Der umstrittene Rechercheur Patrick Gensing kommentiert:
Noch bis mindestens zum 10. Januar soll der “Lockdown light” gelten. Doch eine “leichte Abriegelung” oder “leichte Ausgangssperre” ergibt vom Wort her eigentlich keinen Sinn.
So weit, so richtig (das muss man der „tagesschau“ ja auch mal zugestehen); um so erstaunlicher, dass anderes sinnmäßig unerfragt bleibt:
Alles was Spaß macht, wird verboten. Das Arbeiten, Einkaufen und Shopping bleibt hingegen erlaubt. Wirtschaftsminister Peter Altmaier bezeichnet den Erhalt des stationären Einzelhandels sogar als “nationale, ja auch eine patriotische Aufgabe”.
Ein Volk, ein Reich, ein Lebensmittelladen! Ein auch im Vergleich dazu enttäuschendes Triptychon hat Patrick Gensing hingegen mit „Arbeiten, Einkaufen und Shopping“ zu malen versucht, worauf er selbst dermaßen stolz zu sein scheint, dass er es sogar in einer Zwischenüberschrift noch mal benutzt hat.
Nun beruhigt es mich ja ein bisschen, dass Einkaufen in zwei Sprachen erlaubt bleibt. Aber was ist mit かい・だしにでかける, Acquistare und Comprar? Hier ist, wie ich finde, der Gesetzgeber gefragt. Gerade für ein Land, das sich offen für arabischstämmige Neuzugänge zeigen möchte, ist es ein untragbarer Zustand, dass dem Grundbedürfnis der gesetzeskonformen Besorgungen mit so wenig sprachlicher Flexibilität begegnet wird.
Internationales Kaufen muss endlich legalisiert werden!
Wo eigentlich die Revolution bleibt? Keine Sorge: Der Bundestag arbeitet daran.

Vielleicht meint der Artikelschreiber, dass Shopping sei, was man vor dem Kauf tut. Das könnte ich nachvollziehen. Andererseits ist zu erkennen, dass die Kundenflächendichtenbeschränkungsauflagen gegen diese Art von Shopping gerichtet sind, insofern bleibt Shopping zwar erlaubt, wird aber beschränkt.