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Medienkritik XXI: Sprachschuld

Eins der inter­es­san­testen Sprach­bilder, die Jus­tizberichter­stat­tun­gen zieren, ist das Schuldigsprechen, das mir soeben wieder ein­mal auf SPIEGEL Online auffiel:

Mord an Abtrei­bungsarzt: Todess­chütze schuldig gesprochen lautet die Über­schrift. Die Vorgeschichte wird kurz erwäh­nt:

Acht Monate nach der Ermor­dung des promi­nen­ten amerikanis­chen Abtrei­bungsarztes George Tiller ist der Todess­chütze von einem Gericht im US-Bun­desstaat Kansas schuldig gesprochen wor­den.

(…) Tiller war im Mai ver­gan­genen Jahres im Foy­er sein­er Kirche in Wichi­ta erschossen wor­den. Der 67-Jährige hat­te eine von drei Kliniken in den USA geleit­et, die auf Schwanger­schaftsab­brüche im fort­geschrit­te­nen Sta­di­um spezial­isiert sind.

Die von mir her­vorge­hobe­nen Satzteile sind hier beson­ders inter­es­sant, denn wir ler­nen:

1. Ein “Todess­chütze” ist noch nicht per se schuldig.
2. US-amerikanis­che Ärzte besitzen eigene Kirchen.

Und so ein Mord­prozess ist in den Hand­feuer­waf­fen nicht unbe­d­ingt kri­tisch gegenüber ste­hen­den Vere­inigten Staat­en auch son­st recht selt­sam:

Er ges­tand in seinem Prozess, den Arzt im Ein­gangs­bere­ich der Kirche erschossen zu haben, bekan­nte sich aber nicht schuldig, weil der Mord an dem Abtrei­bungsarzt in seinen Augen gerecht­fer­tigt war. Er habe Tiller davon abhal­ten wollen, “weit­ere Babys zu töten”. Er bereue die Tat nicht.

Daraus ergeben sich wiederum zwei Fol­gerun­gen:

1. Auch ein beken­nen­der “Todess­chütze” ist noch nicht per se schuldig.
2. Reue scheint ein nötiger Aspekt zu sein, um unschuldig zu mor­den.

Bei SPIEGEL Online stimmt man diesem Aspekt zu, immer­hin ist in Fettschrift bere­its in der Ein­leitung zu lesen:

Der Angeklagte zeigte keine Reue vor Gericht: (…)

Hätte er es getan, was hätte sich geän­dert? Wäre er wom­öglich also nur schuld, nicht jedoch schuldig gewe­sen? Ich bin kein Juras­tu­dent oder gar darüber hin­aus in juris­tis­chen Fra­gen bewan­dert, jedoch hoffe ich, dass die deutsche Recht­sprechung da ein wenig undif­feren­ziert­er vorge­ht. (Nach­trag: Aufk­lärung vom Fach­mann gibt’s in den Kom­mentaren.)

(Apro­pos undif­feren­ziert: Dieses unsägliche iPad-Dings ist nicht nur min­destens über­flüs­sig, son­dern zudem vor neun­zehn Jahren schon bess­er da gewe­sen. Nur, damit sich kein­er beschw­ert, dass ich mich zu wenig mit diesem Hype befasse. Das soll’s dann jet­zt aber auch gewe­sen sein.)

Senfecke:

  1. “Hätte er es getan, was hätte sich geän­dert?” Ich rate jedem zu verurteilen­den Angeklagten, der seinen Kopf zumin­d­est hin­sichtlich der Strafzumes­sung ein Stück weit aus der Schlinge ziehen möchte, sich in der Hauptver­hand­lung die mit Zwiebel­saft getränk­ten Fin­ger in den Augen zu reiben und “Es tut mir ja soooooo leid!!!!” zu plär­ren.
    Janz ruhig, et läuft. ;)

  2. Lies nicht zu viel, das bringt nichts. Ich kann nur deutsches Strafrecht zugrunde leg­en. Du hast es hier mit amerikanis­chem Strafrecht zu tun. Der Bericht stammt aus dem Spiegel. Er wurde wohl von einem Jour­nal­is­ten ver­fasst, der vom Strafrecht sowieso keine Ahnung hat (das gilt weltweit).

    Für deutsches Recht gilt: Es gibt meis­tens einen Strafrah­men. Bei der Strafzumes­sung (Was spricht für/gegen den Täter?) sind ver­schiedene Aspek­te zu berück­sichti­gen, so auch Reue. Das ändert aber nichts an der per­sön­lichen Vor­w­erf­barkeit der Tat. Die per­sön­liche Vor­w­erf­barkeit ist im deutschen Strafrecht in den o. g. §§ geregelt.

  3. Na, das amerikanis­che Strafrecht, wo erst geschossen und dann gefragt wird, ist mir nicht so wichtig. Ich bezwei­fle, dass die es über­haupt “Strafrecht” nen­nen, Das deutsche reicht ja schon. Nur hoffte ich eben, dass sich das deutsche da sig­nifikant unter­schei­det und “schuldig” bere­its mit Vol­len­dung der Tat angewen­det wird.

    Dass der SPIEGEL immer übler wird, ist ja bekan­nt, immer­hin. (Haben die über­haupt von irgend­was eine Ahnung?)

  4. “Dass der SPIEGEL immer übler wird, ist ja bekan­nt, immer­hin. (Haben die über­haupt von irgend­was eine Ahnung?)”

    Ich meinte auch mehr, dass Jour­nal­is­ten generell von Juris­terei keine Ahnung haben; wed­er hier in Deutsch­land noch ander­swo. Kön­nen sie auch gar nicht. Ihnen fehlt schicht und ergreifend die Aus­bil­dung. Daher ist ihnen die fehlende Sachken­nt­nis nicht vorzuw­er­fen.

    Dumm ist nur, dass fast jed­er Laie glaubt, was ihm erzählt wird, solange der Sachver­halt nur einen einiger­maßen ser­iösen Anstrich erfahren hat. Genau das wird von Jour­nal­is­ten aus­genutzt. Und das ist sehr wohl vor­w­erf­bar.

    Der Fall des Jour­nal­is­ten ist ähn­lich wie der Fall des Lehrers gelagert, mit dem Unter­schied, dass diesem nie­mand glaubt außer Kinder.

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