PersönlichesSonstiges
Buuuuuuuuuuumm!

Mitunter nutze ich das­selbe Verkehrsmit­tel wie einige Grund­schüler, deren Unter­richt ger­ade endete. Auch heute saßen direkt vor mir drei dieser Gestal­ten. Zwei von ihnen tru­gen den umgangssprach­lichen Ruf eines “ABC-Schützen” nicht zu Unrecht.

Während der dritte damit beschäftigt war, selt­same Fig­uren zu zeich­nen, ließen sich die anderen bei­den Kinder zu immer neuen Spie­len inspiri­eren. Obgle­ich die Lo-Fi Resis­tance mein Ohr umman­telte, ließ es sich auf­grund laut­en Kra­keels und auch son­st nicht unauf­fäl­li­gen Ver­hal­tens nicht ver­mei­den, dass ich einige davon mit­bekam. Der in der Ecke sitzende Junge mit dem auf­fal­l­en­den Milchge­biss suchte wieder­holt kör­per­liche Nähe, indem er sich an den zeich­nen­den Neben­sitze kuschelte oder seinem Gegenüber um den Hals fiel. Das gipfelte darin, dass sich die bei­den Gegenüber gegen­seit­ig ans Gemächt (die, Zitat, “Eier”, Zitat Ende) fassten. Die bis dahin noch mit­fahrende Betreuerin schaute ver­wun­dert, gab sich aber mit der Antwort, der jew­eils andere habe ange­fan­gen, zufrieden.

Etwas weniger wun­der­lich immer­hin war das min­i­mal­is­tis­che Räu­ber-und-Gen­darm-Spiel. Die bere­its erwäh­n­ten Gegenüber zeigten mit dem Fin­ger aufeinan­der und macht­en “Buu­u­u­u­u­u­u­u­u­umm!”, was wohl ein Explo­sion­s­geräusch darstellen sollte. Seit wann man Hand­feuer­waf­fen mit explodieren­den Din­gen bestückt und seit wann ein Knall, üblicher­weise ein punk­tuelles Geräusch, mit ein­er Vokalver­längerung dargestellt wird, sofern man ihn nicht ger­ade mit dem anglo­pho­nen Wort für einen Ansturm (“boom”) ver­wech­selt, traute ich mich aus Scham davor, die Antwort nicht zu ver­ste­hen, nicht zu fra­gen.

Dass der kriegslüsterne Nach­wuchs irgend­wann das Fahrzeug ver­ließ, gab mir zu mein­er Erbau­ung zudem Gele­gen­heit, Zeuge ein­er anderen Sub­kul­tur zu wer­den. Es fol­gten ihm näm­lich zahlre­iche Realschüler großteils weib­lichen Geschlechts. Von diesen nah­men vier vor mir Platz, wie üblich saßen diejeni­gen mit dem weniger uner­freulichen Gesicht mit dem Rück­en mir zuge­wandt.

Über die Gespräch­s­the­men der vier kann ich, der Lo-Fi Resis­tance sei Dank, mich nur unzure­ichend äußern; es ging, so weit ich das mit­bekom­men habe, um Jungs, Feiern und welche der Mitschü­lerin­nen man am wenig­sten mag. Erquick­end war auch weniger die Diskus­sion darüber, wessen iPod nun hüb­sch­er sei (knall­rosa und bon­bon­blau standen zur Qual Wahl), son­dern der Diskus­sion­sstil.

Wann kam es eigentlich in Mode, beim Sprechen selb­st in Bus oder Zug mit den Hän­den in der Luft herumzu­fuchteln? Das scheint auch ein rein weib­lich­es Phänomen zu sein; bei ander­s­geschlechtlichen Jung­men­schen habe ich das noch nicht gese­hen. Indes erin­nere ich mich noch an das Erleb­nis, während dessen ich erst­mals auf die genan­nte Ange­wohn­heit aufmerk­sam gemacht wurde: Vor eini­gen Jahren saß ich im Zug nicht unweit ein­er Fam­i­lie, deren Tochter ger­ade aus den USA zurück­gekehrt war und beim Bericht­en eben­falls wild umher­fuchtelte, was die Mut­ter zu der Bemerkung ver­an­lasste, diese Marotte sei wohl ein Relikt ihres Aus­land­saufen­thaltes. Aus den USA bringt man also (gemäß Max Goldt), wie es scheint, nicht nur ein furcht­bar schlecht­es Englisch, son­dern auch noch ein furcht­bar nervös­es Ver­hal­ten mit. Ich bin der Fam­i­lie für diese War­nung noch heute sehr dankbar.

Gefuch­tel und Gestot­ter (“ey, ey, äh, ne?”) schließen sich allerd­ings — immer­hin — offen­bar gegen­seit­ig aus. Wer fuchtelt, kann sich anscheinend bess­er artikulieren. Vielle­icht sollte ich das auch ein­mal aus­pro­bieren, zum Beispiel, wenn mich ein geldgieriger Anwalt wegen mein­er Hal­tung zu Impressen vor Gericht in die Pfanne hauen will.

(Wäre auch mal von Inter­esse: Kann es sein, dass man als junge Per­son sein Schuh­w­erk heutzu­tage nicht mehr danach auswählt, wie vorteil­haft für die Benutzung der eige­nen Gehw­erkzeuge sie sind, son­dern danach, wie gut sie sich zur Beschrif­tung eignen? Zu mein­er Zeit waren wir noch froh, nicht in lab­beri­gen Stoff­fet­zen durch den Regen wat­en zu müssen, ach!)

