(Danke an Didi für die Anregung.)
Zum 1.1.2011 tritt der novellierte Jugendmedienstaatsvertrag, von den Popelgrünen (ihr wisst schon, das sind die Knallgrünen mit dem gelb-dunklen Flair) aufgrund parlamentarischer Zwänge doch noch eben schnell für gut befunden, in Kraft. Dieses Schreckgespenst führt zu zahlreichen übereilten Blogschließungen und Inhaltslöschungen, etwa auf Klopfers Web, da juristische Feinheiten eben nicht für jeden offensichtlich sind.
Nun bin ich ja in den Augen der Weltöffentlichkeit vorrangig Publizist, also jemand, der sein Geschmier öffentlich verfügbar macht. Gehe ich dieser Tätigkeit nach, so überlege ich in der Regel nicht vorher, ob sich von den von mir verfassten Inhalten ein jugendlicher Leser zu erhöhter Sexualität oder Gewalt aufgerufen zu fühlen bemüßigt, jedoch ist mir aus den vergangenen fünf Jahren kein Beitrag meinerseits bekannt, der die körperliche und/oder geistige Entwicklung eines potenziellen Lesers – dass sich Mitmenschen unter 16 Jahren überhaupt für mein Geschwurbel interessieren, ist meines Erachtens ausgeschlossen – ärger zu beeinträchtigen vermag als jede Satiresendung oder ‑zeitschrift (oder gar als die BILD). Ich persönlich als gemäß dem neuen JMStV zur Einstufung verpflichteter Jugendschutzbeauftragter für diese Publikation stufe sie gesetzeskonform und folgerichtig als „freigegeben ab 0 Jahren” ein, denn wer geistig ausreichend gereift ist, sich aus freien Stücken mit den von mir ausgewählten Themen zu befassen, den gefährdet nicht einmal der Titel der Publikation.
In meinem Fall greift übrigens nicht nur die allgemeine Regelung, sondern auch eine Ausnahmeregelung, denn wie ich meinen anonymisierten Zugriffsstatistiken entnehmen kann, bin ich offenbar in meiner Rolle als Schreiberling zudem ein Anbieter von Nachrichten von allgemeinem Interesse. Das Gesetz schreibt keine konkreten Zugriffszahlen vor, somit muss ich davon ausgehen, dass die meinen ausreichen.
Ohnehin bezweifle ich, dass jemand ein berechtigtes Interesse daran hätte, einen Anwalt damit zu beauftragen, mein Text- und Bildarchiv nach Pornografie, Drogen- und Gewaltexzessen zu durchforsten und mich hernach mangels weiterer Funde frustriert zumindest dazu zu verpflichten zu versuchen, etwa den Beitrag über Kopulation fortan nur noch nach 22 Uhr zugänglich zu machen. An der technischen Umsetzbarkeit eines solchen Anliegens gilt es jedenfalls derzeit zu zweifeln.
Auch über den nächsten Jahreswechsel hinaus gilt weiterhin:
Sollte sich einer meiner Leser von einem meiner hier veröffentlichten Beiträge in seiner Entwicklung zu einem vollwertigen Mitglied der Gesellschaft, so er diese denn anstrebt, beeinträchtigt fühlen, so lade ich ihn herzlich dazu ein, mir dies via Kommentarfunktion mitzuteilen. Das spart uns beiden viel Zeit, Geld und Nerven. Besten Dank.
Nachtrag vom 2. Dezember:
Udo Vetter erklärt, wieso der „neue” JMStV keinen Anlass liefert, wie aufgescheuchte Hühner durch die Gegend zu rennen, galten die meisten Gebote doch bereits seit Jahren ohne nennenswerte Kenntnisnahme. Lesenswert!
Vor allen Dingen würde es Dir Geld sparen, höhö.
Da haben wir’s wieder: Geldgierige Anwälte.
An Deine Kohle komme da doch gar nicht ran, selbst dann nicht, wenn ich es wollte. Pass’ lieber auf die Behörden auf. Ich habe es in den Kommentaren meines Beitrages doch deutlich geschrieben. Sollte Dein Kommentar allerdings allgemein gemeint sein, hast Du selbstverständlich Recht.
Ich habe deine Nachrichten nur überflogen.
Na klar. Es ist übrigens eine Wohltat, endlich wieder Email-Benachrichtigungen zu erhalten und nicht ständig Deine Seite aktualisieren zu müssen. Könntest Du bitte meinen vorherigen Kommentar um das Wort „in” ergänzen?
Ich frage mich immer noch, wieso es wieder geht. Eigentlich hatte ich nur Tweetable deaktiviert und aus der Datenbank entfernt. Hm.
Klar, wird gemacht.
Das braucht man ja auch nicht unbedingt. Ich twittere manuell von identica aus über Twitter zu Facebook.
Ich twittere nicht von hier, ich zeige jedoch mein Getwittertes an.
Das lasse ich, denn es sieht unschön aus, wenn Twitter mal wieder ausfällt.
Dann steht da einfach nichts.
– Sollte jedenfalls.
Wenn ursprünglich ein Bild mit eingespielt wurde, erhält man diese typische Fehlermeldung. Jedenfalls war das bei einem Plugin, das ich längst entfernt habe, so.
Dann nutze ich wohl ein besseres Plugin.