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Medi­en­kri­tik XXI: Sprach­schuld

Eins der inter­es­san­te­sten Sprach­bil­der, die Justiz­be­richt­erstat­tun­gen zie­ren, ist das Schul­dig­spre­chen, das mir soeben wie­der ein­mal auf SPIEGEL Online auf­fiel:

Mord an Abtrei­bungs­arzt: Todes­schüt­ze schul­dig gespro­chen lau­tet die Über­schrift. Die Vor­ge­schich­te wird kurz erwähnt:

Acht Mona­te nach der Ermor­dung des pro­mi­nen­ten ame­ri­ka­ni­schen Abtrei­bungs­arz­tes Geor­ge Til­ler ist der Todes­schüt­ze von einem Gericht im US-Bun­des­staat Kan­sas schul­dig gespro­chen wor­den.

(…) Til­ler war im Mai ver­gan­ge­nen Jah­res im Foy­er sei­ner Kir­che in Wichi­ta erschos­sen wor­den. Der 67-Jäh­ri­ge hat­te eine von drei Kli­ni­ken in den USA gelei­tet, die auf Schwan­ger­schafts­ab­brü­che im fort­ge­schrit­te­nen Sta­di­um spe­zia­li­siert sind.

Die von mir her­vor­ge­ho­be­nen Satz­tei­le sind hier beson­ders inter­es­sant, denn wir ler­nen:

1. Ein „Todes­schüt­ze“ ist noch nicht per se schul­dig.
2. US-ame­ri­ka­ni­sche Ärz­te besit­zen eige­ne Kir­chen.

Und so ein Mord­pro­zess ist in den Hand­feu­er­waf­fen nicht unbe­dingt kri­tisch gegen­über ste­hen­den Ver­ei­nig­ten Staa­ten auch sonst recht selt­sam:

Er gestand in sei­nem Pro­zess, den Arzt im Ein­gangs­be­reich der Kir­che erschos­sen zu haben, bekann­te sich aber nicht schul­dig, weil der Mord an dem Abtrei­bungs­arzt in sei­nen Augen gerecht­fer­tigt war. Er habe Til­ler davon abhal­ten wol­len, „wei­te­re Babys zu töten“. Er bereue die Tat nicht.

Dar­aus erge­ben sich wie­der­um zwei Fol­ge­run­gen:

1. Auch ein beken­nen­der „Todes­schüt­ze“ ist noch nicht per se schul­dig.
2. Reue scheint ein nöti­ger Aspekt zu sein, um unschul­dig zu mor­den.

Bei SPIEGEL Online stimmt man die­sem Aspekt zu, immer­hin ist in Fett­schrift bereits in der Ein­lei­tung zu lesen:

Der Ange­klag­te zeig­te kei­ne Reue vor Gericht: (…)

Hät­te er es getan, was hät­te sich geän­dert? Wäre er womög­lich also nur schuld, nicht jedoch schul­dig gewe­sen? Ich bin kein Jura­stu­dent oder gar dar­über hin­aus in juri­sti­schen Fra­gen bewan­dert, jedoch hof­fe ich, dass die deut­sche Recht­spre­chung da ein wenig undif­fe­ren­zier­ter vor­geht. (Nach­trag: Auf­klä­rung vom Fach­mann gibt’s in den Kom­men­ta­ren.)

(Apro­pos undif­fe­ren­ziert: Die­ses unsäg­li­che iPad-Dings ist nicht nur min­de­stens über­flüs­sig, son­dern zudem vor neun­zehn Jah­ren schon bes­ser da gewe­sen. Nur, damit sich kei­ner beschwert, dass ich mich zu wenig mit die­sem Hype befas­se. Das soll’s dann jetzt aber auch gewe­sen sein.)

Senfecke:

  1. „Hät­te er es getan, was hät­te sich geän­dert?“ Ich rate jedem zu ver­ur­tei­len­den Ange­klag­ten, der sei­nen Kopf zumin­dest hin­sicht­lich der Straf­zu­mes­sung ein Stück weit aus der Schlin­ge zie­hen möch­te, sich in der Haupt­ver­hand­lung die mit Zwie­bel­saft getränk­ten Fin­ger in den Augen zu rei­ben und „Es tut mir ja soooooo leid!!!!“ zu plär­ren.
    Janz ruhig, et läuft. ;)

  2. Lies nicht zu viel, das bringt nichts. Ich kann nur deut­sches Straf­recht zugrun­de legen. Du hast es hier mit ame­ri­ka­ni­schem Straf­recht zu tun. Der Bericht stammt aus dem Spie­gel. Er wur­de wohl von einem Jour­na­li­sten ver­fasst, der vom Straf­recht sowie­so kei­ne Ahnung hat (das gilt welt­weit).

    Für deut­sches Recht gilt: Es gibt mei­stens einen Straf­rah­men. Bei der Straf­zu­mes­sung (Was spricht für/gegen den Täter?) sind ver­schie­de­ne Aspek­te zu berück­sich­ti­gen, so auch Reue. Das ändert aber nichts an der per­sön­li­chen Vor­werf­bar­keit der Tat. Die per­sön­li­che Vor­werf­bar­keit ist im deut­schen Straf­recht in den o. g. §§ gere­gelt.

  3. Na, das ame­ri­ka­ni­sche Straf­recht, wo erst geschos­sen und dann gefragt wird, ist mir nicht so wich­tig. Ich bezweif­le, dass die es über­haupt „Straf­recht“ nen­nen, Das deut­sche reicht ja schon. Nur hoff­te ich eben, dass sich das deut­sche da signi­fi­kant unter­schei­det und „schul­dig“ bereits mit Voll­endung der Tat ange­wen­det wird.

    Dass der SPIEGEL immer übler wird, ist ja bekannt, immer­hin. (Haben die über­haupt von irgend­was eine Ahnung?)

  4. „Dass der SPIEGEL immer übler wird, ist ja bekannt, immer­hin. (Haben die über­haupt von irgend­was eine Ahnung?)“

    Ich mein­te auch mehr, dass Jour­na­li­sten gene­rell von Juri­ste­rei kei­ne Ahnung haben; weder hier in Deutsch­land noch anders­wo. Kön­nen sie auch gar nicht. Ihnen fehlt schicht und ergrei­fend die Aus­bil­dung. Daher ist ihnen die feh­len­de Sach­kennt­nis nicht vor­zu­wer­fen.

    Dumm ist nur, dass fast jeder Laie glaubt, was ihm erzählt wird, solan­ge der Sach­ver­halt nur einen eini­ger­ma­ßen seriö­sen Anstrich erfah­ren hat. Genau das wird von Jour­na­li­sten aus­ge­nutzt. Und das ist sehr wohl vor­werf­bar.

    Der Fall des Jour­na­li­sten ist ähn­lich wie der Fall des Leh­rers gela­gert, mit dem Unter­schied, dass die­sem nie­mand glaubt außer Kin­der.

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