In den NachrichtenWirtschaft
(Ein Spendenaufruf für Mark Z.)

Sehr geehrte Leser­schar,

heute wende ich mich mit einem ern­sten Anliegen an euch.

Wie wir wis­sen, ist Deutsch­land eines der reich­sten Län­der hier in der Gegend. Wie am Beispiel Griechen­lands zu sehen ist, tra­gen wir somit eine große Ver­ant­wor­tung auf unseren Schul­tern, dro­hende Weltwirtschaft­skrisen abzuwen­den zu helfen und finanziell Schwache mit aller Kraft zu unter­stützen, bevor die Armutsspi­rale sich unaufhalt­sam abwärts schraubt.

Und so möchte ich die Gele­gen­heit nutzen, auf ein beson­ders erschreck­endes Schick­sal hinzuweisen, das Schick­sal des einst hoff­nungsvollen Ökonomen Mark Z., der auf­grund unglück­lich­er Umstände an der Börse ein Ver­mö­gen ver­loren hat und um seine Exis­tenz ban­gen muss.

Das men­schen­na­he Mag­a­zin “heise online” berichtet mitlei­dig:

Größter Anteil­seign­er und damit ein­er der größten Lei­d­tra­gen­den des Kursver­falls ist Grün­der Mark Zucker­berg. Ein Dol­lar mehr oder weniger beim Aktien­preis macht eine halbe Mil­liarde an seinem Ver­mö­gen aus. (…) Der Ver­fall der Face­book-Aktie kann für Zucker­berg umso bit­ter­er gewe­sen sein, als die US-Börsen ins­ge­samt deut­lich nach oben gin­gen.

Was für andere eine Frage von weni­gen Euro ist, bedeutet für Mark Zucker­berg den Ver­lust von Mil­liar­den. Unschw­er zu erken­nen ist, wohin das führen muss, wenn wir nicht gemein­sam ent­ge­gen­wirken. Habt ein Herz für die Armen und Bedürfti­gen, und meldet euch bei Face­book an, anstatt mit eurem Geld unnöti­gen Krem­pel wie das deutsche Sozial­sys­tem oder gar Griechen­land zu unter­stützen; deak­tiviert dort jeden Wer­be­filter und kauft viele items für die dort ange­bote­nen Spiele. Nur ihr kön­nt Schlim­meres ver­hin­dern!

Stellt euch nur ein­mal die leuch­t­en­den Augen von Mark Zucker­berg vor, mit denen er euch danken möchte! Ist das nicht diese kleine Investi­tion in unser aller Zukun­ft wert?

Senfecke:

  1. Mark Z. sollte dafür beten, dass es in den USA lieber früher als später BGE oder HartzVI gibt, von dem Lohn den er für seine non-Fair-Trade Artikel bekommt (ja, Face­book stellt ja richtig viel her) kann er ja gar nicht seine Fam­i­lie mit­samt 12 Geschwis­tern ernähren!

  2. … und Mil­liar­den an der Börse ver­liert.

    Ich habe Mark Zucker­berg eines voraus: Ich ver­di­ene mein Geld nicht damit, dass ich meine Kun­den über’s Ohr haue und ihre pri­vat­en Dat­en ver­scherble.

    “Sie ver­trauen mir, diese Trot­tel.” (Zitat)

  3. Das “Auf und Ab” mag Dir fremd sein, ist aber dur­chaus üblich. Auch das müsst Ihr noch ler­nen. Dafür ver­suchst Du nun. Men­schen mit dieser Mup­pet Show über’s Ohr zu hauen.

  4. Welch­er Teil würde es den wagen, den Abzug zu betäti­gen? Der Teil Hells Angels oder Teil Mup­pet Show?

  5. Wo beste­ht der Kon­text?

    Aber da wir bei Straftat­en waren: Mark Zucker­bergs Unternehmen ver­stößt mehrfach gegen europäis­che Daten­schutzge­set­ze. Inwiefern ein Ver­brech­er benei­denswert ist, musst du mir auch noch erk­lären.

  6. Verge­hen sind rechtswidrige Tat­en, die im Min­dest­maß mit ein­er gerin­geren Frei­heitsstrafe oder die mit Geld­strafe bedro­ht sind.

    Ich empfehle hierzu die entsprechende europäis­che Geset­zge­bung betr­e­ffs des Daten­schutzes. Immer­hin trägt er die alleinige Ver­ant­wor­tung.

  7. Also hat er nun Ver­brechen oder Verge­hen began­gen? Oder vielle­icht sog­ar, wenn über­haupt, nur Ord­nungswidrigkeit­en?

  8. Laut dein­er Def­i­n­i­tion Ver­brechen, auf Ver­let­zung der Daten­schutzge­set­ze ste­ht Geld­strafe.

  9. Das kann man z. B. so oder aber auch so sehen. Welche Vorschrift(en) hat MZ denn nun genau ver­let­zt?
    Jeman­den öffentlich als Ver­brech­er abzustem­peln, erfüllt übri­gens min­destens einen der fol­gen­den Tatbestände: §§ 185, 186, 187 StGB.

