Das Grundgesetz so:
„Die Staatsleistungen der Länder an die Kirchen sind seit 1919 abzuschaffen.“
Die Ministerpräsidenten so:
„Nein.“
Apropos: Der hessische Ministerpräsident vertritt die Ansicht, Urteile des internationalen Strafgerichtshofs seien nicht bindend für Hessen. Ich befürworte den von Boris Rhein auf diesem Wege mitgeteilten Austritt Hessens aus dem Geltungsbereich des Römischen Statuts. Ich mag Chaos.
Jemand hat endlich einen Nutzen für den Musikantidienst Spotify gefunden: Schadsoftware verteilen.
Hihi: „Als ich dich sah, habe ich gerade ein Bad genommen.“ (Muss Humor immer mit Tiefsinn einhergehen?)
(Hehe, „tief“.)
Die Firma Google ist der Ansicht (Archivversion), es schade „Verbrauchern“, wenn man ihr die alleinige Hoheit über den enorm schlechten Webbrowser Chrome entzieht. Die Gegenseite vermag aber, wie mir scheint, auch nicht zu begreifen, dass das Problem mit Googles Engagement für ein unternehmensfreundliches Web nicht in Chrome, sondern in seiner dominanten Teilnahme an Standardisierungsprozessen besteht. Aber die kann man wahrscheinlich nicht so gut gerichtlich einschränken.
Gute Nachrichten für diejenigen, die wohlige Erinnerungen an Eudora haben, aber es aus irgendeinem Grund nicht mehr nutzen können oder wollen: Microsofts Outlook hat jetzt auch eine „Mood Watch“ (Archiv des Ursprungsbeitrags).



Das nennt sich nicht Chaos, sondern Diversität. Weswegen ich an dieser Stelle den Austritt sämtlicher Bundesländer aus dem Geltungsbereich des Grundgesetzes befürworten möchte. Make Germany princely again!