Was ja bisher auch niemand so recht zu beantworten wusste: In der offenbar unbesiegbaren Diskussion über ein Verwerterrecht, das schrittweise das Urheberrecht abzulösen droht, ist auch weiterhin von “Leistungsschutz für Presseverleger” und “faire[r] Beteiligung” die Rede. Welche Leistung soll da wovor geschützt werden und für wen ist es fair, dem Bäcker die Einnahmen für den selbst hergestellten Kuchen zugunsten irgendwelcher Anzugträger anteilig zu verwehren?
Hirnfick 2.0
Sauerkraut fürs Gehirn