  10. Da mein vorheriger Kom­men­tar offen­sichtlich nicht freigeschal­tet wird, erlaube ich mir noch daraufhinzuweisen, dass es sich nicht um meine Defin­tion, son­dern um die des Geset­zge­bers han­delt. Danach ist die Andro­hung von Geld­strafe ger­ade nicht für Ver­brechen kennze­ich­nend.

    • Word­Press reagiert aller­gisch auf zu viele Links. Ist bess­er so.

      Ich schließe mich der Auf­fas­sung des Geset­zge­bers an, halte es aber für uner­he­blich, wie schw­er ein Geset­zesver­stoß ist: Geset­zes­brech­er sind für mich — ganz per­sön­lich — Ver­brech­er.

  11. Inter­es­sant, dass du mich dort willkom­men heißt.

    Ich unter­stelle übri­gens, dass der Nervbalken in deinem Blog als Nöti­gung durchge­ht, ich füh­le mich von ihm jeden­falls genötigt.

  12. Ja, dur­chaus inter­es­sant. Denn Du wirst z. B. min­destens einige Verkehrsor­d­nungswidrigkeit­en began­gen haben (wenig­stens Rotlichver­stöße zu Fuß, per Fahrrad) usw.. Mein Nervbalken bet­rifft nur Win­dows­nutzer. Diese Tat­en sind gemäß §§ 32, 34 StGB gerecht­fer­tigt.

  13. Das Gesetz betra­chtet Win­dows­nutzer nicht als weniger Rechte habende Bürg­er.

    Im Übri­gen: Ich habe es nie so eilig.

  14. Prüfe: Notwehrlage, Notwehrhand­lung, Geeignetheit, Erforder­lichkeit. Not­stand­slage, Not­stand­shand­lung, Geeignetheit, Erforder­lichkeit, Angemessen­heit, Ret­tungswille.

  15. Ich halte eine Notwehr gegen Win­dows­nutzer für nicht erforder­lich und dich nicht für von uns bedro­ht.

  16. Es geht bei der Erforder­lichkeit nicht um die Vorschrift als solche, son­dern um die Wahl der Mit­tel.

  17. Die Ver­hält­nis­mäßigkeit ist nicht gegeben. Win­dows­nutzer ner­ven dich wohl kaum dadurch, dass sie dein Blog lesen.

  18. Prüfe selb­st Schritt für Schritt. Du sollst etwas ler­nen. Ich bin schließlich kein Automat, in den man oben eine Münze rein­wirft und bei dem dann unten irgen­det­was her­auskommt.

  19. Nicht? Ich dachte, so funk­tion­iert das bei Juris­ten.

    Nach meinem Rechtsver­ständ­nis set­zt Notwehr eine konkrete Bedro­hung voraus, und der Umstand, dass jemand mit einem Win­dows­rech­n­er — oder Mac — dein Blog lesen kön­nte, ist keine Bedro­hung im Sinne eines mir bekan­nten Geset­zes.

  20. A. Tatbe­stand

    Die Ver­wirk­lichung des objek­tiv­en (Ver­wirk­lichung aller objek­tiv­en Tatbe­standsmerk­male) und des sub­jek­tiv­en Tatbe­standes (Vor­satz) des § 240 StGB durch den Ein­satz des gel­ben Nervbalkens sei unter­stellt.

    B. Rechtswidrigkeit
    Die Ver­w­er­flichkeit der Zweck- Mit­tel­re­la­tion i. S. d. § 240 II StGB sei eben­falls unter­stellt.

    I. § 32 StGB: Notwehr schei­det schon deshalb aus, weil kein Angriff, also ein men­schlich­es Han­deln, das eine noch nicht endgültig abgeschlossene Rechtsgutsver­let­zung oder einen Zus­tand verur­sacht, der die unmit­tel­bare Gefahr ein­er Rechtsgutsver­let­zung begrün­det, durch das Lesen an sich ‑anders wäre u. U. das Kom­men­tieren zu beurteilen- vor­liegt.

    II. § 34 StGB Not­stand.

    1. Not­stand­slage:

    Gegen­wär­tige Gefahr für ein Rechtsgut: Gefahr = Möglichkeit des Ein­tritts eines schädi­gen­den Ereigniss­es, das kurz bevorste­ht, stat­tfind­et oder noch andauert. Rechtgut: Hier virtuelles Haus­recht des Blog­be­treibers. Win­dows- oder Mac­nutzer sind uner­wün­scht. Hier hat sich durch den uner­wün­scht­en Besuch bzw. durch das Lesen des Blog durch einen Win­dows- oder Mac­nutzer die Gefahr bere­its real­isiert => Gefahr für ein Rechtsgut (virtuelles Haus­recht) (+)

