Sehr geehrte Leserschar,
heute wende ich mich mit einem ernsten Anliegen an euch.
Wie wir wissen, ist Deutschland eines der reichsten Länder hier in der Gegend. Wie am Beispiel Griechenlands zu sehen ist, tragen wir somit eine große Verantwortung auf unseren Schultern, drohende Weltwirtschaftskrisen abzuwenden zu helfen und finanziell Schwache mit aller Kraft zu unterstützen, bevor die Armutsspirale sich unaufhaltsam abwärts schraubt.
Und so möchte ich die Gelegenheit nutzen, auf ein besonders erschreckendes Schicksal hinzuweisen, das Schicksal des einst hoffnungsvollen Ökonomen Mark Z., der aufgrund unglücklicher Umstände an der Börse ein Vermögen verloren hat und um seine Existenz bangen muss.
Das menschennahe Magazin “heise online” berichtet mitleidig:
Größter Anteilseigner und damit einer der größten Leidtragenden des Kursverfalls ist Gründer Mark Zuckerberg. Ein Dollar mehr oder weniger beim Aktienpreis macht eine halbe Milliarde an seinem Vermögen aus. (…) Der Verfall der Facebook-Aktie kann für Zuckerberg umso bitterer gewesen sein, als die US-Börsen insgesamt deutlich nach oben gingen.
Was für andere eine Frage von wenigen Euro ist, bedeutet für Mark Zuckerberg den Verlust von Milliarden. Unschwer zu erkennen ist, wohin das führen muss, wenn wir nicht gemeinsam entgegenwirken. Habt ein Herz für die Armen und Bedürftigen, und meldet euch bei Facebook an, anstatt mit eurem Geld unnötigen Krempel wie das deutsche Sozialsystem oder gar Griechenland zu unterstützen; deaktiviert dort jeden Werbefilter und kauft viele items für die dort angebotenen Spiele. Nur ihr könnt Schlimmeres verhindern!
Stellt euch nur einmal die leuchtenden Augen von Mark Zuckerberg vor, mit denen er euch danken möchte! Ist das nicht diese kleine Investition in unser aller Zukunft wert?


Mark Z. sollte dafür beten, dass es in den USA lieber früher als später BGE oder HartzVI gibt, von dem Lohn den er für seine non-Fair-Trade Artikel bekommt (ja, Facebook stellt ja richtig viel her) kann er ja gar nicht seine Familie mitsamt 12 Geschwistern ernähren!
Euer Neid ist ekelerregend.
Neid worauf?
Neid auf Mark Zuckerberg: Jemand, der Im Gegensatz zu Dir Erfolg im Beruf und bei Frauen hat.
… und Milliarden an der Börse verliert.
Ich habe Mark Zuckerberg eines voraus: Ich verdiene mein Geld nicht damit, dass ich meine Kunden über’s Ohr haue und ihre privaten Daten verscherble.
“Sie vertrauen mir, diese Trottel.” (Zitat)
Das “Auf und Ab” mag Dir fremd sein, ist aber durchaus üblich. Auch das müsst Ihr noch lernen. Dafür versuchst Du nun. Menschen mit dieser Muppet Show über’s Ohr zu hauen.
Es ist in manchen Kreisen auch üblich, Leute zu erschießen.
Welcher Teil würde es den wagen, den Abzug zu betätigen? Der Teil Hells Angels oder Teil Muppet Show?
Wenn man das vorher wüsste, gäbe es derartige Kriminalität nicht mehr.
Ach, nur so nebenbei.
Wo besteht der Kontext?
Aber da wir bei Straftaten waren: Mark Zuckerbergs Unternehmen verstößt mehrfach gegen europäische Datenschutzgesetze. Inwiefern ein Verbrecher beneidenswert ist, musst du mir auch noch erklären.
Inwiefern ist M. Z. ein Verbrecher?
Ich empfehle hierzu die entsprechende europäische Gesetzgebung betreffs des Datenschutzes. Immerhin trägt er die alleinige Verantwortung.
Also hat er nun Verbrechen oder Vergehen begangen? Oder vielleicht sogar, wenn überhaupt, nur Ordnungswidrigkeiten?
Laut deiner Definition Verbrechen, auf Verletzung der Datenschutzgesetze steht Geldstrafe.
Das kann man z. B. so oder aber auch so sehen. Welche Vorschrift(en) hat MZ denn nun genau verletzt?
Jemanden öffentlich als Verbrecher abzustempeln, erfüllt übrigens mindestens einen der folgenden Tatbestände: §§ 185, 186, 187 StGB.
