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Pari­täts­ge­setz: Nicht in guter Ver­fas­sung.

Apro­pos Zwerg­par­tei­en:

Wäh­rend selbst die „Frank­fur­ter Rund­schau“ heu­te die fake news kol­por­tier­te, ein Ver­ur­tei­len poli­ti­scher Extre­mis­men ent­spre­che einem Ver­eint­sein „gegen rechts“ (tschüss, CDU!), möch­te ich aus aktu­el­lem Anlass noch­mals anre­gen, ein Ver­fah­ren zu ent­wickeln, um wie­der­holt als ver­fas­sungs­feind­lich auf­tre­ten­de Par­tei­en noch ein­fa­cher ver­bie­ten zu kön­nen: In Thü­rin­gen wur­de das von Rot-Rot-Grün beschlos­se­ne Pari­täts­ge­setz auf Antrag der AfD für nich­tig erklärt.

Aus­ge­rech­net die Prä­si­den­tin des Deut­schen Juri­stin­nen­bun­des e.V. emp­fand es als „bedau­er­lich“, dass ein geset­zes­wid­ri­ges Gesetz „aus­ge­rech­net“ gegen die AfD nicht ver­tei­digt wer­den konn­te, ließ aber die Impli­ka­ti­on offen, dass jeder ande­re Pro­zess­geg­ner bei der Ver­tei­di­gung die­ses geset­zes­wid­ri­gen Geset­zes gern akzep­tiert wor­den wäre.

Zum Glück regiert in Thü­rin­gen jetzt doch wie­der einer von den Lin­ken. Der Rechts­staat wäre sonst ernst­haft in Gefahr.