3. Die Schulleitung des Angell-Gymnasiums in Freiburg.
(Teil 1)
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Bitte gehorsamst, auch sämtliche „Jugendoffiziere“ mitschicken zu möchten!
Die haben ja Spaß an so was.
Auch wenn, wie mir ein befreundeter Lehrer neulich nach einigen Bieren mitteilte, „Jugend“ am besten als „Ansammlung adoleszenter Arschlöcher“ definiert werden kann und „Schule“ ein Euphemismus für „Krieg“ ist, so vermute ich dennoch, dass die allermeisten Herren Jugendoffiziere, stellte man sie vor die Wahl, sich lieber in Klassenzimmern aufhalten als in Schützengräben. In ersteren kann man schon mal die Nerven verlieren, in letzteren jedoch zusätzlich ggf. auch Gliedmaßen und Kopf. Wobei ich leider nicht weiß, ob das Vorhandensein eines Kopfes Voraussetzung ist für eine Karriere als Jugendoffizier.
Also wenn es sich nur um dieses Miem mit dem „Also Kinder, wer von euch würde gerne an der Ostfront sterben?“ handelte, und die Bundeswehr dies als Beleidigung angezeigt haben soll, dann müsste man doch die Bundeswehr wegen Vortäuschung einer Straftat anzeigen können? Man müsste dann aber gut argumentieren können, dass der Täter die Täuschung wider besseres Wissen begangen hat.
Die Schulleitung könnten die Opfer wegen Nötigung anzeigen.
Je mehr Sand im Getriebe der Kriegsmaschine, desto besser.