Da mein vorheriger Kommentar offensichtlich nicht freigeschaltet wird, erlaube ich mir noch daraufhinzuweisen, dass es sich nicht um meine Defintion, sondern um die des Gesetzgebers handelt. Danach ist die Androhung von Geldstrafe gerade nicht für Verbrechen kennzeichnend.
WordPress reagiert allergisch auf zu viele Links. Ist besser so.
Ich schließe mich der Auffassung des Gesetzgebers an, halte es aber für unerheblich, wie schwer ein Gesetzesverstoß ist: Gesetzesbrecher sind für mich — ganz persönlich — Verbrecher.
Dann: Wilkommen im Club.
“l”
In welchem?
Der Verbrecher.
Interessant, dass du mich dort willkommen heißt.
Ich unterstelle übrigens, dass der Nervbalken in deinem Blog als Nötigung durchgeht, ich fühle mich von ihm jedenfalls genötigt.
Ja, durchaus interessant. Denn Du wirst z. B. mindestens einige Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen haben (wenigstens Rotlichverstöße zu Fuß, per Fahrrad) usw.. Mein Nervbalken betrifft nur Windowsnutzer. Diese Taten sind gemäß §§ 32, 34 StGB gerechtfertigt.
Ach ja, die Macs betrifft es auch.
Das Gesetz betrachtet Windowsnutzer nicht als weniger Rechte habende Bürger.
Im Übrigen: Ich habe es nie so eilig.
Deswegen ist der Tatbestand der Nötigung ja auch erfüllt, jedoch die Tat nicht rechtswidrig.
Inwiefern sind §§ 32 und 34 hier von Belang?
Prüfe: Notwehrlage, Notwehrhandlung, Geeignetheit, Erforderlichkeit. Notstandslage, Notstandshandlung, Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit, Rettungswille.
Ich halte eine Notwehr gegen Windowsnutzer für nicht erforderlich und dich nicht für von uns bedroht.
Es geht bei der Erforderlichkeit nicht um die Vorschrift als solche, sondern um die Wahl der Mittel.
Die Verhältnismäßigkeit ist nicht gegeben. Windowsnutzer nerven dich wohl kaum dadurch, dass sie dein Blog lesen.
Bei der Notwehr ist Angemessenheit nicht Vorraussetzung der Anwendbarkeit.
-“r”
Inwiefern ist Notwehr hier konkret gegeben?
Prüfe selbst Schritt für Schritt. Du sollst etwas lernen. Ich bin schließlich kein Automat, in den man oben eine Münze reinwirft und bei dem dann unten irgendetwas herauskommt.
Nicht? Ich dachte, so funktioniert das bei Juristen.
Nach meinem Rechtsverständnis setzt Notwehr eine konkrete Bedrohung voraus, und der Umstand, dass jemand mit einem Windowsrechner — oder Mac — dein Blog lesen könnte, ist keine Bedrohung im Sinne eines mir bekannten Gesetzes.
Nein, den Juristen legt man Scheine auf den Tisch.
Du verwechselst Notwehr mit Notstand.
Nein.
A. Tatbestand
Die Verwirklichung des objektiven (Verwirklichung aller objektiven Tatbestandsmerkmale) und des subjektiven Tatbestandes (Vorsatz) des § 240 StGB durch den Einsatz des gelben Nervbalkens sei unterstellt.
B. Rechtswidrigkeit
Die Verwerflichkeit der Zweck- Mittelrelation i. S. d. § 240 II StGB sei ebenfalls unterstellt.
I. § 32 StGB: Notwehr scheidet schon deshalb aus, weil kein Angriff, also ein menschliches Handeln, das eine noch nicht endgültig abgeschlossene Rechtsgutsverletzung oder einen Zustand verursacht, der die unmittelbare Gefahr einer Rechtsgutsverletzung begründet, durch das Lesen an sich ‑anders wäre u. U. das Kommentieren zu beurteilen- vorliegt.