Ich war nie so.


Nach­trag von 19:56 Uhr:
Erschüt­tert nahm ich zur Ken­nt­nis, dass ein beträchtlich­er Teil mein­er Leser Ernst Jan­dl nie gele­sen hat. Ich habe den ver­meintlichen Schreibfehler dezent beseit­igt und bin wirk­lich sehr ent­täuscht.

Senfecke:

  1. Hast Du das immer noch nicht geschnallt? Anwälte wer­den von ihren Man­dan­ten (z. B. Mit­be­wer­ber, Urhe­ber etc.) beauf­tragt, tätig zu wer­den. Nach all den Emails hätte ich ger­ade von Dir schon ein wenig mehr Sachver­stand, als son­st üblicher­weise im Netz anzutr­e­f­fen ist, erwartet. Der Anwalt kann i. d. Regel gar nicht von selb­st tätig wer­den (es sei denn, er ist selb­st in seinen eige­nen Recht­en betrof­fen).
    Mann, Mann, Mann!

  2. Schön, dass du darauf anspringst. Ziel also nicht ver­fehlt. (Nimm mich doch nicht immer so ernst.)
    Wer ist denn auf­grund eines man­gel­haften Impres­sums “in seinen Recht­en betrof­fen” und wäre somit befugt, hier­für einen Anwalt zu kon­sul­tieren? Ein­mal abge­se­hen davon muss ein Anwalt ja auch nicht jeden Fall übernehmen, vor allem daher glaube ich, es im Zweifels­fall primär mit den geldgieri­gen Vertretern der Zun­ft zu tun zu bekom­men.

    Ich habe sog­ar darauf verzichtet, dich zu ver­linken. :twisted:

    (Und ger­ade jet­zt wäre ein Anwalt von­nöten, ich müsste für ein Ehre­namt einiges an Mete­r­i­al sam­meln, es geht um das Ver­fassen der Satzung eines Fördervere­ins. Ich bin jet­zt schon müde…)

  3. Ich nehme Dich NIE ernst. Betrof­fene kön­nen z .B. Mit­be­wer­ber sein, wenn z. B. ein Mit­be­wer­ber keine Tele­fon­num­mer oder keine Han­del­sreg­is­ter­num­mer angibt, oder wenn die notwendi­gen Angaben nicht leicht erkennbar sind (§ 5 TMG) (das ist in diesen Fällen alles sehr umstrit­ten und wird unein­heitlich entsch­ieden).
    Es gibt noch einige andere Gründe, die ich hier aber nicht öffentlich erläutern möchte.

  4. Da Tux sich schein­bar in der Öffentlichkeit aufhält, um kleine Kinder zu beobacht­en, anstatt studieren zu gehn, finde ich schon, dass man sich mal wegen irgend­was vor Gericht tre­f­fen kön­nte. Und wenn man das in Ham­burg macht, gewin­nt man wahrschein­lich eh, so absurd es auch sein mag.

  5. Ich habe Mit­be­wer­ber? Wusste nicht mal, dass ich ein Gewerbe betreibe.
    Hm, zählt “Dick­sein in der Öffentlichkeit” als Klage­grund?

  6. @tux: Dir wird höch­stens ein Bußgeldbescheid wegen ein­er Ord­nungswidrigkeit gem. §§ 16, 5 TMG (Geld­buße bis zu fün­fzig­tausend Euro) auf­grund Dein­er beson­deren Darstel­lung Deines Impres­sums ins Haus flat­tern. Der Bescheid käme allerd­ings von der Behörde und nicht von einem Anwalt. Den würdest Du dann aber bit­ter nötig haben…wodurch Anwälte für Dich wieder etwas got­tähn­lich­er wer­den dürften :mrgreen:
    @Bautram: Ja, Tux braucht unbe­d­ingt eine gerichtliche Abreibung…und ich ein Man­dat :D

  7. Ich schrieb “got­tähn­lich” und nicht “gottgle­ich”. Das lernt man übri­gens auch im Juras­tudi­um: Genau zu lesen. Die angemesse­nen Beträge sind übri­gens der Gebührentabelle zu ent­nehmen.

  8. Ja, da endet die Göt­tlichkeit.
    “Angemessen” ist auch so ein Wort, über das man sich eigentlich mal ern­sthaft unter­hal­ten sollte.

  9. Ich denke nicht, dass “Dick­sein in der Öffentlichkeit” straf­bar ist. Im Moment jeden­falls noch nicht. Unab­hängig davon bin ich ja nur sehr sel­ten ausser­halb mein­er Woh­nung zu ent­deck­en und halte mich dann mit Vor­liebe in meinem Fahrzeug oder in Räum­lichkeit­en von Men­schen auf, die ich sehr gut kenne. In der Öffentlichkeit halte ich mich nur beim Einkauf auf. Und wenn die Bürokratie mich dazu zwingt.

  10. Kann es sein, dass du eine schlechte Kind­heit hat­test? Ich mag dich jet­zt nicht damit angreifen und hoffe du nimmst das nicht falsch auf, aber es inter­essiert mich, ern­sthaft!

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