Das hier wird auch noch ein paar Menschen in Erklärungsnot bringen:
In Dänemark soll ein sogenanntes Einwilligungsgesetz wie in Schweden eingeführt werden.
Denn:
Die Verteidigerin Mette Grith Stage befürchtet, wie einige andere Anwälte auch, dass das Zustimmungsgesetz zu mehr Fehlurteilen führen könnte. Vor allem, wenn der Angeklagte nachweisen müsste, dass es eine Einwilligung gegeben hatte. Das Gesetz sei unklar. (…) Strittig sind die Zeichen der Einwilligung. Einerseits genügten Küsse, Flirtverhalten sowie das Mit-Nach-Hause-Gehen noch nicht als Einwilligung. Auf der anderen Seite heißt es, dass die Einwilligung auch nonverbal wie etwa durch Küsse gegeben werden kann.
Andererseits: Das mit der Überbevölkerung hat sich ja demnächst dann auch erledigt.


Ach komm, in Zeiten von Corona ist der Deutsche es doch gewöhnt seine Lust des Formular-Ausfüllens zu fröhnen. Das eine Formular vor dem Akt der Sekunden tut doch keinen weh!
“Kommst du noch mit hoch, Formulare ausfüllen?”
Ist dann “darfst auch meinen Kuli nehmen” schon wieder illegal?
Nur untenrum.
Gesicht geht halt immer, ist ja auch nie Homo, laut Hollywood.
Da bekäme ’ne Sex-App (sofern das Zeichen der Einwilligung auch auf digital-formulativem Wege bekundet werden könnte) ja einen gänzlich anderen Klang. Ansonsten: Die spinnen, die
RöDänen …BLOCKCHAIN!