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Terrorbutterbrote in Niedersachsen und Bremen

Ist man hin­re­ichend stark und ver­fügt über genü­gend Fan­tasie, so erken­nt man sicher­lich in den meis­ten Gegen­stän­den eine mögliche Waffe. Selb­st scharfe Kan­ten sind oft schnell hergestellt. Damit ist es auch als wenig kluge Idee zu begreifen, alles, was eine Waffe sein kann, als Gefahr einzustufen.

Und weil die Idee so dumm ist, haben die bei­den SPD-geführten Bun­deslän­der Nieder­sach­sen und Bre­men daraus einen Geset­ze­sen­twurf gemacht:

Auf bundesrat.de teilte die Län­derkam­mer mit, dass Springmess­er und fest­ste­hende Mess­er mit ein­er Klin­gen­länge von mehr als sechs Zen­time­tern nach Forderung der Antrag­steller kün­ftig gar nicht mehr in der Öffentlichkeit mit­ge­führt wer­den dür­fen.

Ich möchte der Ver­mu­tung, dass auch ein weniger als sechs Zen­time­ter langes Mess­er empfind­liche Schä­den an einem Kör­p­er hin­ter­lassen kön­nen, hier gar nicht mehr Raum ein­räu­men als notwendig. Auch den offen­sichtlichen Hin­weis darauf, dass damit öffentlich­es But­ter­brotschmieren unter Strafe ste­hen wird, lasse ich bei­seite, denn manche But­ter­brote möchte man im vollen Verkehrsmit­tel im heißen Som­mer wirk­lich lieber ver­boten sehen.

Aber wäre es nicht ins­ge­samt kostengün­stiger, man ver­böte ein­fach das Umbrin­gen von Men­schen?