Eins der interessantesten Sprachbilder, die Justizberichterstattungen zieren, ist das Schuldigsprechen, das mir soeben wieder einmal auf SPIEGEL Online auffiel:
Mord an Abtreibungsarzt: Todesschütze schuldig gesprochen lautet die Überschrift. Die Vorgeschichte wird kurz erwähnt:
Acht Monate nach der Ermordung des prominenten amerikanischen Abtreibungsarztes George Tiller ist der Todesschütze von einem Gericht im US-Bundesstaat Kansas schuldig gesprochen worden.
(…) Tiller war im Mai vergangenen Jahres im Foyer seiner Kirche in Wichita erschossen worden. Der 67-Jährige hatte eine von drei Kliniken in den USA geleitet, die auf Schwangerschaftsabbrüche im fortgeschrittenen Stadium spezialisiert sind.
Die von mir hervorgehobenen Satzteile sind hier besonders interessant, denn wir lernen:
1. Ein “Todesschütze” ist noch nicht per se schuldig.
2. US-amerikanische Ärzte besitzen eigene Kirchen.
Und so ein Mordprozess ist in den Handfeuerwaffen nicht unbedingt kritisch gegenüber stehenden Vereinigten Staaten auch sonst recht seltsam:
Er gestand in seinem Prozess, den Arzt im Eingangsbereich der Kirche erschossen zu haben, bekannte sich aber nicht schuldig, weil der Mord an dem Abtreibungsarzt in seinen Augen gerechtfertigt war. Er habe Tiller davon abhalten wollen, “weitere Babys zu töten”. Er bereue die Tat nicht.
Daraus ergeben sich wiederum zwei Folgerungen:
1. Auch ein bekennender “Todesschütze” ist noch nicht per se schuldig.
2. Reue scheint ein nötiger Aspekt zu sein, um unschuldig zu morden.
Bei SPIEGEL Online stimmt man diesem Aspekt zu, immerhin ist in Fettschrift bereits in der Einleitung zu lesen:
Der Angeklagte zeigte keine Reue vor Gericht: (…)
Hätte er es getan, was hätte sich geändert? Wäre er womöglich also nur schuld, nicht jedoch schuldig gewesen? Ich bin kein Jurastudent oder gar darüber hinaus in juristischen Fragen bewandert, jedoch hoffe ich, dass die deutsche Rechtsprechung da ein wenig undifferenzierter vorgeht. (Nachtrag: Aufklärung vom Fachmann gibt’s in den Kommentaren.)
(Apropos undifferenziert: Dieses unsägliche iPad-Dings ist nicht nur mindestens überflüssig, sondern zudem vor neunzehn Jahren schon besser da gewesen. Nur, damit sich keiner beschwert, dass ich mich zu wenig mit diesem Hype befasse. Das soll’s dann jetzt aber auch gewesen sein.)



“Hätte er es getan, was hätte sich geändert?” Ich rate jedem zu verurteilenden Angeklagten, der seinen Kopf zumindest hinsichtlich der Strafzumessung ein Stück weit aus der Schlinge ziehen möchte, sich in der Hauptverhandlung die mit Zwiebelsaft getränkten Finger in den Augen zu reiben und “Es tut mir ja soooooo leid!!!!” zu plärren.
Janz ruhig, et läuft.
Ich hatte gehofft, dass du da kompetent bist. Danke.
Ist er denn dann weniger schuld(ig)?
Nein, nicht im Sinne der §§20, 21 StGB.
http://dejure.org/gesetze/StGB/20.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/21.html
So, und jetzt schaue ich Pastewka
Werd ich mich mal in die Lektüre vertiefen, danke für die Aufklärung & viel Spaß.
Lies nicht zu viel, das bringt nichts. Ich kann nur deutsches Strafrecht zugrunde legen. Du hast es hier mit amerikanischem Strafrecht zu tun. Der Bericht stammt aus dem Spiegel. Er wurde wohl von einem Journalisten verfasst, der vom Strafrecht sowieso keine Ahnung hat (das gilt weltweit).
Für deutsches Recht gilt: Es gibt meistens einen Strafrahmen. Bei der Strafzumessung (Was spricht für/gegen den Täter?) sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, so auch Reue. Das ändert aber nichts an der persönlichen Vorwerfbarkeit der Tat. Die persönliche Vorwerfbarkeit ist im deutschen Strafrecht in den o. g. §§ geregelt.
Na, das amerikanische Strafrecht, wo erst geschossen und dann gefragt wird, ist mir nicht so wichtig. Ich bezweifle, dass die es überhaupt “Strafrecht” nennen, Das deutsche reicht ja schon. Nur hoffte ich eben, dass sich das deutsche da signifikant unterscheidet und “schuldig” bereits mit Vollendung der Tat angewendet wird.
Dass der SPIEGEL immer übler wird, ist ja bekannt, immerhin. (Haben die überhaupt von irgendwas eine Ahnung?)
“Dass der SPIEGEL immer übler wird, ist ja bekannt, immerhin. (Haben die überhaupt von irgendwas eine Ahnung?)”
Ich meinte auch mehr, dass Journalisten generell von Juristerei keine Ahnung haben; weder hier in Deutschland noch anderswo. Können sie auch gar nicht. Ihnen fehlt schicht und ergreifend die Ausbildung. Daher ist ihnen die fehlende Sachkenntnis nicht vorzuwerfen.
Dumm ist nur, dass fast jeder Laie glaubt, was ihm erzählt wird, solange der Sachverhalt nur einen einigermaßen seriösen Anstrich erfahren hat. Genau das wird von Journalisten ausgenutzt. Und das ist sehr wohl vorwerfbar.
Der Fall des Journalisten ist ähnlich wie der Fall des Lehrers gelagert, mit dem Unterschied, dass diesem niemand glaubt außer Kinder.
… und nicht mal die …