    2. Not­stand­shand­lung:

    a. Geeignetheit: Das Mit­tel muss grund­sät­zlich geeignet sein, den angestrebten Zweck zu erre­ichen. Hier schließt manch gen­ervter Nutzer wegen des Balkens die Seite => Geeignetheit grund­sät­zlich (+)

    b. Erforder­lichkeit: Kein milderes Mit­tel vorhan­den: Anderes, geringer ein­greifend­es Mit­tel als schriftlich­er Hin­weis, dass W- und Mac­nutzer uner­wün­scht seien neb­st Aufzeigen der Nutzung eines alter­na­tiv­en Betrieb­ssys­tems (= Lin­ux) nicht ersichtlich => Erforder­lichkeit (+)

    c. Angemessen­heit: Das Inter­esse am Schutz des bedro­ht­en Rechtsgutes muss das Inter­esse an der Unter­las­sung der Hand­lung über­wiegen: Das Blog ist ein Lin­uxblog, das sich haupt­säch­lich der freien Soft­ware ver­schrieben hat. Der Blog­be­treiber allein bes­timmt, nach welchen Regeln seine Seit­en besucht und gele­sen bzw. eben nicht besucht und nicht gele­sen bzw. kom­men­tiert oder nicht kom­men­tiert wer­den (virtuelles Haus­recht). Art 5. GG der W- oder Mac-Besuch­er bleiben, da sich diese der impe­ri­al­is­tis­chen und damit grun­drechtswidri­gen Dik­tatur MS unter­wor­fen haben, außer Betra­cht.

    d. Ret­tungswille: Der Täter muss in Ken­nt­nis der der recht­fer­ti­gen­den Sach­lage gehan­delt haben. Hier dient der Nervbalken allein der Durch­set­zung des virtuellen Haus­rechts.

    C. Ergeb­nis: Not­stand (+) => Tat gerecht­fer­tigt.

  21. Ach so, ich ver­ste­he. Eben­so angemessen wäre es also, uner­wün­schte Gäste aus deinem Haus mit Strom­schlä­gen zu vertreiben, statt ihnen die Sach­lage nahe zu leg­en?

    Win­dows- oder Mac­nutzer sind uner­wün­scht.

    Kon­se­quen­zen gezo­gen und dein Blog aus meinem wider­lichen Win­dows-Feedleser ent­fer­nt. Ich möchte dich ja nicht beein­trächti­gen.
    Das geht übri­gens auch fre­undlich­er.

    (Neben­bei: Wer ins Inter­net schreibt, sollte sich damit abfind­en, dass “virtuelles Haus­recht” nicht unverän­dert aus der Real­ität über­nom­men wer­den kann. Ich zum Beispiel ziehe auch als Seit­en­be­treiber Kon­se­quen­zen und habe kein Prob­lem mit dem Besuch von Mac-OS-Nutzern, da es keine zuver­läs­sige Möglichkeit gibt, diesen zu unterbinden. Oben­drein würde das bedeuten, ich bestrafte Men­schen für ihre Dummheit, an der sie oft nicht ein­mal selb­st die Schuld tra­gen. Jedem seine Makel!)

  22. Heul doch.
    Ich hat­te die Sub­sum­tion übri­gens nicht speziell auf Dich bezo­gen, son­dern wollte Dir lediglich die jur. Vorge­hensweise aufzeigen. Die von Dir gezo­gene Kon­se­quenz hätte ich, falls gewollt, schon viel eher her­beiführen kön­nen. Das virtuelle Haus­recht kann schließlich dur­chaus flex­i­bel gehand­habt wer­den. Aber auch gut, Deine Entschei­dung ist gefall­en, b.b..

  23. Du begrün­de­test deine Nöti­gung von uns Win­dows­nutzern damit, dass du der Ansicht bist, es sei angemessen, uns mit Nerverei fernzuhal­ten, weil du auss­chließlich ein Lin­uxblog führst (was mir neu war). All­ge­mein auf uns, nicht speziell auf mich — oh, danke.

    Entwed­er du willst uns als Leser — dann hörst du auf, uns zu ner­ven — oder nicht, aber dann rud­ere nicht herum. Du argu­men­tierst schwammig wie eine Frau, statt ein­fach mal Tacheles zu reden. Eine präzise Aus­druck­sweise ist doch son­st juris­teneigen?

    Du kannst natür­lich auch zugeben, dass deine Vorge­hensweise vol­lkommen­er Unsinn ist, denn Win­dows­nutzer wis­sen nor­maler­weise, warum sie Win­dows nutzen… (meine Frage mit den Strom­schlä­gen wurde absichtlich ignori­ert?)

  24. Keine Ahnung. Ich werde diese Frage nicht beant­worten. Dein Prob­lem bleibt, dass Du zwar bei jed­er Gele­gen­heit erhe­blich austeilen, jedoch nichts ein­steck­en kannst. Ich möchte seel­is­che Schä­den Dein­er­seites durch Antworten mein­er­seits aus rechtlichen Grün­den ‑und nicht etwa aus Mitleid, was mir fremd ist- zumin­d­est vor­erst ver­hin­dern.

  25. Im Übri­gen soll­test Du nach all dem hier Geschriebe­nen im Rah­men ein­er Trans­fer­leis­tung selb­st in der Lage sein, Deine Frage zu beant­worten. Doch offen­sichtlich bist Du selb­st damit über­fordert.

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