Jurist und Redakteur Reinhard Müller ließ in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (will nicht verlinkt werden, LSR) sich bezüglich der neuerdings doch übermäßig oft stattfindenden Gewalt an Politikern zu der putzig-naiven Bemerkung hinreißen, durch die Erwähnung Gottes im Grundgesetz werde „klar, dass die freiheitliche Ordnung in die Zukunft blickt“.
Als Anhänger einer doch recht anderen Weltansicht als der allzu jenseitsbezogenen des Christentums wollte ich an dieser Stelle erst fragen, auf welches Jahrtausend der Begriff der „Zukunft“ hier Bezug nehmen soll, aber da ich das neue CDU-Grundsatzprogramm gelesen habe, revidiere ich meinen Einwand und schreibe stattdessen: Ja, das fürchte ich auch.