II. § 34 StGB Notstand.
1. Notstandslage:
Gegenwärtige Gefahr für ein Rechtsgut: Gefahr = Möglichkeit des Eintritts eines schädigenden Ereignisses, das kurz bevorsteht, stattfindet oder noch andauert. Rechtgut: Hier virtuelles Hausrecht des Blogbetreibers. Windows- oder Macnutzer sind unerwünscht. Hier hat sich durch den unerwünschten Besuch bzw. durch das Lesen des Blog durch einen Windows- oder Macnutzer die Gefahr bereits realisiert => Gefahr für ein Rechtsgut (virtuelles Hausrecht) (+)
2. Notstandshandlung:
a. Geeignetheit: Das Mittel muss grundsätzlich geeignet sein, den angestrebten Zweck zu erreichen. Hier schließt manch genervter Nutzer wegen des Balkens die Seite => Geeignetheit grundsätzlich (+)
b. Erforderlichkeit: Kein milderes Mittel vorhanden: Anderes, geringer eingreifendes Mittel als schriftlicher Hinweis, dass W- und Macnutzer unerwünscht seien nebst Aufzeigen der Nutzung eines alternativen Betriebssystems (= Linux) nicht ersichtlich => Erforderlichkeit (+)
c. Angemessenheit: Das Interesse am Schutz des bedrohten Rechtsgutes muss das Interesse an der Unterlassung der Handlung überwiegen: Das Blog ist ein Linuxblog, das sich hauptsächlich der freien Software verschrieben hat. Der Blogbetreiber allein bestimmt, nach welchen Regeln seine Seiten besucht und gelesen bzw. eben nicht besucht und nicht gelesen bzw. kommentiert oder nicht kommentiert werden (virtuelles Hausrecht). Art 5. GG der W- oder Mac-Besucher bleiben, da sich diese der imperialistischen und damit grundrechtswidrigen Diktatur MS unterworfen haben, außer Betracht.
d. Rettungswille: Der Täter muss in Kenntnis der der rechtfertigenden Sachlage gehandelt haben. Hier dient der Nervbalken allein der Durchsetzung des virtuellen Hausrechts.
C. Ergebnis: Notstand (+) => Tat gerechtfertigt.
Nachtrag: Für Apple gilt das Gleiche, wie für MS.
Ach so, ich verstehe. Ebenso angemessen wäre es also, unerwünschte Gäste aus deinem Haus mit Stromschlägen zu vertreiben, statt ihnen die Sachlage nahe zu legen?
Konsequenzen gezogen und dein Blog aus meinem widerlichen Windows-Feedleser entfernt. Ich möchte dich ja nicht beeinträchtigen.
Das geht übrigens auch freundlicher.
(Nebenbei: Wer ins Internet schreibt, sollte sich damit abfinden, dass “virtuelles Hausrecht” nicht unverändert aus der Realität übernommen werden kann. Ich zum Beispiel ziehe auch als Seitenbetreiber Konsequenzen und habe kein Problem mit dem Besuch von Mac-OS-Nutzern, da es keine zuverlässige Möglichkeit gibt, diesen zu unterbinden. Obendrein würde das bedeuten, ich bestrafte Menschen für ihre Dummheit, an der sie oft nicht einmal selbst die Schuld tragen. Jedem seine Makel!)
Heul doch.
Ich hatte die Subsumtion übrigens nicht speziell auf Dich bezogen, sondern wollte Dir lediglich die jur. Vorgehensweise aufzeigen. Die von Dir gezogene Konsequenz hätte ich, falls gewollt, schon viel eher herbeiführen können. Das virtuelle Hausrecht kann schließlich durchaus flexibel gehandhabt werden. Aber auch gut, Deine Entscheidung ist gefallen, b.b..
Du begründetest deine Nötigung von uns Windowsnutzern damit, dass du der Ansicht bist, es sei angemessen, uns mit Nerverei fernzuhalten, weil du ausschließlich ein Linuxblog führst (was mir neu war). Allgemein auf uns, nicht speziell auf mich — oh, danke.
Entweder du willst uns als Leser — dann hörst du auf, uns zu nerven — oder nicht, aber dann rudere nicht herum. Du argumentierst schwammig wie eine Frau, statt einfach mal Tacheles zu reden. Eine präzise Ausdrucksweise ist doch sonst juristeneigen?
Du kannst natürlich auch zugeben, dass deine Vorgehensweise vollkommener Unsinn ist, denn Windowsnutzer wissen normalerweise, warum sie Windows nutzen… (meine Frage mit den Stromschlägen wurde absichtlich ignoriert?)
Ich mache das und nur das, was ich will. Der Balken bleibt. Damit ist die Sache für mich hier erledigt.
Und wen muss ich da nun fragen, was meine Frage mit dem Strom betrifft?
Keine Ahnung. Ich werde diese Frage nicht beantworten. Dein Problem bleibt, dass Du zwar bei jeder Gelegenheit erheblich austeilen, jedoch nichts einstecken kannst. Ich möchte seelische Schäden Deinerseites durch Antworten meinerseits aus rechtlichen Gründen ‑und nicht etwa aus Mitleid, was mir fremd ist- zumindest vorerst verhindern.
Im Übrigen solltest Du nach all dem hier Geschriebenen im Rahmen einer Transferleistung selbst in der Lage sein, Deine Frage zu beantworten. Doch offensichtlich bist Du selbst damit überfordert.
Nö — Informatiker.
Ich mag Wurst.
ROFL!