schon bei Gugel Analytics) auf eine etwaige Datenschutzerklärung verweist, missversteht das Problem; denn in der Regel hat Facebook die Daten bereits erhalten, bevor man selbige überhaupt lesen konnte oder auf sie hingewiesen wurde. Benutzer von Adblock Plus, seit einer Weile also sogar ansonsten eher nicht für ihr Datenschutzbewusstsein bekannte Chrome-Nutzer, konnten das Problem bislang mit einer speziellen Filterliste umgehen und werden das wohl auch noch eine Weile tun müssen. Ist eines dieser “sozialen widgets” nämlich erst einmal weitgehend aus dem Internet verschwunden, ist längst ein neues entstanden und erfreut sich unangemessener Beliebtheit.
Und die Frage ist nicht einmal unbedingt, wie rücksichtslos ein Seitenbetreiber sein muss, um trotz der berechtigten Einwände seiner potenziellen Abonnenten weiterhin auf derartige Funktionen ohne tatsächlichen Mehrwert für ihn selbst zu setzen, sondern, warum er es überhaupt tut. Gerade Blogger und sonstige Internetvollschreiber, bei denen diese Frames am häufigsten zum Einsatz kommen, sind doch die, die über weit bessere, weil effizientere Methoden verfügen, einem der Ihren ihre Sympathie zu zeigen, als nur eine Zahl inmitten vieler anderer Zahlen zu sein. Was sagt denn “2389 Personen gefällt das” aus? Was sind das für Personen? Wirre politisch engagierte Agitatoren? Werbegesellschaften, die ihrerseits aus unklarem Grund auf eine Erwiderung hoffen? Freunde, Verwandte, Familie? Man könnte das, nehme ich an, einfach nachsehen, aber wer tut das schon?
Mir gefällt ein Internetauftritt nicht deshalb, weil er von einer groß erscheinenden Anzahl an Zeitgenossen für mögenswert gehalten wird, denn womöglich sind diese Zeitgenossen allesamt Unsympathen. Ich gehe auch davon aus, dass es dem Betreiber einer Seite, die von der erwähnten Funktion Gebrauch macht, einigermaßen egal ist, ob ich sein Werk nun auf Facebook per Klick würdige oder nicht.
Wenn mir etwas wirklich gefällt, dann schreibe ich hier oder in Ausnahmefällen, wenn mir die nötige Idee für die textliche Ausschmückung fehlt, auf Twitter darüber. “Gefällt mir auf Twitter” ist “Gefällt mir auf Facebook” auch deshalb vorzuziehen, weil der Gefallende so im Kontext sehen kann, wer das eigentlich ist, der ihn würdigt. Eine Internetseite aber, die jemandem bloß einen Klick wert ist, ist wahrlich nicht zu beneiden, auch, wenn dieser Jemand viele andere Jemande um sich schart.
Aber Schreiben ist eher so 90er, habe ich mal gehört.


Du schreibst mir aus der Seele. ich habe mir erlaubt, Dich im Update meines Beitrages zu verlinken.
Ich würde mir nie erlauben, an deiner Seele herumzufummeln. Aber besten Dank für die Gratiswerbung.
Man könnte sagen, es “gefällt dir”.
Ich habe dazu auch gerade auf Deine “Facebook-Button” geklickt.
“n”
Und genau wegen solcher Reaktionen habe ich ihn eingebaut. Eines Tages werden die Leute damit aufhören. Vielleicht.
Beziehungsweise muss mir mal was besseres einfallen, die aktuelle Lösung lässt mich zweifeln.
Endlich passiert mal was in der Richtung.
Man muss Abmahnungen etc. nicht toll finden, aber interessant, dass diese auch tatsächlich mal in wirklich relevanten Fällen Anwendung finden
Und das sogar, ausnahmsweise, zum Wohl des Verbrauchers. Ich hoffe, das führt zu nachhaltigen Veränderungen. Aber, wie ich schon schrieb, das ist eher fragwürdig. Parasiten sind erfinderisch.
So mir nichts Dir nichts kann ja nicht abgemahnt werden. Auch hier ging es wohl, wie meist, um Wettbewerbsvorteile bei Händlern. Bei privaten Webseiten ist die Gefahr geringer. Anders sieht es schon aus, wenn es, wie bei GAnalytics, um die Verwirklichung ordnungsrechtlicher Tatbestände des TMG geht, die Bußgelder nach sich ziehen können. Dann flattert aber keine Abmahnung, sondern ein Bußgeldbescheid ins Haus.
Okay, kontroverser Einschub: Ich MAG Facebook-Like-Buttons
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Der Sinn besteht darin, dass Seitenbesucher ermuntert werden, Blogposts oder was-auch-immer in ihrem Facebook-Profil zu posten. Mit einem “Gefällt mir”-Klick geht auch immer ein Pinnwandeintrag einher, der hoffentlich einen kleinen Werbeeffekt hat.
Offen gesagt — die allermeisten Leute haben mit der Sache nicht das geringste Problem. Und Facebook-Nutzer schon gar nicht (wer Angst hat um seine Online-Privatspäre hat, nutzt i.d.R. keine sozialen Netzwerke.)
Die Minderheit, der Facebook unheimlich ist, hat eine ganze Reihe an Möglichkeiten, die kleinen Buttons dauerhaft zu blockieren — genau wie Google Analytics oder alles andere, was einen stört. Auf die Weise KÖNNTEN alle glücklich sein
Ich sag ja nur.
Ey Ey Lou, Du wirst es nicht glauben, aber es gibt datenschutzrechtlich Möglichkeiten, so einen Button so einzubinden, dass alle Beteiligten (ausser den Datensammlern bei Facebook) zufrieden sind.
Das einzige Problem dabei ist schlicht dieses hohle Ding zwischen den Ohren.