Erinnert sich noch jemand an Hans-Peter Uhl? Hans-Peter Uhl hatte 2013 für De-Mail geworben. De-Mail war das hier:
Sie können mit De-Mail Ihre Nachrichten und Dokumente, die Sie aufgrund vertraulichen und rechtsverbindlichen Inhalts bisher per Briefpost versendet und empfangen haben (zum Beispiel Verträge und Bescheide), nun auch auf elektronischem Weg rechtssicher und nachweisbar versenden und empfangen.
De-Mail, der feuchte Traum jedes Verfechters des “papierlosen Büros”, hat sich bis heute so wenig durchgesetzt, dass offenbar viele Leute fragen, wie man diesen Datenballast wieder loswird. Tja, ganz einfach auf dem rechtssicheren Weg:
Um Ihren De-Mail-Vertrag zu beenden, senden Sie uns bitte eine unterschriebene Kündigung per Brief oder Fax zu[.]
(Nachtrag: Rechtliche Hintergründe beleuchtet Didi in den Kommentaren hier untendrunter.)
Und dann war da noch die Free Software Foundation, die über Freiheit und Unfreiheit von Softwarelizenzen wacht. Heutzutage hat anscheinend beinahe jedes Programm eine bestimmte Lizenz, an die die Benutzer gebunden sind. Und wie wenig es braucht, um eine Lizenz “unfrei” zu machen!
The JSON License: (…) This license uses the Expat license as a base, but adds a clause mandating: “The Software shall be used for Good, not Evil.” This is a restriction on usage and thus conflicts with freedom 0.
Nutzern freier Software muss es erlaubt bleiben, Böses mit der Software zu tun. (Außer gegen die Lizenzbedingungen zu verstoßen, versteht sich; das ist selbst der Free Software Foundation zu böse.)
Das Böse ist immer und überall!
Erste Allgemeine Verunsicherung: Ba-Ba-Banküberfall
(via @horse_mans)


Ich kenne die AGB der Anbieter nicht, gehe aber davon aus, dass für die Kündigung Schriftform vereinbart worden ist. Damit gilt § 126 BGB. Erforderlich ist die eigenhändige Unterschrift. Wobei gemäß § 126 III BGB i. V. m § 126 b BGB diese durch die elektronische Form ersetzt werden kann. Dazu ist aber i. V. m. dem De-Mail‑G und dem SigG allerlei technischer Firlefanz nötig: “…qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen.” Damit sollte an sich die Kündigung unter den entsprechenden Voraussetzungen per De-Mail möglich sein. Offensichtlich trauen die Anbieter aber ihren Kunden diesen Aufwand nicht zu. Einfacher erscheint die Kündigung per Brief oder Fax. Wobei strengenommen die Kündigung per Fax unzulässig wäre, da “eigenhändig” das Original bedeutet. Ein Fax ist eben nur einen Kopie. Aber die Anbieter lassen das Fax ausreichen. Wobei bei einfachem Brief und Fax im Streitfall Beweisschwierigkeiten auftreten könnten. Ich rate, Kündigungen immer schriftlich per Einwurfeinschreiben an die ladungsfähige Anschrift zu senden.
Nebenbei: Manche Anbieter bestehen ja darauf, dass für Kündigungen irgendwelche von ihnen bereitgestellten Onlineformulare mit bestimmten Formerfordernissen benutzt werden sollen. Alles Quatsch mit Soße.
Das heißt, es gibt eigentlich keine Möglichkeit, sich gesetzeskonform von der De-Mail abzumelden?
Doch. Per unterschriebenem Brief. Zugegangen ist die Kündigung nur, wenn sie an die ladungsfähige Anschrift gelangt ist, also nicht an das Postfach. Um das beweisen zu können: Einwurfeinschreiben. Wenn der Anbieter auf einen einfachen Brief z. B. schriftlich reagiert, ist man auch aus dem Schneider. Wenn der Anbieter von sich aus ein Fax akzeptiert und sich nicht rauslabern kann, ebenfalls.
Hm. Ich würde ja unterstellen, diese Unsicherheit sei nicht ganz ungewollt von den Anbietern.
Brief und Fax sehe ich als Entgegenkommen des Anbieters. Ich sehe keinen Grund, warum der Anbieter über etwaig entstehende Beweisprobleme aufklären sollte. Es ist Sache des Kunden, sich rechtskundig zu machen. Ausreichend wäre übrigens auch der Einwurf eines unterschriebenen Briefes bei der ladungsfähigen Anschrift. Das sollte zum Beweise durch einen Zeugen geschehen, der sich die Kündigung zuvor durchgelesen und den Brief selbst eingetütet hat.
Fällt das nicht unter irreführende Werbung?
Ich gehe davon aus, dass Du diese Passage meinst:
Nö. Klappt ja. Wenn man weiß, wie es geht. Windowser sollte man da aber nicht sein. Das hätte man durchaus dazuschreiben können.
Hast du denn unter Linux eine rechtssichere elektronische Signatur erstellt?
Ein Linuxer befasst mit so ’nem Scheiss nicht.
Gibt wohl kein GUI-Tool dafür?
Gerade auch, weil dies die Anbieter überflüssigerweise bereitstellen sollen, wird De-Mail gemieden.
Bei mir hat’s eher praktische Gründe: Ich bin noch nie auf “wir akzeptieren auch De-Mails” gestoßen.
Naja, wer ist schon so blöde, sich ins öffentliche Verzeichnis aufnehmen zu lassen oder sonst seine De-Mail-Adresse bekanntzumachen, um kurz vor Fristende noch den Zugang rechtserheblicher Willenserklärungen zuzulassen? Eleganter ist es doch, wenn Kündigungen per Post einen Tag zu spät eintrudeln. Vielleicht auch nicht als Einwurfeinschreiben, so dass man den Zugang getrost alleine mit der Behauptung, man habe den Brief nicht erhalten, bestreiten kann. Außerdem müsste man ständig sein Postfach im Auge behalten.
Das kann sich eigentlich nur ein Jurist ausgedacht haben. Oder ein BWLer.
Deshalb sollt Ihr uns fürchten.
Tun wir, tun wir…
Wie halt auch vor der Putzfrau, die den großen roten Atomwaffenknopf putzt.
Wollen rechtskraeftige Mailtechnologie forcieren aber die Kuendigung soll dennoch per Brief oder Fax. Welch Ironie.