PolitikIn den Nachrichten
Hoff­nung Dexit (2): Ter­ro­ri­sten! Kri­mi­nel­le! Wer­ber!

Im Juni 2017 schrieb ich:

Ein Poli­ti­ker, der sich als libe­ral und als Men­schen­freund ver­steht, soll­te aus genau die­sen Grün­den und in Erfül­lung sei­ner Ver­ant­wor­tung gegen­über denen, deren Inter­es­sen er zu ver­tre­ten ver­pflich­tet ist, alles dar­an set­zen, ein bal­di­ges Ende der Euro­päi­schen Uni­on her­bei­zu­füh­ren.

Soll­te die­ser Text plötz­lich eben­so ver­schwin­den wie ich, dann könn­te es an den Plä­nen der Euro­päi­schen Uni­on lie­gen, die Gren­zen der Mei­nungs­frei­heit gera­de­zu­zie­hen:

Die EU-Kom­mis­si­on will Online-Platt­for­men künf­tig auch in ande­ren Fäl­len als Urhe­ber­rechts­ver­stö­ßen all­ge­mein zum Ein­satz von Upload-Fil­tern zwin­gen. Mit sol­chen „pro­ak­ti­ven Maß­nah­men“ soll die Ver­brei­tung ille­ga­ler und auch lega­ler, angeb­lich „schäd­li­cher Inhal­te“ ver­hin­dert wer­den. Außer­dem könn­ten uner­wünsch­te Ver­öf­fent­li­chun­gen mit der Sper­rung von Online-Kon­ten bestraft wer­den.

Wört­lich ist auf Sei­te 94 des Doku­ments (loka­le Kopie hier), die sich unter ande­rem damit befasst, dass auch „Ter­ro­ri­sten und Kri­mi­nel­le“ ein­fach so ohne Auf­sicht ins Inter­net dür­fen, als sei das bereits eine unzu­mut­ba­re Gefahr, außer vom Fei­gen­blatt der „child por­no­gra­phy“ von fake news und dis­in­for­ma­ti­on die Rede, was ich einer­seits gut fin­de, weil es wohl jede Wahl- und son­sti­ge Wer­bung unter Stra­fe stellt, ande­rer­seits aber auf­grund sei­ner sehr frei­en For­mu­lie­rung gewis­se Fall­stricke birgt. Ab wann ist ein Aus­druck des Miss­fal­lens eine „hat­red speech“ (ebd.)? Wie weit lässt sich „harmful con­tent“ (aber­mals ebd.) fas­sen? Ich hal­te zum Bei­spiel „SPIEGEL ONLINE“ für einen sol­chen. Dreht die EU dem „SPIEGEL“ nach Beschluss das Inter­net ab oder gibt es da einen gewis­sen Ermes­sens­spiel­raum?

So oder so – ich wie­der­ho­le mich: Es ist nicht alles schlecht in Groß­bri­tan­ni­en.